AG Steuerpolitik/Themen/Pendlerpauschale
Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt. Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen. |
Inhaltsverzeichnis
Initiator
- ?
-->Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe
Thema:
Diskussion zur Pendlerpauschale bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer
Einleitende Darstellung
Hier bitte kurz das Problem schildern, umfangreichere Quellen, Texte etc. bitte unten unter Quellenangaben einfügen
Es geht hier um folgendes: Der Gesetzgeber hat in § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt, dass Arbeitnehmer ihre Werbungskosten von ihrem Einkommen (Lohn/Gehalt etc.)abziehen dürfen. Im § 9 EStG wird festgelegt was Werbungskosten sind und wie die Kosten des Arbeitsweges zu berechnen sind. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pro Entfernungskilometer einen Betrag von 0,30€ ansetzen. Dies ist zunächst völlig unabhängig davon, wie der Weg zurückgelegt wird, der Betrag ist zunächst (theoretisch) auf 4.500€ im Jahr begrenzt.
Nutzt der AN öffentliche Verkehrsmittel kann er, alternativ einen höheren Betrag ansetzen, wenn die Fahrkarten tatsächlich teurer sind, ist die Fahrkarte billiger (was oft der Fall ist) kann er trotzdem den höheren Pauschalbetrag ansetzen.
Nutzt der AN einen eigenen PKW, kann er die Entfernungspauschale ansetzen (km x 0,30€) auch wenn der sich errechnende Betrag über der Grenze von 4.500€ liegt.
Faktisch kommt damit die Grenze von 4.500 € kaum zum tragen. Autofahrer dürften in der Regel höhere tatsächliche Fahrzeugkosten (Benzin, Reparaturen, Anschaffungskosten, Versicherung, etc.) als 0,30€ pro Entfernungskilometer (0,15€ pro gefahrenen km) haben. Nutzer von ÖPNV dürften häufig weniger Kosten haben, als sich aus der Entfernungspauschale ergeben.
Hierdurch soll die Nutzung des ÖPNV "gefördert" werden, wenigstens aber eine Gleichbehandlung anderer der Verkehrsmittel gegenüber den Kraftfahrzeugen erreicht werden.
'Wichtig' Bitte lest Euch diese gute Zusammenstellung zum Grundsatzbeschluss des BVerfG durch'http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Grundsatzentscheidung_des_Bundesverfassungsgerichts_von_2008'Bitte beachtet dabei, dass die in dem Wikipedia Beitrag angeführten "abweichenden" Auffassungen zwar interessant sind, aber das einzig beachtliche die Aussagen des BVerfG sind. Insbesondere die Hinweise des BVerfG zum grundsätzlichen Nettoprinzip! 'Sprich: eine Abschaffung der Pendlerpauschale steht eigentlich nicht zur Deposition.''
In §9a wird festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer pauschal 1.000,- Euro Werbungskosten angeben kann. Das bedeutet, dass sich die tatsächlichen Kosten des Arbeitsweges (wenn keine anderen Werbungskosten, wie z.B. doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer oder Bewerbungskosten vorliegen) erst auswirken wenn diese Kosten über ca. 80,-Euro pro Monat, oder 4,50 Euro pro Arbeitstag liegen. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie weiter als 15 km vom Arbeitsplatz entfernt wohnen müssen um über den Pauschbetrag zu kommen. Oder anders ausgedrückt: Der Pauschbetrag ist in der Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt. Es gibt nur Geld vom Finanzamt zurück wenn man weiter als 15 km vom Arbeitsplatz entfernt wohnt. Es sei denn man hat zusätzliche Werbungskosten s.o..
Grundsätzlich denkbare Alternativen
aus der ML habe ich einmal die folgenden Zusammenstellungen kopiert, die ganz gut die grundsätzlichen Alternativen aufzeigen:
1. Ansatz der tatsächlichen Kosten. Jeder muss alle Belege sammeln, die Kfz-Kosten betreffen, er muss Fahrtenbuch führen und anhand dessen genau berechnen, welcher Anteil der Kfz-Aufwendungen auf beruflich veranlasste Fahrten entfallen.
Pro: Sehr gerecht, niemand wird bevorzugt oder benachteiligt.
Contra: Arbeitsaufwand für Stpfl. und Finanzverwaltung.
2. Ansatz pauschalierter Kosten.
Für beruflich veranlasste Strecken bekommt jeder Arbeitnehmer unabhängig von den tatsächlichen Kosten eine pauschale Kostenberücksichtigung, z. B. in Form einer Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale"). Pro: Sehr einfach gestaltet.
Contra: Kosten werden zu hoch/niedrig anerkannt.
3. Ansatz von pauschalierter Kosten - differenziert. Für beruflich veranlasste Strecken bekommt jeder Arbeitnehmer abhängig von dem benutzten Transportmittel eine pauschale Kostenberücksichtigung, z. B. in Form einer Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale"). Pro: Sehr einfach gestaltet. Pro: Gerecht, niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Contra: Es wird Leute geben die betrügen und dasd Kfz ansetzen statt des genommenen Busses Contra: Ein begrenzter Mehraufwand für die Verwaltung
4. Ansatz von wahlweise pauschalen oder tatsächlichen Kosten:
Für beruflich veranlasste Strecken bekommt jeder Arbeitnehmer unabhängig von den tatsächlichen Kosten eine pauschale Kostenberücksichtigung, z. B. in Form einer Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale") in Höhe der durchschnittlichen Kosten des ÖPNV.
Wahlweise kann er aber auch seine tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen. Letzteres wäre mit dem Sammeln von Belegen und Führen eines Fahrtenbuchs verbunden.
