AG Jugend/Positionspapiere/Eingeschränktes Wahlrecht ab 14 Jahren
Programmantrag BPT 12.2
Beantragt von der AG Jugend
Titel: Eingeschränktes Wahlrecht ab 14 Jahren
Antragsart:
Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen.
Antragstext:
- Zukünftig sollen bei ALLEN Wahlen Jugendliche ab 14 Jahren wahlberechtigt sein, wenn sie ihr Wahlrecht auf dem für sie zuständigen Meldeamt persönlich geltend machen.
- Nach Antragstellung werden sie ins Wahlregister aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.
- Die Briefwahl ist für Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen.
- Der Antrag muss nur einmal persönlich gestellt werden und gilt dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Begründung:
Jugendliche sollen für sich selbst entscheiden ob sie an einer Wahl teilnehmen möchten.