Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA193
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA193 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Jens Kuhlemann (Jay Kay) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Europa |
Zusammenfassung des Antrags | Klare Kompetenzabgrenzung der einzelnen politischen Ebenen, Stärkung der Regionen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZuständigkeiten in der EU klar abgrenzen - Regionen stärken AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge folgende Neuausrichtung des Verhältnisses der EU zu den Mitgliedstaaten und Regionen befürworten und die nachstehenden Passagen in das Wahlprogramm aufnehmen: Klare Abgrenzung der Kompetenzen: Die Zuständigkeiten der EU, der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen sollen neu verteilt und klar abgegrenzt werden. Sie sollen in einem „Kompetenzkatalog“ aufgeführt und definiert werden. Der Grundsatz der Subsidiarität dient bei der Zuweisung der Zuständigkeiten als wichtige Richtlinie. Die EU soll insbesondere keine Möglichkeiten mehr haben, ihre Kompetenzen selbstständig auszuweiten und so zur Zentralisierung beizutragen. Die Gesamtheit der Mitgliedstaaten bzw. nach Inkrafttreten einer europäischen Verfassung der Verfassungsgesetzgeber ist frei, über den Antrag eines Mitgliedstaates auf Rückübertragung eines Zuständigkeitsbereiches zu entscheiden. Regionale Selbstbestimmung: Politik in Reichweite der Bürger ist demokratischer als eine Machtausübung, die von Bürgerferne geprägt ist. Die regionale und kommunale Selbstbestimmung sollte daher ein Teil der politischen Prinzipien der Europäischen Union sein. Politische Zuständigkeiten sind grundsätzlich auf der niedrigstmöglichen Ebene anzusiedeln. Im Streitfall sollte die jeweils höhere politische Ebene initiativ werden und notfalls vor Gericht begründen müssen, warum ein bestimmtes Thema in ihre Zuständigkeit fallen sollte. AntragsbegründungDie Gesetzgebung der EU darf nicht mehr z.B. vom bisherigen Recht der Kommission zur „Fortentwicklung der Verträge“ oder der "Binnenmarktgeneralklausel" geprägt sein. Dadurch hat sie Initiativen zu Themen ergriffen, die besser auf niedrigerer politischer Ebene angesiedelt werden sollten (z.B. die Vorratsdatenspeicherung). Zu empfehlen ist ein Positivkatalog für die EU. Alle nicht darin enthaltenen Bereiche wären durch die Mitgliedstaaten und ggf. die Regionen wahrzunehmen. Die Möglichkeit einer vertieften Zusammenarbeit mehrerer Mitgliedstaaten bleibt hiervon unbenommen. Zum Wesen des Subsidiaritätsprinzips in der EU siehe: http://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_1.2.2.pdf In diesem Sinne sollte sich die EU auch zur Eigenständigkeit der Regionen und Kommunen bekennen und sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten stärken (z.B. durch ein Klagerecht beim EuGH, einer Aufwertung des Ausschusses der Regionen etc.). Wenn ein Mitgliedstaat eine Zuständigkeitsübertragung an die EU im Sinne der Subsidiarität für sich alleine oder für andere Länder zurückerhalten möchte, sollte dies bei Vorhandensein der erforderlichen Mehrheiten grundsätzlich möglich sein. Dies soll eine politische Realisierungsperspektive für den Fall sein, dass in einem Mitgliedstaat ein demokratisch zustande gekommener Wille im Widerspruch zum EU-Recht steht. Nicht die Mitgliedstaaten und Regionen sollen aktiv werden und begründen müssen, warum sie angesichts des Subsidiaritätsprinzips bei einem bestimmten Thema zuständig sind - sondern die EU. Hierin liegt gewissermaßen eine Umkehr der Antrags- und Begründungserfordernisse, wie sie bisher bei Subsidiaritätsrügen gelten. Diskussion
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