AG Quatschbude/GO

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Geschäftsordnung für die AG Quatschbude

Beschlossen am 20.05.2014

Art. 1. Selbstverständnis

1. Die AG Quatschbude fördert die Geselligkeit und den Gedankenaustausch insbesondere innerhalb des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
2. Die Mitglieder und Unterstützer der AG sind aufgefordert, mehr Spaß in den harten Politikalltag zu bringen.

Art 2. Koordinatoren

1. Die AG Quatschbude wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
2. 1Die Wahl findet einmal im Jahr statt. 2§ 23 der Landessatzung findet Anwendung. 3Eine Abwahl ist mit 2/3 Mehrheit möglich. 4Gibt es weniger als drei Koordinatoren, soll nachgewählt werden, die Amtszeit verlängert sich dadurch nicht.
3. 1Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. 2Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. 3Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). 4§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
4. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

Art. 3 Mitgliedschaft

1Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der AG Quatschbude werden. 2Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. 3Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen. 4§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung bleibt unberührt.

Art. 4. Beschlussfassung

1. 1Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. 2In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
2. Jedes Mitglied der AG Quatschbude hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
3. 1Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. 2Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
4. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen.
5. 1Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. 2 Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von dem bzw. den Koordinator(en) getroffen.

Art. 4.1. Allgemeine Beschlüsse

1. 1Alle aktiven Mitglieder in der AG Quatschbude haben ein einfaches Stimmrecht. 2Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. 3Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 4.2. Vetorecht für Koordinatoren

1. 1Jeder Koordinator hat bei Beschlüssen der AG innerhalb von sieben Tagen ein Vetorecht. 2In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden, der verbindlich ist.3 Ein Einspruch aller Koordinatoren kann nur mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Quatschbude überstimmt werden.

Art.5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Quatschbude

1. 1Mitglieder der AG Quatschbude , die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Quatschbude teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. 2Der Status "Inaktiv" ist dem Mitglied per E-Mail (Mailingliste der AG Quatschbude genügt) anzuzeigen und ihm mitzuteilen, dass es sich als inaktives Mitglied nicht mehr für ein Fehlen entschuldigen kann. 3Die bestehenden Zugriffsrechte werden dem entsprechenden Mitglied entzogen, wenn sich die Mitglieder der AG Quatschbude mehrheitlich dafür aussprechen. 4Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Quatschbude gestrichen.

Art. 6. Kommunikation innerhalb der AG Quatschbude / Sitzungen

1. 1Die AG Quatschbude hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. 2Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
2. 1In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet und Beschlüsse gefasst.
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
4. Darüber hinaus finden informelle Treffen, vorzugsweise zu später Tageszeit im BB-Mumble statt. Das Aufzeichnen von informellen Treffen ist unzulässig.

Art. 6.1. Rederecht und Kommunikation

1. Jeder Teilnehmer an einer Sitzung bzw. Treffen hat das Recht zur freien Rede. Wortbeiträge sind keine Beiträge im Sinne des öffentlich gesprochenen Wortes, sondern stets als private Meinungsäußerungen zu verstehen.
2. Ein respektvoller Umgang untereinander – sei es mündlich oder schriftlich – ist die Grundlage für eine Mitgliedschaft in der AG und die Ausübung des Rede- und Schreibrechtes. Bei Zuwiderhandlung können diese entzogen werden. In besonders dringenden Fällen entscheidet der Koordinator bzw. entscheiden die Koordinatoren, deren Beschluss auf der nächsten ordentlichen Sitzung der AG gemäß Artikel 4.1. bestätigt oder verworfen wird.
3. Für überlange Redebeiträge können rosa Negativ-Punkte vergeben werden. Die AG entscheidet nach dem Prinzip des Fahreignungsregisters, wann das Punktekonto voll ist und welche Maßnahmen abweichend von § 6 Landessatzung einzuleiten sind:
a) 5 EUR in das virtuelle Sparschwein,
b) 30 Minuten Vortrag (auswendig) aus Werken von Loriot,
c) 30 Minuten Vortrag (auswendig) aus der Weltliteratur oder Vergleichbarem.

Art. 6.2. Mailingliste

1. Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (brb-ag-Quatschbude [at] lists.piratenpartei (punkt) de) zu senden.
2. Die Registrierung erfolgt über https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-ag-quatschbude .
3. Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!

Art. 7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
2. 1Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Quatschbude und müssen im Protokoll festgehalten werden. 2Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.