Pro: Sehr einfach gestaltet. Pro: Sehr gerecht, niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Contra: Arbeitsaufwand für Stpfl. und Finanzverwaltung. - aber nur bei Ausübung der Wahlfreiheit Contra: Die notwendige Begrenzung des Abzugs, um z.B. Luxuswagen nicht abzugsfähig zu machen ist kaum möglich, daher wahrscheinlich auch verfassungswidrig (weil ungerecht)
5. Ansatz fiktiver Kosten.
Jeder bekommt die Kosten angesetzt, die für die Fahrt einer beruflichen Strecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wären, unabhängig davon, wie der Stpfl. die Wege zurücklegt. Pro: Unnötige Kosten z. B. durch Luxuswagen werden automatisch aberkannt
Contra: In vielen Fällen hohes Konfliktpotenzial, z. B. darüber, welches Verkehrsmittel denn angesetzt wird (Bus, Bahn, Taxi?) Für viele Strecken gibt es keine (zumutbare) Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmittel
6. Werkstorprinzip.
Fahrtkosten werden gar nicht berücksichtigt, außerdem werden andere nicht mit der direkten Ausübung des Berufs zusammenhängende WK nicht anerkannt (z. B. Seminare, häusliches Arbeitszimmer usw.). Grundsatz: Werbungskosten fallen erst ab dem Werkstor an. Pro: Sehr einfach, vor allem in Bezug auf Fahrtkosten.
Contra: Große Belastung der Stpfl., wahrscheinlich verfassungswidrig wegen Verletzung des objektivem Nettoprinzip, d. h. individuelle Leistungsfähigkeit wird nicht besteuert. Hierzu müsste nach der Rechtsprechung des BVerfG wohl zunächst das gesamte Steuerrecht geändert werden (Aufgabe des objektiven Nettoprinzips)
Vorschlag 1
Hier bitte den zu diskutierenden Vorschlag einfügen. Die endgültige Formulierung wird später im Pad erfolgen. Entsprechend bei der Diskussion nicht zu sehr auf einzelne Formulierungen abstellen. Wahlprogramm
Die Piratenpartei möge in das Wahlprogramm aufnehmen:
Wir setzen uns für eine gerechtere Pendlerpauschale ein. Die derzeitige Regelung begünstigt Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel und benachteiligt Autofahrer. Die hiermit beabsichtigte Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber nicht im Steuerrecht erfolgen. Vielmehr sind ein bedarfsgerechter Ausbau und ein möglichst fahrscheinloser öffentlicher Nahverkehr die von uns zur Förderung des ÖPNV angestrebten Mittel. Subventionen über komplizierte und nicht zielgerichtete Regelungen im Einkommensteuergesetz lehnen wir ab. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollten daher ausschließlich die tatsächlichen Fahrkartenkosten abzugsfähig sein.
Bei der Pendlerpauschale muss berücksichtigt, dass gerade Arbeitnehmer mit einem langen Arbeitsweg oftmals weder in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen noch ihren Wohnsitz beliebig in die Nähe des Arbeitsplatzes zu verlagern.
Für Arbeitnehmer muss das gleiche Recht wie für Unternehmen und Selbstständige gelten, notwendige Ausgaben zur Erzielung des Arbeitslohns müssen die Steuerbelastung mindern. Wir befürworten, dass dies für die Fahrten zur Arbeitsstätte durch eine Pauschale erfolgt, auch um die Allgemeinheit nicht mit unangemessenen Fahrzeugkosten zu belasten. Wir fordern aber, dass die stetig steigenden Fahrzeugkosten durch eine regelmäßige Anpassung der Pauschale berücksichtigt werden.
Begründung zu Vorschlag 1
Hier bitte eine Begründung, warum der Vorschlag so erfolgt
Die derzeit gültigen Regelungen zur Werbungskosten-Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sieht eine einheitlichen Betrag je km-Entfernung vor, unabhängig davon, wie dieser Weg zurückgelegt wird.
Hierdurch können Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs oder Radfahrer oft sogar mehr Kosten geltend machen, als sie tatsächlich haben. Liegen die tatsächlichen Kosten des Nahverkehrs über der Pauschale können diese angesetzt werden. Autofahrer können ihre Kosten stets nur in Höhe der Pauschale geltend machen.
Diese Regelung soll Arbeitnehmer dahingehend lenken, dass sie das eigene Auto eher stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad oder auch Fahrgemeinschaften nutzen. Tatsächlich verkennt eine solche Politik aber, dass nicht jeder Arbeitgeber die Möglichkeit hat umzusteigen, selbst wenn er es will. Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade in ländlichen Gebieten häufig ungenügend ausgebaut. Fahrgemeinschaften setzen voraus, dass es nicht nur Menschen mit ähnlichen Fahrstecken gibt, es muss auch ausreichende Park&Ride Parkplätze geben, an denen sich die Mitfahrer treffen können und ihre Autos abstellen können. Diese müssen sicher sein, sowohl in Bezug auf den möglichen Diebstahl der abgestellten Fahrzeuge sondern auch in Bezug auf das Umsteigen, dass häufig zu Tagesrandzeiten und im Dunkeln stattfinden.
Solange diese Möglichkeiten nicht geschaffen sind, ist es zynisch hier mit steuerlicher Benachteiligung eine Lenkungspolitik betreiben zu wollen.
Ein teilweise diskutierte vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale ist abzulehnen.
Die Fahrkosten zur Arbeit sind regelmäßig zwingend notwendig, um den Arbeitslohn zu erwirtschaften.
Unser Einkommensteuersystem geht grundsätzlich vom Netto-Prinzip aus, d.h. nicht die Bruttoeinnahmen unterliegen der Steuer, sondern nur das was man nach Abzug der notwendigen Ausgaben übrig behält. Dieser Grundsatz muss auch für Arbeitnehmer gelten.
Es ist auch weltfremd in der Pendlerpauschale insoweit eine Subvention zu sehen, als Arbeitnehmer ja selbst entscheiden wo sie wohnen. Dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Wer kann sich schon aussuchen, dicht an der Arbeitsstelle zu wohnen. Wie sollte das bei Familien funktionieren? Schließlich werden selten alle Familienmitglieder den gleichen Arbeitsplatz haben.
Außerdem sollte auch nicht übersehen werden, dass auch bei steuerlicher Berücksichtigung der Arbeitnehmer trotzdem immer noch die Kosten selber trägt, er kann sie lediglich von der Steuer absetzen.
Unsinnig ist es auch, davon zu sprechen, dass AN mit höheren Verdienst hier "mehr Erstattung" bekommen, als AN mit weniger Verdienst. Maßgeblich für die Steuer ist immer das was Netto, d.h. nach Abzug der Aufwendungen überbleibt. Wenn sich dieses Netto durch mehr Aufwand verringert, dann ist entsprechend der zu versteuernde Betrag niedriger und der Steuersatz niedriger.
- FrankR Anmerkung: Der Vorteil für höhere Einkommen ist sehr wohl zutreffend, also keinswegs unsinning: Wer bei einem Steuersatz von 43% sein zu versteuerndes Einkommen um 1.000 EUR senken kann, hat mehr Mehr in der Tasche (1.000 x 43% = 430 EUR) als jemand mit 25% Steuersatz (1.000 x 25% = 250 EUR).
Auswirkungen von Vorschlag 1
Hier bitte kurz darstellen, wie sich nach Einschätzung des Initiators der Vorschlag fiskalisch auswirken wird. (Keine exakten Berechnung notwendig, soweit dies nicht einfach möglich. Aber wir müssen bei allen Vorschlägen die fiskalischen Auswirkungen beachten.
Die Begrenzung des Abzugs bei der Nutzung des ÖPNV auf die Fahrkartenkosten dürfte zu moderat mehr Steuereinnahmen führen. Die Erhöhung der Pendlerpauschale führt zu weniger Steuereinnahmen. Die genauen Effekte sind ohne Input der Finanzverwaltung nicht berechenbar. Die Mindereinnahmen müssen im Zweifel durch Steuersatzerhöhungen kompensiert werden.
Pro&Contra von Vorschlag 1
Hier bitte nur kurze Argumente eintragen. Längere Kommentare und Ausführungen bitte weiter unten unter Kommentare eintragen.
PRO
Steuervereinfachung, da die derzeitige komplexe steuerliche Regelung deutlich verschlankt werden kann.
a) Abzug der tatsächlichen Kosten für Fahrkarten
b) Abzug von x€ pro Entfernungskilometer bei Nutzung eines eigenen Verkehrsmittels PKW
c) Abzug von y€ pro Entfernungskilometer bei Nutzung Motorrad
d) Abzug von z€ pro Entfernungskilometer bei Nutzung Fahrrad-- Anhalter 18:59, 16. Mai 2012 (CEST)
Höchstbetrag, Alternativregelungen etc. können entfallen. Den derzeitigen Gesetzestext versteht kaum ein Laie (selbst Fachleute irren häufig in der Anwendung)
Dies erhöht die Transparenz (Verständlichkeit)
Entfernung einer versteckten Subvention aus dem Steuerrecht (ÖPNV-Nutzung soweit die tatsächlichen Kosten unter der Pauschale liegen), dies erhöht die Transparenz
Forderung nach regelmäßiger Anpassung der Pendlerpauschale an Kostenentwicklung erhöht die Steuergerechtigkeit
CONTRA
Es muss eine Basis gefunden werden, um die Pendlerpauschale regelmäßig anzupassen. Dies könnte z.B. auf der Basis der Inflationsrate erfolgen.
Pendler, welche den ÖNVP benutzen, werden im Vergleich zur bestehenden Regelung in den Fällen, in denen ihre tatsächlichen Kosten unter der Entfernungspauschale liegen, schlechter gestellt. Dies kann allgemein als schwer vermittelbar angenommen werden und setzt "falsche" Signale.
Eine Differenzierung nach Verkehrsmittel ist das Gegenteil von Pauschalisierung. Sowohl in der AG Steuerpolitik, als auch in der AG Wirtschaft ist immer wieder herauszuhören, dass aus verschiedenen Gründen eine Pauschalisierung angestrebt wird. Die Forderung nach einer zusätzlichen Differenzierung würde deshalb unseren allgemeinen Grundsätzen widersprechen.
Eine Differenzierung nach Verkehrsmittel lässt sich nicht bzw. sehr schwer kontrollieren. Betrug werden Tür und Tor geöffnet, wenn je nach Verkehrsmittel unterschiedliche Sätze angelegt werden. Wer ein Auto besitzt, aber mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle fährt, stellt sich im Vergleich zur heutigen Regelung schlechter, wenn er angibt auch mit dem Fahrrad zu fahren. Ähnliche Problematiken ergeben sich bei Dauerkarten im öffentlichen Nahverkehr oder Fahrgemeinschaften etc. Schlussendlich wird der Pendler immer versuchen, den höchsten Satz anzugeben und er wird Mittel und Wege finden, dies auch zu begründen/beweisen.
Eine Differenzierung bedeutet sowohl für die Behörden, als auch für den Pendler mehr Verwaltungsaufwand, da tatsächliche Kosten gesammelt und überprüft werden müssen.
- FrankR Dem stimme ich voll zu. Die Kontrolle wird das Problem der Umsetzung sein. Wer Auto angibt, aber Rad fährt, macht zwar falsche Angaben (Straftat/Ordnungswidrigkeit), aber die Beweisführung seitens der Steuerverwaltung ist enorm aufwendig. Da der finanzielle Vorteil allerdings durchaus attraktiv ist und die Durchführung einfach, ist die Verlockung groß. Wenn der ÖPNV eines Tages fahrscheinfrei und "lokal kostenfrei" ist, wäre die Erstattung über die Pendlerpauschale konsequent. Dennoch würde die Verlockung fortbestehen, weiter das Auto anzugeben. Fraglich ist, wie viele Steuerpflichtige in dieser Art falsche Angaben machen.
Durch eine Differenzierung geht die beabsichtigte Lenkungswirkung verloren. Autofahren ist nunmal die bequemste und zugleich schädlichste Möglichkeit der Mobilität. Um den Pendler dazu zu bewegen, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen, ist die Neutralität der Entfernungspauschale ein wichtiger Baustein, der nicht aufgegeben werden sollte. Es ist nur fair, dass derjenige, der bewusst auf das Auto verzichtet, nicht im Gegensatz zur momentanen Regelung bestraft wird.
