Vorlage:AG Waffenrecht/leere Seite

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Titel

Die Lagerung von Waffen ist in allen Foren im Netz, die ich gelesen habe, ein großes Problem. Das derzeitige Waffenrecht schreibt dazu klare Regeln vor, die kaum wer kennt. Wenn hierzu eine Frage in einem Forum gestellt wird, ist da meist großes Schweigen. Ich bin da für eine deutliche Aufklärung an der Meldebehörde, mit Merkblatt und Unterschrift des Antragstellers. Zudem sollte der Safe oder der Waffenraum, wenigstens einmal von einer zertifizierten Person angeschaut werden. Je nach Größe einer Waffensammlung sind die Anforderungen an der Lagerstelle auch unterschiedlich und setzen bauliche Veränderungen voraus. Bei einer mindest. einmaligen Überprüfung der Sicherheit des Raumes, sehe ich eigentlich nicht das große Problem. Wenn ich einen Bauantrag stelle, oder mit meinem Auto zum TÜV fahre, sehe ich auch keinen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Also nochmal. ich spreche hier von einer Bauabnahme der Sicherheitsstandards. Wer sich mit dem Thema schon mal abgeben musste, weiß daß das doch mehr die Aufgabe eines Bau Ing. ist. Was mir auch noch fehlt ist: -Wer darf eine Waffenbesitskarte beantragen -Schwarzpulverschein bzw. Wiederladerschein -Kriegswaffenkontrollgesetz (gerade für Sammler) -Transport der Waffen -Kinder und Jugendliche

Subtitel 1

..text

Sub-Subtitel 1

Lagerstellen:

Die Tresore haben alle eine von Hersteller angegebene Schutzklasse. Diese sollte den Behörden ausreichen, da an deren Schutzwirkung sich nichts ändern wird.

Ein Tresor steht auch oft in der Wohnung und ist nicht nur mit Waffen oder Munition befüllt. Es geht wohl keinen Waffenkontrolleur etwas an was sich sonst noch in diesem Tresor befindet. Wenn man eine WBK beantragt, dann muß man ein passendes Behältniss vorweissen können. Dies kann man mit Bildern und dem Kaufvertrag sehr gut machen. Somit hat die Behörde den genauen Typ, die Schutzklasse und durch die WBK die genaue Anzahl der Waffen die sich darin befindet. Ein persönlicher Besuch zeigt hier doch nur das Misstrauen der Behörde, die einem zuvor die Zuverlässigkeit durch die WBK ja schon bestätigt hat.

Wie meine Wohnung aussieht, mein Schlafzimmer oder mein Wohnzimmer, alles Räume die zur intimsphäre meiner Familie gehören, geht keinen etwas an. Schon gar nicht einen 400€ Jobber der womöglich abends in der Kneipe offen über seine Kontrollen berichtet. Auch geht es niemanden etwas an was ich sonst noch in meinem Tresor lagere (zB Schmuk, Edelmetalle, pers. Dokumente)

Wenn die Behörde jemanden dazu zwingt einen Kaufvertrag und Bilder seines Tresors vorzulegen ist das Kontrolle genug.

Sub-Subtitel 2

WBK oder Waffenbesitzkarte

darf jeder in Deutschland beantragen der ein Bedürfniss nachweisen kann eine Waffe besitzen zu müssen. Dazu zählen Sportschützen zur Ausübung ihrer Sportart genau so wie Jäger zur Ausübung der Jagd oder Waffensammler. Diese WBK erlaubt zwar den Besitz, aber nicht das führen einer Waffe. Sportschützen dürfen Ihre Waffe zB nur zuhause und auf dem Schiesstand auspacken. Neben der WBK gibt es auch einen

Waffenschein

dieser erlaubt dem Besitzer die Waffe in der Öffentlichkeit scharf geladen zu führen. Viele Politiker haben so ein Privileg unter anderem Claudia Roth, Michel Friedman oder andere Wirtschaftsgrößen. Einem Normalbürger wird ein Waffenschein in der Regel nie zugesprochen.

