Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA197

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA197
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sabine baer

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Von der Abschaffung des Kammerzwangs sollen neben den Angehoerigen der Aerztekammern auch die Angehoerigen der anderen Heilberufe ausgenommen werde.
Schlagworte Kammerzwang Heilberufe
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden

Antragstext

Es wird beantragt, den Abschnitt ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden im Grundsatzprogramm wie folgt zu ändern:

Im Titel des Programmabschnittes ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden sowie in dessen Text wird das Wort "Aerztekammern" jeweils durch die Worte "Kammern nach den Heilberufsgestzen der Laender" ersetzt

Antragsbegründung

Nach dem bisherigen Text soll nur die Zwangsmitgliedschaft in den Aerztekammern bestehen bleiben, die anderen Heilberufe sollen vom Kammerzwang befreit werden. Welche das sind, wird in Landesgesetzen bestimmt, die ueberwiegend, aber nicht vollstaendig deckungsgleich sind. Fuer alle danach eingerichteten Heilberufskammern (siehe http://www.kammerrecht.de/kammergesetze/berufskammern.html#Heilberufskammern) gelten im Prinzip die gleichen Vorschriften. Es handelt sich um Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, die insbesondere die Aufgabe haben, die Berufspflichten der Kammerangehoerigen zu ueberwachen. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen den Aerztekammern und den anderen Heilberufskammern. Da alle Heilberufe dem Volkswohl verpflichtet sind, sollten sie auch gleichermassen kammerpflichtig bleiben.

Eine Anfrage an den Antragsteller zur vorigen Aenderung (der Ausnahme der Aerztekammern) wurde leider nicht beantwortet, eine kurze Diskussion in pirates.de.region.he.misc hat gezeigt, dass das Wissen ueber die Aufgaben der Heilberufskammer nicht allzuweit geht. Ich stelle daher den im Alleingang.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge