Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA200

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA200
Einreichungsdatum
Antragsteller

Addy1979

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Bürgerbeteiligung„Bürgerbeteiligung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Wahlprogramm. Piratige Steuerpolitik. Jeder Bürger (Steuerzahler) soll die Möglichkeit haben dierkt zu mitbestimmen für was ein Teil seiner bezahlten Steuer verwendet werden soll.

Ersatzregelung der Kirchensteuer.

Schlagworte Steuern, Mitbestimmung, Verwendung der Steuern, Kirchensteuer
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Mitbestimmung über die Verwendung der Steuergelder

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl und Wahlprogramm zur kommenden Europawahl im Bereich Steuern und Finanzen einzufügen:

1. Mitbestimmung über die Verwendung der Steuergelder

Wir Piraten setzen uns für mehr Transparenz und Mitbestimmung ein. Deshalb soll jeder Bürger (Steuerzahler) die Möglichkeit haben über den Verwendungszweck seiner zur zahlender Steuer (zumindest über ein Teil) direkt selbst zu bestimmen. Dazu soll im Steuersystem die sogenannte 1% Regelung eingeführt werden. Jeder Bürger teilt dem Finanzamt mit (Über entsprechenden Antrag) für welchen Verwendungszweck 1 Prozent seiner entrichteter Steuer verwendet werden soll. Das Finanzamt überweist dann fortlaufend den entsprechenden Betrag an den im Antrag genannten Verein. Das Geld soll ausschließich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden - Also in Deutschland eingetragene Vereine (eV).

Um Lobbyismus zu verhindern soll die Summe auf ein Maximalbetrag je Verein begrenzt werden. Außerdem sollen Unternehmen und die Mehrwersteuer von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Also je Bürger nur 1 Prozent seiner persönlicher Steuer.

Nach Möglichkeit, bzw bis zur bestimmter Summe soll die Möglichkeit bestehen das Geld anonym zu überweisen.


2. Sollte der Antrag wie im 1. angenommen werden, wird weiter beatragt: Übernahme dieser Regelung für den Kirchensteuererastz:

Da die Piratenpartei für die Trennung von Staat und Kirche steht und weiter für die Abschaffung der Kirchensteuer ist, soll diese Regelung später dann die Kirchensteuer ersetzen, indem dann als Verwendungszweck die entsprechende Kirche als eV bestimmt wird.


3. Sollte der Antrag wie im 1. angenommen werden, wird weiter beatragt:

Statt 1 Prozent eine höheren Ateil der Steuer zu verwenden a)2 Prozent b)3 Prozent c)5 Prozent d)10 Prozent


4. Sollte der Antrag wie im 1. nicht angenommen werden, wird beatragt:

Der Bürger soll die Möglichkeit bekommen über die Verwendung seiner zur Zahlender Steuer im Bundes-/Landes-/Kommunalhaushalt mit zu bestimmen. Und zwar in Höhe von 1 Prozent seiner entrichteter Steuer.


5. Sollte der Antrag wie im 1. nicht angenommen werden, jedoch wie im 4. angenommen, wird beatragt:

Die Höhe wie im 4. zu erhöhen auf a) 2 Prozent b) 3 Prozent c) 5 Prozent d) 10 Prozent

Antragsbegründung

Diese Regelung soll unsere piratige Politik unterstreichen. Und zwar auch in diesem Bereich Steuern und Finanzen. Der Bürger bekommt hier die Möglichkeit mit zu bestimmen. Steuern ist eigentlich ein Begriff der negativ bei den Bürgern ankommt. Aber Steuern müssen halt bazahlt werden, damit ein Staat überhaupt existieren kann und für Sozialleistungen sorgen kann. Durch diese Regelung soll ein positiver Effekt erzeugt werden, sich mit den Steuern zu beschäftigen.

Außerdem können auch diejenigen ein Verein oder Organisation finanziel unterstützen, die z.B. wenig Geld verdiennen und dennoch Steuern zahlen müssen und kein Geld für Spenden ausgeben können. Heute sind viele Vereine oder Organisationen auf wenige wohlhabende Sponsoren angewiesen. Diese spenden dann zwar hohe Summen und lassen sich dann in den Medien feiern. Jedoch sind diese Summen für sie dann nur noch "penats" und lassen sich sehr gut von der Steuer absetzten.

Durch diese Art von Spenden kann auch der kleine geringverdienende Bürger und Spender dem reichen Spender gegenüber stehen und behaupten, er Spendet genausoviel von seinen Einkünften, wie der Reiche.

Man spart dabei auch etwas Bürokratie ein. Da wir noch einen progressiven Einkommessteuersatz haben, kann diese Art von Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden und braucht nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden.

Diese Regelung ist keine Neuerfindung, sondern wird schon in einigen Ländern änlich praktiziert. Für diesen Antrag habe ich mir das Steuersystem unseres Nachbarlandes Polen abgeschaut. Dort heißt es: "1%-Regelung". Zwar hatten in Polen 2009 nur 30 Prozent der Steurzahler dieses praktiziert. Es sind jedoch insgesammt ca 100 Mio. Eur an Spenden zusammen gekommen. Desewegen auch der Antrag, diesen für Wahlprogramm für Europawahl aufzunehmem.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge