AG Steuerpolitik/Themen/UStG4Anlage2

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Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der AG-Steuerpolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
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IN VORSCHLAG
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[06.05.2012] - Datum der Erstellung
[06.05.2012] - Bearbeitungsbeginn
[xx.xx.2012] - Bearbeitungs- und Abstimmungsende
-->Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe


Thema:

1. Anlage 2 zum § 4 UStG (7 % Umsatzsteuer)

1.1 Link zur aktuellen Fassung:

   http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_83.html

erster Änderungsversuch:

Lfd.Nr. Warenbezeichnung

1 Lebende Tiere, und zwar
a) Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde,
Vorschlag: Ersatzlos streichen.
b) Maultiere und Maulesel
Vorschlag: Ersatzlos streichen.
c) Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
d) Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
e) Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
f) Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
g) Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner),
h) Hauskaninchen,
i) Haustauben
Vorschlag: Ersatzlos streichen.
j) Bienen,
k) ausgebildete Blindenführhunde
1 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
3 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig
5 Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar
a) Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel,
b) (weggefallen)
c) rohe Knochen
6 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und –wurzeln
7 Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
8 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
Vorschlag: Ersatzlos streichen.
9 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
Vorschlag: Ersatzlos streichen.
10 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar
a) Kartoffeln, frisch oder gekühlt,
b) Tomaten, frisch oder gekühlt,
c) Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt,
d) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,
e) Salate (Lactuca sativa) und Chicoree (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt,
f) Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,
g) Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt,
h) Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,
i) anderes Gemüse, frisch oder gekühlt,
j) Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,
k) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet,
l) Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,
m) getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,
n) Topinambur
11 Genießbare Früchte und Nüsse
12 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
13 Getreide
Vorschlag Ergänzung: soweit Saatgut oder zu Nahrungszwecken von Tieren oder Menschen gedacht
14 Müllereierzeugnisse, und zwar
a) Mehl von Getreide,
b) Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide,
c) Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
15 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
16 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren Früchten
17 Stärke
18 Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon
19 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
20 (weggefallen)
21 Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
22 Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohr
23 Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen
24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
25(weggefallen)
26 Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwar
a) Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett,
b) Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen,
c) Oleomargarin,
d) fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert,
e) tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs),
f) Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöle
27 (weggefallen)
28 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
29 Zucker
Ergänzung: Zuckerwaren fallen raus.
30 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker
Ergänzung: Schokolade fällt raus
31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
32 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
33 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
34 Wasser, ausgenommen - Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, - Heilwasser und – Wasserdampf
35 Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Fertigerzeugnisses
36 Speiseessig
37 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
38(weggefallen)
39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung
40 a) handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate,
b) Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
41 D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen
42 Essigsäure
43 Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins
44 (weggefallen)
45 Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
46 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch
47 Gelatine
48 Holz, und zwar
a) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,
b) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt,
Ergänzung/Frage: hier bin ich mir nicht sicher – ob das drin bleiben sollte oder raus.
49 Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwar
a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten),
b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),
c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder,
d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,
e) kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten topografischer Pläne und Globen, gedruckt,
f) Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstücke
Vorschlag: Ersatzlos streichen. Da Subvention für nur diese Sammler, Sammler anderer Gegenstände werden mit dem vollen Satz besteuert.
50 (weggefallen)
51 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
52 Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwar
a) künstliche Gelenke,
Vorschlag: ohne Ausnahmen
b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen,
Vorschlag: ohne Ausnahmen
c) Prothesen,
Vorschlag: ohne Ausnahmen, also auch Zahnprotesen
d) Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus,
Vorschlag: ohne Ausnahmen

53 Kunstgegenstände...
Vorschlag: Ersatzlos streichen.


Neu:
54 Internetanbindung in privaten Haushalten

55 Der Erstanschluss Telefon in privaten Haushalten

56 Strom in privaten Haushalten

57 Medikamente



Pro&Contra

Diskussion zur Änderung der Anlage 2 zum § 4 UStG (7%)

PRO

  • frei ( Quellen und/oder Diskussion)
  • Dein Account
  • Mit den Anpassungen wird die Anlage wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Außerdem wieder an den ursprünglichen Sinn herangeführt, d.h. die Dinge die zur Existenzsicherung dienen werden begünstigt. Dies gilt dann auch für Medikamente.--Khort 23:18, 15. Mai 2012 (CEST)


CONTRA

(i)Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte immer eine Quelle auf der verlinkten Referenzseite, Deine Position zum Thema und/oder einen Verweis hinzufügen.
Die Diskussion zum Thema findet auf der verlinkten Diskussionsseite im Themenkontext statt.
Eine Bestätigung findet nicht statt! Die Entscheidung liegt bei einem selbst!

