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Anträge in Arbeit
- Piratenpartei zu Fanrechten: bei LQFB und beim BPT 2012.2 mit PA249
Sicherheit im Profifussball
- (teilweise) Kostenübernahme durch die Vereine
- in meinen Augen kann es nicht sein, das die Kosten durch den Einsatz der Polizei ausschlißelich durch den Steuerzahler getragen wird. Es steht ausser Frage, dass die gewalttätigen Gruppen das Sportereignis für Ihre Ziele ausnutzen, allerdings muss nicht nur auf Organisationsebene, bzw. bei der Prävention eine engere Zusammenarbeit zwsichen Staat und Verein herrschen - auch bei den Kosten. Auch die vermeindlichen Fans zahlen i.d.R. Eintritt, welcher den Profivereinen zu Gute kommt.
- Man sollte hier einen Vergleich ziehen zwischen anderen Massenveranstaltungen (Konzert, Demonstration, Volksfest etc.) und Argumente beider Seiten heranziehen, ehe man sich hier festlegt. Beispiel für ein Gegenargument: Die Polizei legt die Zahl der einzusetzenden Beamten (und damit die Kosten) selbst fest, ohne dass der Verein ein Mitspracherecht besitzt.
- Mehrfach unsinnige und nicht überlegte Forderung.
- $Mensch zahlt Eintritt an den Veranstalter für das Gebäude wo du eintrittst, also die Turnhalle, das Stadiongelände,... Darin ist der Veranstalter für die Sicherheit zuständig. Eskaliert ist, ist die Polizei im Rahmen ihrer allgemeinen Sicherheitsaufgaben nach Anforderung dafür zuständig. Das ist wie bei deiner Hausparty. Erst bist du für den Ablauf auf deinem Gelände (egal ob Eigentum, miet-Wohnung oder angemietetes Gelände) zuständig und wenn es eventuell eskaliert, ruft man die Polizei. Dafür werden dir keine Gebühren aufgedrückt, das ist originäre Aufgabe des Staates. Was kannst du dafür, wenn jemand plötzlich deine Party "sprengt" und dort randaliert?
- Für die Sicherheit auf Öffentlichen Plätzen/Straßen ist die Polizei zuständig. Der Bereich um Sportstätten ist in der Regel öffentlich. Die privatisierung der Sicherheit auf öffentlichem Gelände soll doch hiermit nicht durch eine Hintertür Vorschub geleistet werden, oder?
- Die Polizei legt selber fest, mit wieviel Mitarbeitern sie anrückt. Welche Eingriffsmöglichkeiten haben Sportclubs? Entspricht dieses Verhältnis demokratischen Grundsätzen?
- Lege ich die Polizeikosten rund um Sportereignisse auf öffentlichen Plätzen auf die Veranstalter um, muss ich das immer bei gesellscahftlichen Ereignissen/Veranstaltungen machen, nicht nur, wo es einem Antragsteller mal eben gefällt. Betroffen sind dann im Sport auch Jugendmannschaften, Sechstligisten, Tischtennisvereine, Schachklubs,... Darüber hinaus selbstverständlich auch politische Veranstaltungen, wie Infostände, Wahlkampfevents etc. Wenn euer Infostand dann also ohne Zutun und ohne das du etwas machen kannst regelmäßig gestört wird, zahlt ihr erst ne Rechnung, bevor die Polizei kommen darf? Bei jeder Demo auf öffentlichem Grund trifft das Selbe zu. Gegebenenfalls könnte man staatskritische Veranstaltungen (Anti-ACTA, gegen VDS, gegen Kernkraft,...) mal eben mit 5.000, 10.000, 15.000, 50.000 Polizisten begleiten...
- Müsste ein Veranstalter dann auch Kosten für den Einsatz gegen Taschendiebe in der Nähe seiner Veranstaltung bezahlen? Das ist auch ein Polizeieinsatz im Rahmen der Veranstaltung.
- Wie unterscheidet man den Polizeieinsatz im Rahmen der Veranstaltung und den außerhalb?
- Wie rechnet man die positiven Ergebnisse (mehr Touristen, mehr Übernachtungen, mehr ÖPNV-Nutzung, Steuerzahlungen, Lohnnebenkosten der Angestellten,...) gegen die negativen (z.B. Dienststunden,...) gegen? Oder geht es nur um einseitiges "Hand aufhalten"?
- Wer bekommt nachher die Rechnung? Der Verein (e.V.) oder die üblicherweise ausgelagerten privaten Gesellschaften? Und warum? Der Begriff "Profiverein" ist Quatsch, drückt aber das bekannte Hintergrundwissen ziemlich gut aus.
- Die Forderung ist populistisch und wird gerne genommen, ohne das man offensichtlich vorher über Konsequenzen nachdenkt. Sie ist nicht umsetzbar und betrachtet immer nur den persönlich genehmen Teil mit Ignoranz aller anderen Fakten. DerBjoern
"Stadionverbote"
- Bei Profifußballspielen hat die Polizei die Möglichkeit, bundesweite Stadionverbote von bis zu 3 Jahren gegen auffällige Personen auszusprechen. Dies geschieht bislang relativ willkürlich ohne Gerichtsverfahren, Anhörung des Beschuldigten oder andere in einem Rechtsstaat übliche Vorgänge zur Wahrung der Gewaltenteilung. Es gilt zu beachten, dass durch ein Stadionverbot das gesellschaftliche und soziale Leben eines Betroffenen stark beschnitten werden kann (wenn der Freundeskreis beispielsweise regelmäßig Fußballspiele besucht).
Datei: "Gewalttäter Sport"
- "Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) registriert und beobachtet bundesweit Fußball-Gewalttäter im Rahmen der Datei „Gewalttäter Sport“. Die ZIS steht mit anderen Ländern über den internationalen Datenaustausch in Verbindung, um Einlass von Hooligans in Stadien zu verhindern."vgl. Wikepdia: ZIS
- Ziele
- Entkriminalisierung friedlicher Fans
- Austausch und Kontakt mit verschiedenen Fangruppen
- (und Sicherheitskräften[Sicht beider "Seiten" ist wichtig]) - --Footballschlumpf 08:35, 28. Mär. 2012 (CEST)
- Gewaltprävention
- // vllt könnte man ein Ziel "friedliche Konkurrenz" nennen. Konkurrenz und Rivalität sind, im richtigen Maße, auch wichtig und gut!
- Der Sport lebt von Konkurrenz. "Friedlich" ist gut; vielleicht passt "Fair" hier auch --Footballschlumpf 09:00, 28. Mär. 2012 (CEST)
- Realität
- Die Aufnahme der Daten in die bundesweite Datei erfolgt nach Festlegung der lokalen Sicherheitsorgane.
- Ebenso erfolgt die Korrektur und ggf. Löschung gemäß BDSG erst auf Anfrage durch die betroffene Person bei dem aufnehmenden Sicherheitsorgan. Eine Information, dass man aufgenommen wurde, gibt es nicht.
- Folgen der Aufnahme sind unter anderem Reiseverbote, Ausreiseverbote, Meldepflichten etc.
- Ob eine Anklage erfolgte oder jemand für unschuldig befunden wurde, ist für die Erfassung in die Datei irrelevant. Verdacht reicht. Sogar wenn ein Verfahren gegenteilig ausgegangen ist (angeklagter Fan erhält Schadensersatz statt beantragte Freiheitsstrafe) bleibt er in der Datei stehen.
- Die Zuordnung zu Vereinen und die daraus folgende Einstufung liegt im Ermessen der lokalen Behörde. zum Teil (z.B. in Berlin) werden Vereine zusammen erfasst, ohne etwas miteinander zu tun zu haben.
- Die Zuordnung zu den Einzelkategorien (A, B, C) liegt ebenfalls im Ermessen der lokalen Sicherheitsbehörde.
- Legitimiert ist diese bundesweite Verbunddatei durch eine nachgeschobene Verordnung des BMI vom Juni 2010, als ein Fall vorm BVerwG verhandelt wurde. Die Datei gibt es seit 1994!
- Eine Verbunddatei, mit ähnliche strukturiertem Ansatz für ausschließlich bestrafte Täter mit rechtsextremistischen Bestrebungen ("Neonazidatei") gibt es bis heute nicht.
- Die Datei bezieht sich nicht allein auf Fußball sondern bietet jedem
Fanjeder Sportart im Zusammenhang mit einem Sportereignis das Privileg der Aufnahme in die Datei. - DerBjoern
01:35, 29. Jan. 2013 (CET) mit Übernahme von der Startseite