- -- Anhalter 18:49, 16. Mai 2012 (CEST) Die beabsichtigte Lenkungswirkung ist genau eines der Probleme! Die Förderung des ÖPNV sollte, wie alle anderen Lenkungsansätze möglichst außerhalb des Ertragssteuerrechts erfolgen. Genau solche Lenkungsversuche führen nämlich zu Komplexität, Intransparenz und im Zweifel auch Ungerechtigkeit.
- Zur Zeit wird der, der auf das Auto verzichtet bevorzugt, er bekommt mehr, als er ausgibt. Derjenige, der das Auto nutzt wird benachteiligt und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich auf das Auto verzichten könnte oder nicht (weil z.B. gar keine ÖPNV zur Verfügung steht) er kann nämlich stets weniger ansetzen, als das Auto tatsächlich kostet. Das er nicht seine vollen Kosten ansetzen kann ist grundsätzlich ok, da natürlich die Auto-Kosten auch immer etwas mit der privaten Lebensführung zu tun haben (was für ein Auto, wie schnell fahre ich, etc.). Aber die Bevorzugung von ÖPNV Nutzern, die sich daraus ergibt, dass die Fahrkarten häufig billiger sind, als die Pauschale ist zu beanstanden.
Zumal sie dann auch noch durch die notwendige Deckelung zusätzlich kompliziert wird. Zur Deckelung siehe unten
- Der Vorschlag soll angeblich das bestehende System des Abzugs vereinfachen. Dazu meine Frage: Wo ist das aktuelle System denn kompliziert? Vereinfachen lässt es sich ganz schnell, nämlich in dem man sagt, dass IMMER nur die kürzeste Straßenentfernung maßgebend ist (über Verwaltungsanweisungen kann man hier vielleicht Nichtbeanstandungsgrenzen von z. B. 5 % der Entfernung oder 3 km einführen, damit auch geringe Umwege nicht gestrichen werden) statt wie bisher gelegentlich eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke. Außerdem wäre eine Abschaffung der Ausnahme vom Höchstbetrag (4.500 €) oder eine Abschaffung des Höchstbetrags eine Idee.
- -- Anhalter 18:49, 16. Mai 2012 (CEST) Diese komplexe Höchstbetragsregelung ergibt sich auch der unsinnigen Bevorzugung des ÖPNV, da man auch bei ÖPNV wahlweise die (höhere) Pauschale ansetzen kann musste eine Begrenzung eingefügt werden. Bei Weitpendlern kommen nämlich sonst extrem hohe Pauschalen bei heraus (Ich selbst bin lange Zeit regelmäßig von Hannover mit dem Zug nach Berlin gependelt, die Pauschale wäre da bei über 16.000 € gelandet ;-) ) Die Begrenzung ergab sich einmal aus den Kosten der BahnCard 100 First. Die ist allerdings tatsächlich mittlerweile viel teurer, aber da man ja auch alternativ die tatsächlichen Fahrkartenkosten ansetzen kann, macht das dann auch nichts. Aber wie gesagt, es gibt durchaus eine große Zahl von Fernpendlern und die wollte man dann doch nicht zu großzügig begünstigen. Das ist das Ergebnis wenn der Staat versucht über die Ertragssteuern zu "lenken" es wird stets extrem komplex. Einfach weil die Ertragssteuern sich nicht dafür eignen.
- Aber es wäre auf keinen Fall eine Vereinfachung, wenn man für jedes Verkehrsmittel andere Sätze einführt. Plötzlich gäbe es milliuunen neue Felder im Vordruck, unzählige davon vom Stpfl. garnicht ausgefüllt, also auch unzählige Rückfragen. Die ausgefüllten Felder wären zum Großteil nicht glaubhaft, weil einfach jeder angeben würde, er wäre mit dem privaten Kfz gefahren. Und jetzt versuch sowas mal, (als Stpfl.) nachzuweisen oder (als FA) zu widerlegen.
- -- Anhalter 18:49, 16. Mai 2012 (CEST)D'accord es ist wahrscheinlich einfacher es bei einer Pauschale zu lassen, die unterschiedlichen Sätze waren früher so im Gesetz, aber vermutlich gibt es wenige, die eine längere Strecke mit dem Fahrrad zurücklegen.
Nachfolgende Anmerkungen waren oben direkt in den Vorschlag reingeschrieben, leider nicht zu erkennen von wem, ich habe das hierher verschoben -- Anhalter 18:56, 16. Mai 2012 (CEST)
- -- FrankR Diskussionsansatz: Autofahrer haben keinen Nachteil, sie haben nur den Vorteil nicht. Der Arbeitsweg mit den Öffis dauert in der Regel länger und ist leider häufig auch umständlicher, der Vorteil könnte auch als Ausgleich dafür verstanden werden. Der o.g. Vorschlag würde die Pendler, die tatsächlich den ÖPNV nutzen, gegenüber der aktuellen Rechtslage schlechter stellen. Dies sollte gut begründet sein (Ökologie, Anreiz für Autohersteller, verbrauchsarme Motoren herzustellen etc.), führt allerdings auch zu höheren Steuereinnahmen, was im Umkehrschluss als Steuererhöhung interpretiert werden kann. --
-- Anhalter 18:56, 16. Mai 2012 (CEST) Die Begründung ist schlichtweg, dass die beabsichtigte Lenkungswirkung außerhalb des Ertragssteuerrechts erfolgen soll. Wir setzen uns sehr wohl für den ÖPNV ein (fahrscheinlos) aber die ESt eignet sich nicht als Mittel, das ist intransparent, nicht zielgenau und im Zweifel deshalb immer ungerecht. Es wird kaum jemand wegen dieser leichten Bevorteilung auf den ÖPNV umsteigen, eben weil vorrangig die Verfügbarkeit und die Einfachheit der Nutzung entscheidend ist. Das ganze war immer nur ein "grünes Feigenblatt"
- -- FrankR Anmerkung: Die Pauschale ist eine Verwahltungsvereinfachung, die Höhe der Belastung der Allgemeinheit ist, neben der Verwaltungskosten hauptsächlich von der Höhe der Pauschale abhänig. Sie führt zudem dazu, dass alle Fahrzeuge gleich behandelt werden (vom Polo bis zur S-Klasse). --
- -- FrankRAnmerkung: Die Forderung ist nur teilweise ein logischer Schluss aus der Einführung. Eine erhebliche, sofortige Anhebung der Pauschale - nur für Autofahrer! - ist konsequent - wenngleich diskussionwürdig. --
Holger: Wenn ich mich recht an die Begründung des BFH zur Entfernungspauschale erinnere, dann bedarf es für ein modifiziertes Werkstorprinzip NICHT einer Änderung des gesamten Einkommensteuerrechtes. Vielmehr meinte der BFH meiner Erinnerung gemäß, daß die Beschränkung auf den der Abzug ab dem 20. Kilometer verfassungswidrig ist, hingegen wäre jedoch eine Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des Weges auf 20 Kilometer verfassungsgemäß. Würde auch mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zusammenpassen. Alles über 20 Kilometer ist privat veranlasst (für große Städte mit relativ gut funktionierendem ÖPNV ggf. mehr - Berlin, Hamburg, München ...), und sollte nicht der Gemeinschaft der Steuerzahler auferlegt werden. Zudem würden durch die Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 20 Kilometer erhebliche Steuerschlupflöcher gestopft werden (Ich hatte gerade auf Arbeit einen Fall, wo jemand mir erzählen wollte, daß er einen täglichen Umweg von 100 km (in Worten: einhundert Kilometer) für die eingesparte Zeit 12 (in Worten: Zwölf) Minuten am Tag (also 6 Minuten pro Fahrt) in Kauf nimmt. Kein Witz, aber trotzdem lachhaft.)Pirat37304
- (i) Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte immer eine Quelle auf der verlinkten Referenzseite, Deine Position zum Thema und/oder einen Verweis hinzufügen.
