Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA007
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA007 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Tierschutz„Tierschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Vorschlag für einen Wahlprogrammpunkt zum Thema Zirkustiere, mit der Forderung Zirkustierhaltung konsequent zu untersagen. |
Schlagworte | Tierschutz, Zirkustiere, Zirkus, Tierdressur, Wildtiere, Zurschaustellung, Tierschutzgesetz, Leitlinie Zirkustiere, Veterinärämter |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVorhang zu! Keine Haltung und Vorführung von Zirkustieren AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zum Themenfeld Tierschutz einzufügen:
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Haltung, Dressur und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus grundsätzlich ab. Aus Sicht der PIRATEN liegt kein vernünftiger Grund vor, der eine Einschränkung des Interesses der zur Schau gestellten Tiere an ihrer Unversehrtheit und ihrem Wohlbefinden rechtfertigt. Gerade in den oftmals als kleine Familienbetriebe von Ort zu Ort ziehenden Wanderzirkussen ist eine artgerechte Haltung im Sinne der spezifischen Bedürfnisse der Tiere nicht möglich. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar. Wir fordern daher ein konsequentes und generelles Verbot der Zirkustierhaltung und eine entsprechende Anpassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (Leitlinie Zirkustiere), sowie eine Stärkung der Kontroll- und Eingriffsrechte der lokalen Ordnungs- und Veterinärbehörden. AntragsbegründungDie Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus exotischen Ländern. Die Bundesländer haben sich im Bundesrat bereits mehrfach für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ausgesprochen. Allerdings stellen sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag bisher quer. Ein Antrag über ein Wildtierverbot im Zirkus wurde auf dem Landesparteitag NRW 2012.2 mit breiter Mehrheit angenommen (WP104) und die Ausweitung des Verbotes auf alle Zirkustiere diskutiert. Einem Verbot der Tierhaltung im Zirkus stehen aus Sicht des Antragstellers weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen:
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