AG Steuerpolitik/Satzung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
260px-BlackFlag Size5.gif Diese Satzung ist eine offizielle Aussage der AG_Steuerpolitik der Piratenpartei Deutschland. Sie ist daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so äußere dich auf der Mailingliste der AG Steuerpolitik mit dem Threadtitel:"Änderungsantrag zur Satzung der AG Steuerpolitik", verwende alternativ die Vorlage für die Satzungsänderung oder die Antragsfabrik der AG Steuerpolitik.

_

_

1 Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Steuerpolitik

Die Arbeitsgemeinschaft Steuerpolitik, im Folgenden AG Steuerpolitik genannt, sieht sich als eine bundesweit aus sich selbst heraus gegründete und aktive Gliederung der Piratenpartei Deutschland. Eine Legitimierung als satzungsgemäße Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Deutschland wird angestrebt.

In den Gremien (siehe Abschnitt 2) der AG Steuerpolitik werden einzelne Themen (gegebenenfalls auch konkurrierenden) Inhalts diskutiert, in der Mitgliederversammlung abgestimmt und als Aussagen der AG Steuerpolitik auf der Wiki-Seite der AG Steuerpolitik veröffentlicht. Alle Diskussionen werden fair, ergebnisoffen, ohne ideologische Prägung auf der Basis bekannter Fakten unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit geführt. Die Mitglieder der AG Steuerpolitik sind sich dessen bewusst, dass die so entstandenen Texte keine offizielle Parteimeinung wiedergeben müssen, sie verpflichten sich daher dazu, dies bei diesbezüglichen Äußerungen in der Öffentlichkeit auch deutlich zu machen.

Die AG Steuerpolitik bringt durch ihre Koordinatoren die Steuer- und Wirtschaftspolitik betreffende (gegebenenfalls auch konkurrierende) Anträge bei den Bundesparteitagen der Piratenpartei Deutschland ein. Dort genehmigte Anträge fließen in das Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland ein. Die entsprechenden Texte werden auf der Wiki-Seite der AG Steuerpolitik veröffentlicht und als durch den Bundesparteitag beschlossen kenntlich gemacht.

Die AG Steuerpolitik arbeitet mit allen Arbeitsgemeinschaften, Gremien und sonstigen Gruppierungen der Piratenpartei Deutschland zusammen, die sich mit Bildung und verwandten Themen beschäftigen. Über Deutschland hinaus wird auch eine internationale Zusammenarbeit gesucht.

Die AG Steuerpolitik arbeitet als politische Arbeitsgemeinschaft an einer gemeinsamen Position aller Arbeitsgemeinschaften, die sich mit wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Themen befassen. Dazu wird sie die Kommunikation auf allen Ebenen tätigen Arbeitsgemeinschaften der Partei suchen und Vorschläge für gemeinsame Positionen formulieren und abstimmen. Aufgrund ihrer bundesweiten Ausrichtung sieht sich die AG hierbei in der Rolle eines Koordinators sowie eines Sekretariats zur Sammlung von Entwürfen und Ideen, die in gemeinsame Anträge auf Landes- und Bundesebene einfließen sollen.

Die hier formulierten Regelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sie Regelungen übergeordneter Parteiorgane nicht widersprechen.

Sie orientieren sich an dem bereits beschlossenen Piratenparteiprogramm. Die Regeln dienen der Erweiterung, Ergänzung und Konkretisierung des wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Programms der Piratenpartei.

2 Gremien der AG Steuerpolitik

Die Gremien der AG Steuerpolitik sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Die Koordinatoren
  • gegebenenfalls Moderatoren, sofern erforderlich

3 Abstimmungen und Wahlberechtigung

In den Gremien der AG Steuerpolitik werden Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren und Moderatoren durchgeführt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG Steuerpolitik, die gleichzeitig Mitglied der Piratenpartei Deutschland sind. Wahlen können, nach Entscheidung des wählenden Gremiums offen oder geheim, mündlich (auch in Telefon- oder Internetkonferenzen) schriftlich oder durch zuvor dafür als geeignet befundene computergestützte und netzbasierte Abstimmsysteme erfolgen.

Mit einfacher Mehrheit kann beschlossen werden, über Anträge nur dann abzustimmen, wenn sie über eine bestimmte Mindestunterstützung verfügen.

4 Mitgliedschaft

Natürliche Personen können Mitglied in der AG Steuerpolitik werden, indem sie sich mit Klarnamen oder Pseudonym (Nickname) und postalischer Anschrift im Wiki der AG Steuerpolitik eintragen. Außerdem muss ein Mitglied per E-Mail erreichbar sein und sich dazu in die Mailingliste eintragen oder auf andere Weise seine E-Mail-Adresse und den Klarnamen, Pseudonym (Nickname) und postalische Anschrift den Koordinatoren der AG Steuerpolitik zugänglich machen. Es wird ferner empfohlen, dass sich die Mitglieder der AG Steuerpolitik mit einem Benutzerprofil im Wiki der Piratenpartei Deutschland vorstellen und möglichst auch Mitglied der Piratenpartei Deutschland werden.

Mitglieder können von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder werden aus der Mitgliederliste und allen durch die AG Steuerpolitik genutzten Medien, die eine für die AG Steuerpolitik spezifische Anmeldung erfordern, ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme zuvor ausgeschlossener Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Anrufung des AG-Rates oder des Schiedsgerichts durch betroffene Mitglieder bleibt davon unberührt.

5 Die Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können jederzeit virtuell über Telefon- oder Internetkonferenzen oder als reale Zusammenkünfte abgehalten werden. Zu einer Mitgliederversammlung muss mindestens eine Woche vorher über die Mailingliste und das Forum durch mindestens einen Koordinator der AG Steuerpolitik eingeladen werden. Jedes AG-Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederversammlung beantragen. Zusätzlich können regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart werden.

Über Ort, Zeit und zu verwendendes Medium muss vor der Versammlung eine Einigung über Mailingliste, Forum oder andere allgemein durch die Mitglieder genutzte Medien erzielt worden sein. Ist das Einvernehmen nicht klar erkennbar, wird über ein Abstimmsystem (beispielsweise das Forum oder Doodle) mit Frist von mindestens sieben Tagen abgestimmt, sofern dies für regelmäßige Termine nicht bereits eine Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Der Protokollführer führt ein Ergebnisprotokoll und veröffentlicht dieses auf der Wiki-Seite der AG Steuerpolitik und stellt Links im Forum und auf der Mailingliste der AG Steuerpolitik zur Verfügung. Das Entscheidungsbuch wird entsprechend der gefassten Beschlüsse fortgeschrieben.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen der AG Steuerpolitik mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen, es sei denn, in diesen Regeln ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt. Ergibt sich im Nachhinein eine mehrheitliche Ablehnung von Beschlüssen, die während einer als Telefon- oder Internetkonferenz abgehaltenen Mitgliederversammlung gefasst worden sind, so sollen die Koordinatoren innerhalb von zwei Wochen eine namentliche, auf AG-Mitglieder beschränkte Abstimmung im Forum organisieren. Dazu wird über die Mailingliste der AG Steuerpolitik informiert und eingeladen.

6 Koordinatoren

Durch die Mitgliederversammlung werden mindestens drei Koordinatoren für die Dauer eines Jahres gewählt. Koordinatoren müssen Mitglied der AG Steuerpolitik und der Piratenpartei Deutschlands sein. Koordinatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden. Bis zur Wahl der ersten Koordinatoren wird die Funktion des Koordinators vom Initiator der AG Steuerpolitik wahrgenommen.

Die Koordinatoren haben folgende Aufgaben:

  • Organisation und Planung der Arbeit der AG Steuerpolitik
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Mitgliederversammlungen
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Vertretung der AG Steuerpolitik innerhalb der Piratenpartei Deutschland
  • Vertretung der AG Steuerpolitik bei den Organen der Piratenpartei Deutschland
  • Treffen von unaufschiebbaren Entscheidungen, jedoch unter dem Vorbehalt
    einer nachträglicher Abstimmung
  • Vorlage von regelmäßigen Berichten und Arbeitsplänen beim AG-Rat
    oder einer entsprechenden anderen zuständigen Stelle

7 Moderatoren

Durch die Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Moderatoren für die Dauer eines Jahres gewählt. Moderatoren müssen Mitglied der AG Steuerpolitik, aber nicht unbedingt Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. Moderatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden.

Aufgabe der Moderatoren ist es, für die Einhaltung der Moderations- und Benutzerregeln in den verwendeten Kommunikationsmedien, insbesondere im Forum und der Maillingliste zu sorgen. Bis zur Wahl der ersten Moderatoren oder deren Verhinderung wird die Funktion der Moderatoren durch die Koordinatoren wahrgenommen.

8 Geschäftsordnung

Die AG Steuerpolitik gibt sich eine Geschäftsordnung die unter anderem die Verwendung der parteiinternen Medien für ihre Arbeit regelt.

9 Präsenzveranstaltungen der AG Steuerpolitik

Präsenzveranstaltungen der AG sind nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen anberaumbar. Einladungen sind über die Mailingliste und das Forum durch mindestens einen Koordinator der AG Steuerpolitik zu verschicken.

Klausurthemen können von jedem eingetragenem Mitlied der Liste oder des Forums vorgeschlagen werden. Eine Liste der vorgeschlagenen Themen und ihre Ausarbeitung als Diskussionsvorlage soll auf >einer Klausurthemenseite im Wiki eine Woche vor Klausurtermin abgeschlossen sein. Bei Präsentsveranstaltungen zu spezieller Themenkomplexen, sollte eine entsprechende "Vorschlagsseite" im Wiki zur Themenbearbeitung mindestens 2 Tage vor Versammlung vorliegen, damit jedes Mitglied die Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Thema und die Versammlung erhält.

10 Periodische Maßnahmen

  • Zusammenfassung der diskutierten und bearbeiteten Themen und Ereignisse als "Bericht" auf der Mailingliste.

11 Inkrafttreten

Diese Regeln treten unmittelbar nach Überprüfung auf Satzungskonformität und Diskriminierungsfreiheit.

Änderungen der Regeln müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.

Diese Regeln werden dem AG-Rat oder in Vertretung der Kommission der Arbeitsgemeinschaften zur Überprüfung auf Satzungskonformität und Diskriminierungsfreiheit vorgelegt.