Die Diskussion zum Thema findet auf der verlinkten Diskussionsseite im Themenkontext statt.
Eine Bestätigung findet nicht statt! Die Entscheidung liegt bei einem selbst!
Vorschlag 2
Hier bitte den zu diskutierenden Vorschlag einfügen. Die endgültige Formulierung wird später im Pad erfolgen. Entsprechend bei der Diskussion nicht zu sehr auf einzelne Formulierungen abstellen.
Die Piratenpartei möge in das Wahlprogramm aufnehmen:
Wir setzen uns für Abschaffung der Pendlerpauschale in der jetzigen Form ein. Anstelle einer Pauschale in Abhängigkeit der Entfernung von Arbeitsstelle zu Wohnort schlagen wir eine deutliche Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von zurzeit 1.000 Euro vor. Die Erhöhung des Pauschbetrages hat hierbei so zu erfolgen, dass die Einkommenssteuerlast einer großen Mehrheit der Arbeitnehmer nicht zunimmt.
Begründung zu Vorschlag 2
Arbeitnehmern entstehen bedingt durch ihre Arbeitstätigkeit zusätzliche Kosten. Diese Kosten umfassen regelmäßig Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, aber unter Umständen auch erhöhte Mietkosten, wenn der Wohnort nahe am Arbeitsplatz gewählt wird.
Wir erkennen an, dass gerade Arbeitnehmer mit einem langen Arbeitsweg oftmals weder in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen noch ihren Wohnsitz beliebig in die Nähe des Arbeitsplatzes zu verlagern. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die Wahl des Wohnortes in diesen Fällen zumindest teilweise privat veranlasst ist.
Der Staat hat die Verpflichtung, dem Bürger die durch die Arbeitstätigkeit bedingten Kosten nicht zu besteuern. Zusätzlich soll und darf der Staat sich nicht in die Wahl des Wohnortes seiner Bürger einmischen, jedoch sollte der Staat auch nicht aufgrund unverhältnismäßiger Entscheidungen seiner Bürger auf Steuereinnahmen verzichten.
Aus diesen Gründen erfolgt der Vorschlag der Umänderung der Entfernungspauschale in eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. In diesem Modell lassen sich Fahrtkosten in einem verhältnismäßigen Radius zwischen Arbeitsstätte und Wohnort voll absetzen. Dieser Radius soll in diesem Antrag nicht zur Debatte stehen.
Als Beispiel ergäbe sich bei einem Radius von 25 km eine Erhöhung des Pauschbetrages um 1.650 Euro (0,3 €/km, 220 Arbeitstage) und bei einem Radius von 50 km eine Erhöhung des Pauschbetrages um 3.960 Euro.
Durch Wahl des Wohnortes in Nähe des Arbeitsplatzes sinkt die tatsächliche Steuerbelastung des Arbeitnehmers. Dies erscheint fair, da durch diese Wahl sowohl Staat, als auch Allgemeinheit profitieren, da diesen durch Pendeltätigkeit hohe Kosten entstehen. Für den Staat sind hier vor allem erhöhte Ausgaben für die Mobilitätsinfrastruktur zu nennen und für die Allgemeinheit Kosten, die durch Unfälle, durch Lärm-, und Luftschadstoffemissionen (Feinstaub) induzierte Krankheiten, dem Verbrauch von endlichen Ressourcen oder dem klimawirksamen Ausstoß von CO2 entstehen.
Auswirkungen von Vorschlag 2
Hier bitte kurz darstellen, wie sich nach Einschätzung des Initiators der Vorschlag fiskalisch auswirken wird. (Keine exakten Berechnung notwendig, soweit dies nicht einfach möglich. Aber wir müssen bei allen Vorschlägen die fiskalischen Auswirkungen beachten.
Durch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages sinken die Steuereinnahmen je nach gewählter Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Diesem Steuerverlust steht ein Einnahmeplus durch den Wegfall der Entfernungspauschale gegenüber, welches aber aufgrund der Intention des Autors die Einnahmeausfälle nicht völlig ausgleicht.
Zusätzlich kann es durch Verhaltensänderungen der Arbeitnehmer z.B. zu geringeren Einnahmen durch die Energiesteuer kommen. Dem gegenüber kann eine Vielzahl von Vorteilen stehen(z.B. Abnahme von Unfällen und Krankheiten), die sich fiskalisch sehr schwer beziffern lassen werden.
Pro&Contra von Vorschlag 2
Hier bitte nur kurze Argumente eintragen. Längere Kommentare und Ausführungen bitte weiter unten unter Kommentare eintragen.
