Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA022

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA022
Einreichungsdatum
Antragsteller

NX

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Einführung des Merkzeichens "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen in die Schwerbehindertenausweisverordnung und Recht auf Assistenz
Schlagworte Behinderung, Teilhabe, SGB, Assistenz
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ergänzung des § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung (Taubblindheit/Hörsehbehinderung)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt unter dem Punkt "Integration und Inklusion" in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Ergänzung des § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Antragsbegründung

Im März 2009 hat die Bundesregierung als 50. Land die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Das ist rechtsverbindliche Grundlage für die Rechte behinderter Menschen. Sie schafft konkreten Handlungsbedarf. Taubblindheit ist keine Behinderung die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann (z. B. bei Gehörlosigkeit und Sehbehinderung oder Blindheit und Hörbehinderung). Das heißt, dass nur ein geringer Teil der Taubblinden bisher durch die Kombination der Merkzeichen "Gl" für gehörlos und "Bl" für blind erfasst werden.

Sehfähigkeit und Hörvermögen sind die Basis für das Gelingen von Kommunikation. Wenn diese beiden zentralen kommunikativen Fähigkeiten fehlen, sind die Auswirkungen nicht annähernd dadurch gekennzeichnet, dass im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen Bl und Gl nebeneinander enthalten sind. Die meisten Dinge können ohne spezifische Hilfen und / oder Assistenz nicht wahrgenommen werden. Bei Behinderung eines Hauptsinnes und Hinzukommen der Behinderung des zweiten Hauptsinnes sind im Vorfeld bis zum Erreichen der vollständigen Beeinträchtigung präventive Maßnahmen erforderlich, um rechtzeitig Kommunikationstechniken und den Umgang mit Hilfsmitteln erlernen zu können und damit Isolation schon im Vorfeld zu vermeiden. Aus diesem Grunde sollten Leistungen zur Teilhabe nach §55 SGB IX ausdrücklich auch für von Taubblindheit bedrohte Menschen zur Verfügung stehen.

Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt. Deshalb ist das Merkzeichen Tbl im Schwerbehindertenausweis unverzichtbar. (s. Resolution zu den Belangen taubblinder Menschen vom 20.05.2009, Taubblindendienst e.V. und BAT).

14.000 Unterschriften wurden am 29.3.2012 in Verbindung mit einem Fachgespräch zum Thema Taubblindheit und Assistenz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits überreicht.

Hier findet ihr ein Gutachten, welches Forderungen von Betroffenen und Verbänden für eine verbesserte Teilhabe taubblinder Menschen an der Gesellschaft enthält. Die Verbände, die dahinter stehen, sind:

  • Gemeinsamer Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) bestehend aus:
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
  • Arbeitsgemeinschaft der Dienste und Einrichtungen für taubblinde Menschen (AGTB)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Taubblinder e. V. (BAT)
  • Taubblindendienst e. V.
  • Pro Retina Deutschland e. V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e. V. (DKBW)
  • Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V.
  • Taubblindenassistentenverband e. V. (TBA-Verband)
  • Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS)

Hinweis

Der Antragstext inkl. der Begründung sind nahezu vollständig von der momentan laufenden ePetition übernommen worden (Link 1, Link 2).

Weitere Informationen zu Taubblindheit

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge