AG Steuerpolitik/Themen/Verbrauchsteuern
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Inhaltsverzeichnis
Initiator
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-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe
Thema:
Positionierung zu Verbrauchsteuern
Einleitende Darstellung
Der folgende Text erklärt die volkswirtschaftliche Sicht auf Verbrauchsteuern. Er soll Piraten helfen, bessere Entscheidungen hinsichtlich Verbrauchsteuern zu treffen.
Die volkwirtschaftliche Perspektive auf Verbrauchsteuern
Theoretischer Hintergrund
Die Wohlfahrtsökonomie ist ein Teilbereich der Volkswirtschaft, der sich unter anderem mit den Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns und staatlicher Einflüsse auf das Gesamteinkommen und die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft beschäftigt. Im Rahmen dieses Konzeptes sollte es das Ziel eines jeden Politikers sein, die Wohlfahrt, die als Gesamtnutzen der Bevölkerung definiert ist, zu steigern oder zu maximieren. Marktversagen ist in diesem Zusammenhang ein Begriff, der Situationen beschreibt, in denen der freien Markt nicht zu eine optimale Allokation der verfügbaren Ressourcen führt, so dass es zu Wohlfahrtsverlusten kommt.
Auch durch den Verbrauch einiger spezieller Güter kann es zu einem Marktversagen kommen, da der Gesellschaft durch den Konsum dieser Güter Kosten entstehen, die in deren Kaufpreis nicht enthalten sind. Hierbei wird ganz allgemein der volkswirtschaftliche Begriff „Kosten“ als verringerten Nutzen verwendet (und nicht als rein finanzieller Aspekt). Das entsprechende Gut wird dann aufgrund seines zu geringen Preises öfter nachgefragt, als es für alle Beteiligten gemeinsam sinnvoll wäre.
Beim Kauf einer Flasche Wodka bezieht ein Individuum beispielsweise seine privaten Kosten durch den Kauf der Flasche und möglicherweise die Kopfschmerzen am nächsten Morgen in seine Konsumentscheidungen mit ein, jedoch normalerweise nicht die Möglichkeit weiterer Folgekosten im Gesundheitswesen.
Ein weiteres Beispiel sind unregulierte Unternehmen, die ihre Gewinne dadurch steigern können, indem sie in ihren Fabriken mehr Schadstoffe ausstoßen, obwohl sie mittels aufwändiger Abgasfilter oder veränderten Produktionsverfahren den Schadstoffausstoß verringern könnten. Sie schaden aber mit ihrem Verhalten der Umwelt und bürden der Allgemeinheit auf diese Weise Kosten auf.
Zusätzlich kann es z.B. beim Verbrauch von Ressourcen zu intertemporärem Marktversagen kommen, also der Fehlallokation von Ressourcen über die Zeit. Diese kommen zum einen über disputable Festsetzung von Abzinsungsfaktoren (um wieviel ziehe ich heutigen Konsum zukünftigem vor?) zustande, zum andern sind über einen längeren Zeitraum unternehmerische Entscheidungen schwierig zu rechtfertigen, wenn man in Vorleistung treten muss. "Der Markt ist zukunftsblind" - diese Aussage beruht auf der Zunahme des Risikos von langfristigen Investitionen, je weiter man in die Zukunft schaut.
Man spricht in diesen Fällen von externen Kosten. Durch eine Verbrauchsteuer können diese externen Kosten internalisiert werden, was bedeutet, dass der jeweilige Verbraucher durch den höheren Preis des Gutes nun die realen Kosten (private plus externe) trägt. Auf diese Weise kann das Marktversagen beseitigt und somit die Wohlfahrt insgesamt gesteigert werden, da nun der Verbraucher seine Konsumentscheidungen unter Berücksichtigung der Allgemeinheit fällt.