PRO
Steuerliche Entlastung für einen Großteil der Arbeitnehmer.
Mögliche Entlastung
Möglicher Rückgang von Pendleraktivität mit vielfältigen Vorteilen für
- den Staat aufgrund geringeren Kosten für die Infrastruktur von Mobilität
- Bürger, die aufgrund von Pendleraktivität von Verkehrsunfällen, Lärm-, und Schadstoffemissionen betroffen sind.
- Kranken-, und Pflegeversicherungssystemen
- das Klima (aufgrund eines möglichen Rückgangs von CO2-Emissionen).
- den Bestand konventioneller Energieträger.
Deutliche Vereinfachung des Umgangs von Werbungskosten für Arbeitnehmer.
Keine Möglichkeiten von Einkommensteuerbetrug.
Wegfall von Verwaltungsaufwand für Behörden und Arbeitnehmer.
Neutralität der Besteuerung.
Ist die einfachste Lösung und setzt keine Fehlanreize.
Wer im Grünen wohnt, zahlt weniger Miete. Eine höhere Miete in der Stadt kann man auch nicht absetzen.
CONTRA
Verringerung des Steueraufkommens.
Steuerliche Belastung von Arbeitnehmern deren Fahrtweg zur Arbeit über der definierten Distanz liegt.
Ungerecht
Ich sehe es als nicht gerecht an, wenn jemand der 5 Min zu Fuß zur Arbeit hat den gleichen Betrag erhält wie jemand der 60 km zur Arbeit mit dem Auto fahren muss, weil es weder einen ÖPNV noch Arbeitsplätze in der Nähe gibt. Wir haben in Deutschland sowohl große Stadtgebiete in den es einfach ist per ÖPNV zu "reisen" als auch große Landflächen (Bayern, Mecklenburg, Niedersachsen) in denen die Menschen auf den privaten Nahverkehr angewiesen sind. Zu allem Überfluss gibt es auch noch Home-Office, aber auch diese Möglichkeit nicht für jeden. Alle würden aber in einen Topf geworfen.
Es ist schlicht und einfach nicht möglich, dass alle Menschen zu ihrem Arbeitsplatz ziehen. Häuser können in Deutschland nicht wie in USA einfach versetzt werden. Und ich möchte nicht in einem Land leben, in dem es sich nur noch Reiche leisten können im Grünen zu wohnen.
- --Atlas 19:42, 16. Mai 2012 (CEST)Der angegebene Vorschlag beinhaltet keine Forderung, dass alle Arbeitnehmer in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ziehen sollen. Wenn man von einer (vergleichsweise geringen) Erhöhung des Pauschalbetrages von 1.650 Euro ausgeht, ist niemand schlechter gestellt, der in einem Radius von 25km zum Arbeitsplatz wohnt. In den allermeisten Fällen sollte schon hier ein "im Grünen wohnen" möglich sein.
- (i) Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte immer eine Quelle auf der verlinkten Referenzseite, Deine Position zum Thema und/oder einen Verweis hinzufügen.
Die Diskussion zum Thema findet auf der verlinkten Diskussionsseite im Themenkontext statt.
Eine Bestätigung findet nicht statt! Die Entscheidung liegt bei einem selbst!
- (i) Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte nach Möglichkeit auch eine Quelle und/oder einen Verweis hinzufügen.
Vorschlag 3
Pendlerpauschale § 9 (1) S. 3 Nr. 4 und (2) EStG
- Die Entfernungspauschale wird grundsätzlich beibehalten, das heißt eine feste Pauschale wird mit der Arbeitsstrecke multipliziert.
- Über eine Erhöhung der Pauschale kann man nachdenken, die genaue Höhe muss ich mal durchrechnen, wenn ich (ca. Mitte/Ende 2013) ein eigenes Auto habe. Die aktuelle Höhe von 0,30 €/KM zumindest ist offensichtlich mittlerweile zu niedrig. Bei der Erhöhung muss man aber gegebenenfalls für eine ausreichende Finanzierung sorgen - immerhin machen die Fahrtkosten ca. 45 % aller Werbungskosten von Arbeitnehmern aus.
- Die Pauschale ist einheitlich festzulegen. Das heißt insbesondere, dass nicht ein Verkehrsmittel gegenüber einem anderen eine höhere Pauschale zugewiesen bekommt.
- Die Pendlerpauschale kann nur noch für die kürzeste Straßenentfernung geltend gemacht werden. Dadurch werden insbesondere Streitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt vermindert, die sich aktuell daran entzünden, ob eine deutlich längere Strecke wirklich verkehrsgünstiger ist.
- Bisher sind die tatsächlichen Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel voll abziehbar, wenn sie die Pendlerpauschale übersteigen. Diese Abziehbarkeit soll abgeschafft werden.
- Im Gegenzug soll der Höchstbetrag (aktuell 4.500 €) erhöht werden (z. B. auf 5.000 €) gleichzeitig gilt er ohne Ausnahme für alle Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.
Werbungskostenpauschbetrag § 9a EStG
Eine weitere Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags (aktuell 1.000 €) lehne ich ab, weil dadurch - anders als durch die Politik immer behauptet - weder "Steuerzahler" noch "Arbeitnehmer" entlastet werden. In Wahrheit werden die Arbeitnehmer entlastet, die kaum Kosten haben - wer sich also für seinen Job engagiert, viele Fortbildungen und Seminare besucht, und daher am Jahresende hohe Werbungskosten hat, der profitiert von einer Erhöhung des Pauschbetrags immer um den selben Betrag: 0,00 €. In der selben Höhe profitieren auch alle Steuerzahler, die gar keine Arbeitnehmer sind.
Eine Erhöhung des Pauschbetrags ist also immer dann das Mittel der Wahl, wenn Politiker die Steuern senken wollen, aber nicht an den Formeltarifen des § 32d EStG rumschrauben wollen. Deshalb wird in solchen Fällen einfach - reine Symbolpolitik - der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht.
