Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P048

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P048
Einreichungsdatum
Antragsteller

Hermann Klie

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Die BRD hat trotz der Erwähnung von Volksabstimmungen im Grundgesetz auf Bundesebene kein Ausführungsgesetz erlassen, bzw. bestehende Bestimmungen für ungültig erklärt. Volksabstimmungen sind aber ein Menschenrecht und die Piraten stehen dafür ein.
Schlagworte Volksabstimmung, direkte Demokratie
Datum der letzten Änderung 30.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Volksabstimmungen sind ein unveräusserliches Menschenrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier beschliessen: Wir sehen die Möglichkeit zur Durchführung von Volksabstimmungen als unveräusserliches Menschenrecht an und fordern dieses Recht unter allen Umständen ein.

Antragsbegründung

Eine Volksabstimmung ist der direkte lebendige Ausdruck des Willens einer Gemeinschaft. Sei es nun eine Kommune, ein Bundesland, die Bundesrepublik, oder eine andere Gemeinschaft. Jeder Mensch hat als Mitglied von Gemeinschaften das Recht seinen Willen auszudrücken und mit zu entscheiden welchen Weg die Gemeinschaft geht. Aber niemand und auch kein Gesetz kann das natürliche Recht eines jeden Menschen auf solche Abstimmungen einschränken oder unterbinden. Auch nicht die Gemeinschaft selbst. Unser Staat beruft sich darauf das Volksabstimmungen nicht vorgesehen oder nicht geregelt seien. Diese Einschränkung stammt aber aus der Vergangenheit. Die meisten Menschen die daran mitgewirkt haben Leben bereits nicht mehr. Die Toten haben keine Gewalt über die Lebenden, jede Generation, jeder Mensch hat das Recht auf Volksabstimmungen. Der Staat hat keine Existenz oder Leben außerhalb der Gemeinschaft der Menschen die ihn gerade bilden. Darum ist kein Gesetz in der Lage Volksabstimmungen zu verbieten oder einzuschränken. Jede andere Regelung fällt hinter den Stand der Aufklärung vor 250 Jahren zurück und ist nicht demokratisch legitimiert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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