AG Wirtschaft/Themengruppen/Effizienter Staat/Kernthemen

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HINWEIS: Die Themengruppe Effizienter Staat ist eine Untergruppe der AG Wirtschaft. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt legitimiert.

Hinweis: Diese Seite wird in einem fortwährenden Prozess weiterentwickelt, basierend auf dem Diskussionsstand der Wirtschaftspiraten, in der AG Wirtschaft, anderen AGs und Projektgruppen.

Kernthemen

Bereich A: Minimierung des Administrationsaufwandes für Mitarbeiter bei Unternehmen mit Einsparung des Administrationsaufwandes auf der anderen Seite, wie Krankenkassen. Nach seriösen Studien sind das je nach Studie und je nach Unternehmen ein Verwaltungsaufwand von 300 € - 500 € je Mitarbeiter; da ist die andere Seite nicht beinhaltet!

Viele der nachfolgenden Punkte werden mit einem vollen BGE (siehe auch oben) automatisch behoben sein, da das BGE aber noch nicht umgesetzt ist und evtl. Zwischenschritte stattfinden könnten, sollten diese Forderungen isoliert betrachtet und vor einem BGE umgesetzt werden, falls es nicht direkt umgesetzt wird.

1. Thema: Auflösung der Berufsgenossenschaften (bis zu 0,5% des Bruttoeinkommens) in der heutigen Form, Ersatz durch eine einheitliche, staatliche Unfallpräventionsagentur. Die Unfallprävention der Berufsgenossenschaft ist wichtig und in einer einheitlichen, staatlichen Unfallpräventionsagentur weiterhin notwendig. Es reicht aber eine Unfallpräventionsagentur für alle Branchen, Krankheitskosten sind durch die gesetzliche Krankenkasse zu tragen. Es ist volkswirtschaftlich unerheblich, ob Krankheitskosten von einer gesetzlichen BG getragen werden oder von einer Krankenkasse.

Erklärung: Heute gibt es viele Berufsgenossenschaften, die jeweils für verschiedene Branchen zuständig sind. Den Unternehmen entsteht alleine dadurch schon in der Gründungsphase oft hoher Aufwand, durch Diskussionen (teilweise bis hin zum Rechtsstreit) mit den möglichen BGs in die richtige aufgenommen zu werden. Später ist weiterer Aufwand notwendig separate Beiträge abzuführen. Die Berufsgenossenschaften selber erzeugen sowohl Ärzten, Krankenkassen und Unternehmen im Falle eines "Betriebsunfalls" (auch auf dem Weg!) hohen Aufwand, nur um die Zahlung der Krankheitskosten der Krankenkasse gegenüber zu übernehmen, also Aufwand nur um rechte Tasche/linke Tasche zu spielen!

2. Thema: Abschaffung der Umlage U2 für Schwangerschaft (bis zu 0,5% des Bruttoeinkommens). Die Zeit 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach dem Geburtstermin wird mit über das Elterngeld finanziert.

Erklärung: Die Umlage für Schwangerschaft sind versteckte Lohnnebenkosten und Verwaltungsaufwand, sowohl bei der Erhebung und insbesondere im Falle der Schwangerschaft, bei Krankenkassen und Unternehmen!

3. Thema: Abschaffung der Umlage für Krankheit U1 (bis zu 4% des Bruttoeinkommens).

Erklärung: Die Umlage für Krankheit sind versteckte Lohnnebenkosten und Verwaltungsaufwand, sowohl bei der Erhebung und insbesondere!!! im Falle der Krankheit, bei Krankenkassen und Unternehmen! Außerdem lädt die Umlage zum Missbrauch durch unehrliche Unternehmen ein.


Bereich B: Einfache staatliche Strukturen um Aufwand bei Staat und Unternehmen zu sparen

1. Thema: Einführung eines zentralen Handelsregisters mit einheitlicher HR-Nummer, die auch Ust-ID ist und mit mehr notarfreien Änderungen. Die bestehenden Strukturen in Saarlouis bzgl. Ust-ID werden auf ein zentrales Handelsregister ausgeweitet. Die Ust-ID wird zur HR-Nummer. Unternehmen mit HR-Nummer, aber ohne Ust-ID, erhalten eine neue zentrale Nummer. Der Bundesanzeiger wird eine Unterbehörde, diese Onlinemöglichkeit soll ausgeweitet werden für heute notargebundene Sachen, wie Umzug, Änderung Geschäftszweck, etc. Also mehr über das Internet, was piratig und effizient ist.