Begründung zu Vorschlag 3
Begründung folgt. Falls nicht: Einfach mal erinnern. ;) Simpsons3 20:44, 18. Feb. 2013 (CET)
Auswirkungen von Vorschlag 3
Ich denke, dass kaum fiskalische Auswirkungen zu erwarten sind. Durch die Vereinheitlichung des Höchstbetrags ist zu erwarten, dass das Steueraufkommen marginal ansteigt.
Pro & Contra zu Vorschlag 3
Hier bitte die Argumente eintragen, die für und gegen Vorschlag 3 sprechen.
Diskussion zum Thema
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Kommentare
Hier bitte längere Ausführungen und Diskussionen eintragen. Bei Antworten zu einzelnen Punkten bitte immer hinter dem jeweiligen zu beantwortenden Argument und mit Benutzernamen eintragen. Bitte jeweils einen Absatz einfügen und nach Möglichkeiten den Text einziehen, so dass Anmerkungen klar erkennbar sind.
Kommentar: Das Thema Pendlerpauschale losgelöst von Siedlungspolitik und Nahverkehr zu betrachten bringt nichts. Langfristiges Ziel piratiger Politik muss es sein, Verkehr zu vermeiden und wo er nicht vermeidbar ist, diesen ökologisch abzuwickeln (z.B. Fahrrad, ÖPNV). Jedes herumdoktern an der Pendlerpauschale unterscheidet uns nicht von den anderen Parteien und nimmt Ressourcen für das Ziel. Wir sollten uns aus diesem Thema lieber raushalten und keinen Populismus betreiben. Ajae
@Ajae: Ich stimme Dir zu, dass Vermeidung von Verkehr ein sinnvolles Ziel von Politik ist. Aber ich sehe in einer Stellungnahme zur Pendlerpauschale keinen Populismuss, sondern ein Anerkennen der Realitäten. Wir müssen schon als Piraten auf alle Fragen der Politik Antworten geben können, die für die Wähler auch konkret sind.Benutzer:Anhalter
Kommentar: Ich denke, hier werden sehr stark 2 verschiedene Dinge gemischt. Einmal die Steuerpolitik der pendlerpauschale und zweitens der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Dies könnte in der Wahrnehmung und Durchsetzbarkeit des Vorschlags Probleme machen, wenn das verbindende Element zwischen Pendlerpauschale und Ausbau des Nahverkehrs nicht deutlich sichtbar wird. Hm.. um genau zu sein bin ich auch inhaltlich gegen diesen Antrag. Dementsprechend kann ich hier leider nicht viel beitragen. Wer auf dem land lebt, der braucht auch für 5 km schon ein Auto. Dann bekommt er täglich 10 km [Ohne ausreichende Behinderung bekommst du keine 10 km anerkannt, wenn du 5 km von deiner Arbeit weg wohnst. Sondern nur 5 km. (simpsons3)] anerkannt und hat es viel schwerer, das teure Auto zu finanzieren als jemand, der 30 km fährt und täglich 60 km anerkannt bekommt. Im Moment she ich gerade eine vernünftige Berücksichtigung der realen Belastung für leute, die weit fahren oder auf Nahverkehr zurückgreifen können. Wer gezwungen ist, kurze Strecken mit dem Auto zu fahren, der ist im Momemnt besonders benachteiligt. Dies würde sich durch diesen Antrag noch verstärken.
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Ich bin aus folgenden Gründen klar gegen eine Differenzierung der Pendlerpauschale:
1.: Differenzierung ist das Gegenteil von Pauschalisierung. Sowohl in der AG Steuerpolitik, als auch in der AG Wirtschaft ist immer wieder herauszuhören, dass aus verschiedenen Gründen eine Pauschalisierung angestrebt wird. Die Forderung nach einer zusätzlichen Differenzierung würde deshalb unseren allgemeinen Grundsätzen widersprechen. +1
2.: Eine Differenzierung lässt sich nicht bzw. sehr schwer kontrollieren. Betrug werden Tür und Tor geöffnet, wenn je nach Verkehrsmittel unterschiedliche Sätze angelegt werden. Wenn ich ein Auto besitze, aber mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle fahre, wäre ich ja schön blöd, auch anzugeben, mit dem Fahrrad zu fahren. Ähnliche Problematiken ergeben sich bei Dauerkarten im öffentlichen Nahverkehr oder Fahrgemeinschaften etc. Schlussendlich wird der Pendler immer versuchen, den höchsten Satz anzugeben und er wird Mittel und Wege finden, dies auch zu begründen/beweisen. +1
3.: Eine Differenzierung bedeutet sowohl für die Behörden, als auch für den Pendler mehr Verwaltungsaufwand, da tatsächliche Kosten gesammelt und überprüft werden müssen. +1
4.: Durch eine Differenzierung geht die beabsichtigte Lenkungswirkung verloren. Autofahren ist nunmal die bequemste und zugleich schädlichste Möglichkeit der Mobilität. Um den Pendler dazu zu bewegen, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen, ist die Neutralität der Entfernungspauschale ein wichtiger Baustein, der nicht aufgegeben werden sollte. Es ist nur fair, dass derjenige, der bewusst auf das Auto verzichtet, nicht im Gegensatz zur momentanen Regelung bestraft wird. Weiterhin verhindert die Pendlerpauschale die natürliche wirtschaftliche Entwicklung eine PNV.