Praktische Bedeutung
Verständlicherweise können nicht alle externen Kosten immer dem Verursacher angelastet werden, da dies eine Regulierung jeglichen menschlichen Verhaltens zur Folge hätte. Wenn die gesellschaftlichen Kosten des Verbrauchs eines bestimmten Gutes jedoch eine signifikante Höhe erreichen, kann es jedoch aus Gründen der Gerechtigkeit und zum Wohle aller sinnvoll sein, diese nicht der Allgemeinheit aufzubürden, sondern von der Gruppe der Verursacher der Kosten selbst tragen zu lassen. Um dies zu erreichen, ist die sinnvollste Maßnahme, da einfach und transparent, die Belegung des Gutes mit einer Verbrauchsteuer, damit der Preis des Gutes seinen realen Kosten entspricht.
Wenn die gesellschaftlichen Kosten nicht im allgemeinen Staatshaushalt anfallen, können und sollten die Steuereinnahmen zur Entlastung des jeweiligen Bereichs, in dem die Kosten anfallen, eingesetzt werden. So kann beispielsweise durch eine Tabaksteuer das Gesundheitssystem mit Steuerzuschüssen entlastet werden.
Die AG-Steuerpolitik befürwortet, dass Verbrauchsteuern hauptsächlich zur Regulierung dieser externen Kosten eingesetzt werden. Andere Gründe der Erhebung von Verbrauchsteuern, wie der Erhöhung der Staatseinnahmen, können nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie die Regulierungsziele nicht einschränken und sie darüber hinaus eine beabsichtigte Lenkungswirkung entfalten, die mit einer anderweitigen Besteuerung nicht erreicht werden kann. So soll die Höhe einer Verbrauchsteuer nicht vornehmlich (wie in der heutigen Gesetzgebung oft üblich) die Staatseinnahmen maximieren, sondern effizient die externen Kosten beim Verursacher internalisieren.
Zudem ist es zweifelhaft, ob durch Verbrauchssteuern eine zusätzliche moralische Lenkung erfolgen sollte, um die Entscheidungsfreiheit der Bürger nicht unnötig zu beeinträchtigen oder zu beeinflussen. Auch aus Gesichtspunkten der staatlichen Führsorge ist die Ausgestaltung der Besteuerung nach Minimierung der externen Kosten angemessen, da diese gewöhnlich mit einer Besteuerung nach der Gefährdungswirkung korreliert. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass eine Lenkung aufgrund einer staatlichen Führsorge vorrangig durch andere Maßnahmen erfolgen sollte, da sich eine Verbrauchsteuer oft nur bedingt eignet, den beabsichtigten Lenkungszweck zu erzielen.
Um die Transparenz der Steuergesetzgebung und die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen, sollte die Besteuerung grundsätzlich aufgrund Empfehlungen wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Ein Haupthindernis ist hierbei sicherlich die Bestimmung der externen Kosten, die oft in ihrer Höhe völlig unbekannt oder risikobehaftet sind, da sie möglicherweise erst in der Zukunft anfallen, oder finanziell nicht bestimmbar sind. Es ist jedoch hilfreich, sich als politischer Gestalter darüber klar zu werden, aus welchem Grund man eine Lenkung wünscht und auf welche Art diese der Wohlfahrt dienlich ist. Bei einer Besteuerung mit Lenkungszweck sollte man deshalb hinterfragen, auf welche Weise und in welcher Höhe gesellschaftlichen Kosten anfallen, die es für die Gesellschaft zu verringern gilt. Diese Überlegungen sind ungemein hilfreich, die Steuer ordentlich zu begründen und eine effiziente Steuergestaltung zu ermöglichen. Auch eine Beschränkung auf die tatsächlich messbaren direkten Kosten kann oft ein Weg sein, um der Problematik einer angemessenen Besteuerung zu begegnen.
Um die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen, ist die Meinung der AG-Steuerpolitik, dass alle erhobenen Verbrauchsteuern hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Effizienz einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen. Zusätzlich sollen transparente Erläuterungen zur Zielsetzung und der Berechnung der Steuer(höhe) die Ausgestaltung der Gesetzgebung dem Bürger erklären.
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Diskussion zum Thema
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