Erklärung: Momentan gibt es 130 Handelsregister, die jeweils getrennt voneinander Daten verwalten. Bei Verlegungen der Firma in einen anderen HR-Bezirk ist eine komplett neue HR-Nummer notwendig, bei Umzug innerhalb des Bezirks eine notarielle Änderung im HR und die Ust-ID muss getrennt beantragt werden. Jahresabschlüsse werden beim Bundesanzeiger gemeldet.

2. Thema: Abschaffung oder komplette Umarbeitung von VOL/VOB mit detaillierter Offenlegung aller Angebote und Offenlegung des gesamten Vergabeprozesses

Erklärung: Die heutige VOL/VOB ermöglicht bei bestehenden Präferenzen durch Vetternwirtschaft oder Korruption einfach den öffentlichen Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, das der Vergebende beauftragen möchte. Damit werden ineffiziente Unternehmen gestützt und der Staat hat höhere Kosten, die wieder durch höhere Steuereinnahmen gedeckt werden müssen.

Bereich C: Vereinheitlichung der Besteuerung von Angestellten und Selbständigen/Unternehmern

1. Thema: Einheitliche Bemessungsgrundlage für gesetzliche Krankenkassenbeiträge

Erklärung: Momentan zahlt ein Angestellter nur Krankenversicherungsbeiträge auf sein Bruttoeinkommen. Dadurch hat ein reicher Immobilienbesitzer, der einem lockeren 4-Stunden-Job nachgeht, nur die geringen Krankenkassenbeiträge auf sein Bruttoeinkommen zu zahlen. Auf die hohen Mieteinahmen müssen keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden! Außerdem muss auch der Reiche, der sein Geld verzinslich anlegt und einem lockeren 4-Stunden-Job nachgeht, nur die geringen Krankenkassenbeiträge auf sein Bruttoeinkommen zahlen. Auf die hohen Zinseinahmen müssen keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden, sogar nur die niedrige Abgeltungssteuer von 25%! Der Selbständige/Unternehmer muss auf alles Krankenversicherung bezahlen...

2. Thema: Abschaffung der Ausnahmetatbestände bei Immobilienverkäufen von privat, hierfür eigene Steuerart

Erklärung: Momentan gibt es für den privaten Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien und Grundstücken eine 10-Jahresgrenze, nach deren Ablauf die Gewinne komplett steuerfrei sind. Bei selbst genutzten Immobilien gibt es diese Grenze gar nicht. Damit sind die Gewinne komplett steuer- und sozialabgabenfrei, aber Arbeit wird hoch besteuert und Erbschaftssteuer haben wir auch! Solche Gewinne sind jedoch in Unternehmen ganz normale Einnahmen, die als Gewinn komplett steuerpflichtig sind. Dadurch entsteht bei einem Unternehmen in Privatbesitz nicht nur eine ungerechte Besteuerung, sondern private Häuser und Grundstücke werden bei Verkauf steuerpflichtig (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen), wenn der Unternehmer sie auch betrieblich mit nutzt. Dadurch muss ein Unternehmer vermeiden privat und beruflich zu mischen, auch wenn es im Sinne einer Einkommenssteigerung (und damit von Steuereinnahmen) ist. Außerdem sorgen Grenzfälle regelmäßig für Probleme in der steuerlichen Festsetzung, binden Finanzbeamte und beschäftigen Finanzgerichte. Eine ausnahmslose Besteuerung von Gewinnen aus Grundstücks- und Immobilienverkäufen (in einer getrennten Steuerart, damit bei Verlusten Verrechnungen mit anderen Steuerarten nicht möglich sind) würde die Besteuerung vereinfachen und gerechter machen, für erhebliche Steuermehreinahmen bei steuerlich Leistungsfähigen führen und für Effizienzsteigerungen sorgen.

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Ansprechpartner für diesen Bereich ist Klaus.