Es stimmt, dass viele Arbeitnehmer tatsächlich nicht die Möglichkeit besitzen, auf das Auto zu verzichten. Wieso? Nur weil man zu bequem ist mit Bus, Bahn und Rad zu fahren?! 10min mit dem Rad sind auch 5km. 30 min sind schon schon 15. Das ist keine wirklich lange Zeit und doch schon ein schönes Stück. (nebeneffekt, hält gesund, Nachteil: man könnte es schwitzen kommen) Wahr ist aber auch, dass viele Arbeitnehmer eben diese Möglichkeit haben. Denjenigen, die diese Möglichkeiten bewusst nutzen und dadurch auch unter Umständen Bequemlichkeit verlieren, sollten nicht durch eine Differenzierung der Entfernungskosten bestraft werden. Warum sollte ich denn eine Fahrgemeinschaft eingehen, wenn mir dies keinerlei finanziellen Vorteile mehr bringt? Diejenigen Pendler, die nicht auf ein Auto verzichten können, den aber das Auto zu teuer ist, müssen sich halt überlegen, ob es nicht günstiger ist, an einen verkehrsgünstigeren Ort umzuziehen/ einen spritsparenden Wagen zu kaufen etc. (Atlas 2012-04-11) Das gleiche ist auch zu erwarten, wenn man die PPauschale ersatzlos streicht
Ich bin klar für eine Differenzierung der Pendlerpauschale. Ich lebe hier in Franken in einer dörflichen Struktur. Um meinen Arbeitsplatz zu erreichen muss ich täglich 70 km früher (anderer Arbeitgeber) waren es sogar 130 km fahren. Wenn ich den Arbeitsplatz mit dem ÖNV erreichen wollte wäre ich z.Z. täglich nicht gut eine Stunde sondern 6 Stunden unterwegs. Die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft steht mir nicht zur Verfügung, da aus meinem Dorf niemand hier arbeitet. Ein Homeoffice ist ebenfgalls nicht möglich, da ich auf Unterlagen vor Ort angewiesen bin und der Arbeitgeber kaum noch mal jemanden zusätzlich anstellt zum einscannen. Aber nicht nur mir geht es so und es verhält sich auch nicht nur in Franken so, sondern überall wo eine dörfliche Struktur gegeben ist. Ich bin der Ansicht, dass es kein großer Aufwand ist die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Anhand von Fotos vom Kilometerstand ist simpel der Nachweis erbracht, dass wirklich mit dem Auto gefahren wurde. Jeder Selbständige muss Belege sammeln, warum also nicht auch ein Arbeitnehmer? Watak
Um die Lenkungsfunktion beizubehalten könnte man hingehen und von den Kosten mit Kfz nur die Hälfte anerkennen, und von denen per ÖNV die kompletten Kosten. Für Wege zu Fuß oder per Fahrrad könnte es weiterhin eine Pauschale für die Abnutzung geben. Aber warum bist du deshalb für eine Differenzierung der Pendlerpauschale? Findest du es ungerecht, dass andere möglicherweise Geld absetzen können, obwohl ihnen keine tatsächlichen Kosten entstanden sind? "dein Kommentar hier" - Dein Account
"dein Kommentar hier" - Dein Account
Quellen-Grundlageninformationen
Die Hervorhebungen (fett) sind die wesentlichen zur Diskussion stehenden Regelungen:
§ 9 Werbungskosten
(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch 1.
...
4.
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. 3Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. 4Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird. 5Nach § 8 Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. 6Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der regelmäßigen Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;
5.
......
(2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. 3Behinderte Menschen, 1.
deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt,
2.
deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind,
können anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für die Familienheimfahrten ansetzen. 4Die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 sind durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.
(3) Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 und Absatz 2 gelten bei den Einkunftsarten im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7 entsprechend.
(4) (weggefallen)
(5) 1§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 5, 6b bis 8a, 10, 12 und Absatz 6 gilt sinngemäß. 2§ 6 Absatz 1 Nummer 1a gilt entsprechend.
(6) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuersubvention
Kontroversen am Beispiel der Entfernungspauschale [Bearbeiten]
Teilweise wird in der wissenschaftlichen Literatur die Auffassung vertreten, dass die Entfernungspauschale eine Steuersubvention sei,[15] teilweise wird dem entschieden widersprochen.[16]
Die steuerliche Norm, welche die Entfernungspauschale festsetzt (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG) wirkt grundsätzlich als Schlechterstellung der Pendler. Dies ergibt sich daraus, dass die Fahrtkosten keine Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 12 EStG darstellen.[17] Ohne ausdrückliche Regelung der Entfernungspauschale wären die Fahrtkosten zur Arbeit gemäß der Generalklausel in § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Dann allerdings in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (entsprechend der Rechtslage bis zur Einführung der Entfernungspauschale im Jahr 1955), während die Entfernungspauschale die Fahrtkosten auf unrealistisch niedriger Höhe pauschaliert.[18] Dies geht so weit, dass seit der Verringerung der Entfernungspauschale auf 0,15 € je gefahrenem km (im Jahr 2004) die einkommensteuersenkende Wirkung der Entfernungspauschale nicht einmal mehr die durch das Pendeln verursachte Steuerbelastung mit Mineralölsteuer und der Mehrwertsteuer auf Mineralöl kompensiert.[19] Im Regelfall stellt die Pendlerpauschale also keine Vergünstigung, sondern ein Schlechterstellung dar.
Mit Einführung der Verkehrsmittelunabhängigkeit der Entfernungspauschale im Jahr 2001 ergibt sich aber immer dann eine Subventionswirkung, wenn ein Pendler tatsächlich keine oder nur sehr geringe Fahrtkosten hat (etwa weil er kostenlos in einer Fahrtgemeinschaft mitfährt).
Dagegen wird von Paul Kirchhof eingewandt, die Wohnortwahl sei eine private Entscheidung und die Fahrtkosten zur Arbeit daher rein privat veranlasst, so dass ein steuerlicher Abzug nicht gerechtfertigt sei. Ganz so einfach kann man es sich nach Ansicht des DIW aber nicht machen. Die Arbeits- und Wohnungsmärkte seien nicht vollständig flexibel, und die meisten Erwerbstätigen seien gezwungen Fahrtzeiten und Fahrtkosten in Kauf zu nehmen. Bei den Pendlerkosten handelt es sich (auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts) um typische „gemischt veranlasste“ Aufwendungen, bei denen neben der beruflichen Veranlassung auch Präferenzen der privaten Lebensführung eine Rolle spielen. Dies spreche nach Ansicht des DIW dafür, den Werbungskostenabzug für Pendlerkosten stärker anhand des Anteils der beruflichen Veranlassung zu differenzieren.[20]
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung | Autor |
---|---|---|---|
10.05.2012 | In Arbeit | Themenseite Angelegt | --K-H Withus |
15.05.2012 | In Arbeit | Argumente hinzugefügt | --Atlas |
15.05.2012 | In Arbeit | Vorschlag 2 erstellt | --Atlas |