Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA198
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA198 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Umwelt und Verbraucherschutz |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei fordert die Bestimmungen zur Kanaldichtigkeitsprüfung auf Bundesebene zu regeln. |
Schlagworte | Kanaldichtigkeitsprüfung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDie Piratenpartei fordert die Bestimmungen zur Kanaldichtigkeitsprüfung auf Bundesebene zu regeln. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, dass folgender Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl aufgenommen wird: Die Piratenpartei fordert die Bestimmungen zur Kanaldichtigkeitsprüfung auf Bundesebene zu regeln. Eine Dichtigkeitsprüfung soll nur verdachtsabhängig durchgeführt werden. AntragsbegründungBegründung: Das ehrenwerte Vorhaben das Grundwasser und damit die Umwelt zu schonen wird dadurch ad Absurdum geführt, dass pauschal jeder Hausanschluss geprüft werden soll. Neubauten werden hier genauso behandelt wie 50 Jahre alte Häuser. Ebenso ist es für keinen Anwohner nachvollziehbar, warum sein Kanal auf Dichtigkeit ohne besonderen Anlass geprüft werden soll, wenn wenige Meter weiter, Bauern mehrmals im Jahr Gülle auf einem Acker verteilen. Kanäle müssen im laufenden Betrieb nicht dicht sein nach den Vorgaben der DIN! Denn nirgendwo in Deutschland besteht ein allgemeiner Zusammenhang zwischen der Schadenrate privater Abwasserleitungen und einer Grundwasserbelastung. Das zeigen auch die Messungen im Rahmen des Pilotprojektes in Köln-Höhenhaus 2004/2005. Die behaupteten Umweltschäden durch undichte private Abwasserrohre sind im Allgemeinen nicht belegbar. Um Missverständnisse zu vermeiden: Dort, wo tatsächlich Probleme bestehen, wo nachweislich eine Grundwassergefährdung naheliegt oder eine Fremdwasserproblematik besteht, müssen die Quellen identifiziert und muss gehandelt werden. Das darf aber nicht verdachtsunabhängig und flächendeckend geschehen. Eine Dichtigkeitsprüfung kann Schäden am Kanal verursachen und ist schon deshalb nicht pauschal anzusetzen. Es gibt keine andere Maßnahme im Land mit einem derart krassen Missverhältnis zwischen zu erwartendem Nutzen und den horrenden Kosten. Da die Abwasserwirtschaft eine kommunale Pflichtaufgabe ist, mussen aufgrund eines Bundesgesetzes die Länder im Wege einer Durchführungsverordnung verbindliche Regelungen zu Art und Umfang der Dichtigkeitsprüfung geregelt werden. Ebenso ist der Zeitpunkt der Durchführung der Prüfung und der Zeitraum der Schadensbeseitigung verbindlich festzulegen. Die Städte und Gemeinden müssen einheitliche Vorgaben zur Gleichbehandlung aller privaten und gewerblichen Grunstücksbesitzer haben. Es kann nicht sein, daß, je nach Kommunaler Satzung, der Grundstücksbesitzer mal bis zur Strassenmitte, (Einleitungsstelle Hauptkanal) mal nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig ist. Die Dichtigkeitsprüfung betrifft auch Mieter, da die Kosten umlagefähig ist. Der Vermieter ist brechtigt die Kosten der Prüfung auf den jeweiligen Mieter umzulegen, nicht jedoch der evtl. Ausbesserung des Kanals. Anmerkungen: In Deutschland ist durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. Diskussion
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