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Diskussion zum Thema

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Kommentare

6 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und –wurzeln
FrankR Vorschlag: Ersatzlos streichen. Der Anteil der Selbstversorger ist in Deutschland recht gering. Den Vorteil des niedrigeren Steuersatzes könnten also nur Kleingärtner und Bauern haben (die Bauern fallen aber eventuell unter 10) sein.

34 Wasser, ausgenommen - Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, - Heilwasser und – Wasserdampf
Vorschlag: Ausnahmen streichen. Wasser sollte immer ermäßigt sein. Wenn nicht Wasser, was dann?

7 Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
FrankR Vorschlag: Ersatzlos streichen, s. 6.

8 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
FrankR Vorschlag: Ersatzlos streichen.

9 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
FrankR Vorschlag: Ersatzlos streichen.

10 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar ...
FrankR Anregung/Frage: Die Aufzählung könnte entfallen, damit alle Gemüse für den menschlichen Verzehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, vielleicht sogar mit 11 zusammenlegen.

21 Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
FrankR Anregung/Frage: Auch hier könnte die Aufzählung entfallen, damit alle Gewürze für den menschlichen Verzehr und in Aufmachungen für den Küchengebrauch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

28 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
FrankR Anregung/Frage: Ausnahmen streichen?

52 d) Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus,
Vorschlag: ohne Ausnahmen.
FrankR Anmerkung: Auch hier könnte die Aufzählung entfallen.


FrankR Wenn dem ermäßigten Steuersatz nur die Dinge unterliegen sollen, die zu den Grundbedüfnissen gehöhren, sind Internet, Festnetztelefon und Strom etwas schwierig. Diese werden auch für reines Vergnügen und Zeitvertreib genutzt (GNTM und DSDS gucken, abends Comics lesen, Websites hacken, etc.). Bei Telefon und Internet wäre die Ermäßigung ca. 2-3 EUR pro Monat. Die Preise sind derzeit ohnehin im Sinkflug, so dass der Effekt gering wäre. Gerade das Internet als Grundbedürfnis dürfte nur eine simple Verbindung plausibel machen, nicht aber Premium-VDSL-Anschluss. Damit gäbe es zwei Steuersätze für eine ähnliche Leistung.

Es ist außerdem sehr problematisch, eine Konsumbesteuerung auf den Verbraucher zu beziehen. Entweder sind auch geschäftliche Stromanbindungen/Telefonanschlüsse/Webanschlüsse steuersubventioniert oder es gibt dafür keinen ermäßigten Steuersatz. Ganz einfach deshalb, weil der Unternehmer nie ganz sicher sein kann, ob der Konsument privat konsumiert oder geschäftlich. --Simpsons3 22:23, 14. Mai 2012 (CEST)


"Eigentlich habe ich nur eine Anmerkung hinsichtlich der Schokolade. Wenn Tee, Kaffee und Mate, also Getränke ermäßigt besteuert werden, dann sollte auch Trinkschokolade dazu gehören.

Bei dem Internetanschluss fragen wohl die meisten Provider, ob er zu betrieblichen Zwecken oder privat genutzt wird. Sollte ein privater Nutzer einen VDSL oder was immer noch kommen mag nutzen, wird es sich gleichwohl nicht um einen Anschluss handeln, der einen sehr hohen Preis hat. D.h. die Bemessungsgrundlage und damit die Auswirkung im Steueraufkommen wird vergleichsweise gering sein. Daher ziehe ich eine einfache Regelung vor. Diese muß dann auch nicht auf den Stand der Technik gebracht werden." --Khort 23:15, 15. Mai 2012 (CEST) Dein Account
Stimmt man könnte in die Aufzählung Trinkschokolade einfügen. Mir ging es in Punkto Streichung von Schokolade um die Gleichbehandlung von Zuckerwaren (Bonbons) und Schoki. Kakao ist ja weiterhin reduziert. Waltraud

 


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Einzelnachweise

  1. ...
  2. hinzufügen? Gerne Fachwerke und Literatur, die Pro & Con darstellen.

10 Quellen-Grundlageninformationen


Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung Autor
06.05.2012 In Arbeit Themenseite Angelegt --Waltraud Köhler| -
15.05.2012 Kommentar eingefügt--Khort 23:31, 15. Mai 2012 (CEST)-|-

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