Schwarzpulver oder Wiederladerschein

darf beantragen wer einen Kurs besucht, eine Prüfung (damals WKD) bestanden und ein Bedürfniss hat, zB hat ein Schwarzpulferschütze ein Bedürfniss Schwarzpulver zu erwerben da seine Waffe sonst nur eine ab 18 jährige Deko wäre. Wiederlader sind alle die Ihre Munition selbst herstellen (nicht gewerblich) dazu zählen Sportschützen und Jäger. Die Lagerung ist Pulver und Lagerortabhängig und beträgt:

Unbewohnter Raum in einem bewohntem Haus 1kg Schwarzpulver oder 3Kg Nitrocellulosepulver

Unbewohntes Nebengebäude 3kg SP oder 5kg NC

Die Gefährdung dieser Stoffe ist aber weit geringer als das was man mit handelsüblichen Chemikalien machen kann.

Sub-Subtitel 3

Das mit dem Safe ist ja wohl nicht alles. Es gibt ja auch Waffenräume, wenn da mehr als z.B. 10 Kurz- und Langwaffen da sind. Auch bei einem Safe gibt es Verankerungsmöglichkeiten. Also mit dem Haus fest verbunden. Zudem wird kaum eine 400,- Euro Kraft einen Waffenraum Zertifizieren können. Wie gesagt, ich rede nicht von ständiger Kontrolle, sondern von einer Baubegutachtung. Beim Anschauen eines Waffenraums, geht sicher keiner ins Schlafzimmer. Zudem muß sogar der Mörtel und die Steine für einen Waffenraum passen (DIN Norm). Da geht eine Kontrolle nicht so einfach per Bild. Wie gesagt, beim Hausbau gibt es auch eine Bauabnahme und die ist auch nicht alle Jahre wieder. Also lieber einmal eine Zertifizierung als ständige Kontrolle.

Was derzeit auch noch nicht in Eurem Text ist, sind Blankwaffen.

Wie das mit dem Schwarzpulerschein ist oder bei Wiederladern, weiß ich auch. Es fehlt aber im derzeitigen Text.

Ich will Euch nicht ans Bein pinkeln und auch nicht das Waffengesetz verschärfen. Aber besser hier diskutieren als später Kritik von Außen zu bekommen.

Subtitel 2

Ich versuche mal es auf den Punkt zubringen, warum mir der Text als Programm und damit vielleicht mal Gesetzesvorlage ist, zu wenig ist.

Typ A will am Wochenende zum Camping gehen und überlegt sich was für ein Messer er braucht. Ein Einhandmesser, ein Opinel oder doch was größeres.

Typ B geht am Wochenende als Ritter, Indianer, Trapper usw. und überlegt einen Bogen, ein Schwert, eine Franziska oder einen Vorderlader zu kaufen,

Typ C ist Sportschütze oder Jäger und hat bis zu 5 Waffen, die er entweder im Schützenverein oder Zuhause im Safe haben muß.

Typ D ist Waffensammler und überlegt sich wie groß die Waffensammlung ist und wie daher sein Waffenraum sein muß. Vielleicht macht er sich aber auch einen Kopf, ob er eine Gatling kaufen kann.

Typ E darf zum Schutz einen Waffe tragen.

Der derzeitige Text (Programm) ist aber nur für Typ C zugeschnitten. Dennoch greift für alle 5 das Waffenrecht. Dazu gehört der Kauf, die Lagerung und der Transport. Von Exoten, die z.B. einen Kampfjet im Garten stehen haben, oder am Wochenende mit einem Panzer fahren wollen, will ich gar nicht erst reden (Thema Kriegswaffen).


HINWEIS: Die AG Waffenrecht ist eine Arbeitsgruppe der PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt legitimiert.