Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA227

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA227
Einreichungsdatum
Antragsteller

ThomasKueppers für die Sozialpiraten

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei lehnt den derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf zur Neureglung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab.
Schlagworte Neureglung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Sozialpiraten
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehme:

Die Piratenpartei lehnt den derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf zur Neureglung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab, da er die Voraussetzung zur Unterstützung erheblich verschlechtert und fordert stattdessen, das bestehende Gesetz zu überarbeiten

Antragsbegründung

In diesem Gesetzentwurf sind zahlreiche und weitgehende Verschlechterungen für alle betroffenen Personen, denen aufgrund Ihrer finanziellen Situation der Zugang zum Rechtssystem nur schwer oder sogar gar nicht möglich ist, enthalten. Selbst der Zugang zur Beratungshilfe soll übergebühr erschwert werden. Insbesondere listet die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltsverein in ihrer Veröffentlichung vom Juni 2012 Nr. 34 (Nr. 55 2012) alle Verschlechterungen auf. Selbst die im Gesetzentwurf angesprochene "Alternativloskeit" lässt auf Desinteresse, Ideenlosigkeit und Vorsatz der Bundesregierung schließen. Aus diesem Grunde ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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