AG Plakatierung Würzburg

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Würzburg der AG Plakatierung Unterfranken

Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt.
Mitglieder [Crew beitreten]

Mirko Gasparovic, Markus Heurung, Gernot, Tilman, Gisi, Marcus Alleze, Christian(VisualBeo), Florian Swars, Wolfgang Bauer DU?


Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStadtbezirke

Die Stadtbezirksverantwortlichen (SBV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadtbezirkshelfer (SBH) arbeiten dem SBV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadtbezirk Bevölkerung Anzahl Plakate SBV SBH
01 Wikipedia-logo.pngAltstadt 19.530 10-15
02 Wikipedia-logo.pngZellerau 11.361 5-8
03 Wikipedia-logo.pngDürrbachtal 6.885
04 Wikipedia-logo.pngGrombühl 9.860 5
05 Wikipedia-logo.pngLindleinsmühle 6.259
06 Wikipedia-logo.pngFrauenland 18.611 5
07 Wikipedia-logo.pngSanderau 14.467 5
08 Wikipedia-logo.pngHeidingsfeld 10.160 15
09 Wikipedia-logo.pngHeuchelhof 9.076
10 Wikipedia-logo.pngSteinbachtal 4.862
11 Wikipedia-logo.pngVersbach 7.155
12 Wikipedia-logo.pngLengfeld 9.780
13 Wikipedia-logo.pngRottenbauer 3.314
  Würzburg 131.320

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
  • Spezielle Auflagen: Es müssen sogenannte "Dreiecks-Ständer" verwendet werden (Werden nicht gestellt)!!! Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
  • Antrag notwendig: Ab dem 2.8.2009 darf ohne Genehmigung aufgestellt werden
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.

Aktionen

Vorhandenes Material

  • 10 Plakate mit Ständer; 4 ohne Ständer bei Gisi in Würzburg (werden in Würzburg aufgehängt)

Lagerung

Habe ca. 7m^2 Lagerfläche für Plakate zur Verfügung. -- Wolfgang

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