Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA197
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA197 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Von der Abschaffung des Kammerzwangs sollen neben den Angehoerigen der Aerztekammern auch die Angehoerigen der anderen Heilberufe ausgenommen werde. |
Schlagworte | Kammerzwang Heilberufe |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden AntragstextEs wird beantragt, den Abschnitt ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden im Grundsatzprogramm wie folgt zu ändern: Im Titel des Programmabschnittes ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden sowie in dessen Text wird das Wort "Aerztekammern" jeweils durch die Worte "Kammern nach den Heilberufsgestzen der Laender" ersetzt AntragsbegründungNach dem bisherigen Text soll nur die Zwangsmitgliedschaft in den Aerztekammern bestehen bleiben, die anderen Heilberufe sollen vom Kammerzwang befreit werden. Welche das sind, wird in Landesgesetzen bestimmt, die ueberwiegend, aber nicht vollstaendig deckungsgleich sind. Fuer alle danach eingerichteten Heilberufskammern (siehe http://www.kammerrecht.de/kammergesetze/berufskammern.html#Heilberufskammern) gelten im Prinzip die gleichen Vorschriften. Es handelt sich um Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, die insbesondere die Aufgabe haben, die Berufspflichten der Kammerangehoerigen zu ueberwachen. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen den Aerztekammern und den anderen Heilberufskammern. Da alle Heilberufe dem Volkswohl verpflichtet sind, sollten sie auch gleichermassen kammerpflichtig bleiben. Eine Anfrage an den Antragsteller zur vorigen Aenderung (der Ausnahme der Aerztekammern) wurde leider nicht beantwortet, eine kurze Diskussion in pirates.de.region.he.misc hat gezeigt, dass das Wissen ueber die Aufgaben der Heilberufskammer nicht allzuweit geht. Ich stelle daher den im Alleingang. Diskussion
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