AG Event/Gesetze

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Gestze und Verordnung

Hier findet ihr alle Gesetze und Verordnungen die für uns notwendig sind.


BGV Richtlinien

BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten.

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BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Enthält Gefahrensymbole, Gebots- und Verbotszeichen sowie Vorschriften über die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.

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BGV B3 - Lärmimmission

Vorschriften für Lärm. Link ACHTUNG direkter Download-Link!

BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Diese Vorschrift enthält auch Vorschriften zur Wartung von Material wie z.B. Lifte.

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AV-Fliegende Bauten

Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche Behandlung Fliegender Bauten Link ACHTUNG direkter Download-Link!

Pyrotechnik

Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (VBG 70 - Auszug) Link ACHTUNG direkter Download-Link!

Versamlungsstätteverordnung (VStättV/VStättVO)

Fast schon die wichtigste Regelung. Seit 2002 gab es eine Muster-VStättVO die als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung dieser Länderregelungen dienen sollte. Sie war allerdings nicht rechtlich bindend für Bürger und die Landesregierung. Die Verordnung wurde übrigends auf der Deutschen Bauministerkonferenz (ARGEBAU) beschlossen. 2005 gab es die MVStättVO in einer abgeänderten Version.

VStättVO Baden-Württemberg

Versammlungsstätteverordnung Baden-Württemberg - In Kraft getreten am 01.07.2004.

VStättVO Bayern

Versammlungsstätteverordnung Bayern - In Kraft getreten am 02.11.2007.

VStättVO Berlin

VStättVO Brandenburg

VStättVO Bremen

VStättVO Hamburg

Versammlungsstätteverordnung Hamburg - In Kraft getreten am 05.08.2003.

VStättVO Hessen

VStättVO Mecklenburg-Vorpommern

Versammlungsstätteverordnung Mecklenburg-Vorpommern - In Kraft getreten am 28.04.2003.

VStättVO Niedersachsen

Versammlungsstätteverordnung Niedersachsen - In Kraft getreten am 16.11.2004. ACHTUNG direkter Download-Link!

VStättVO Nordrhein-Westfalen

Versammlungsstätteverordnung Nordrhein-Westfalen - In Kraft getreten am 10.12.2009.

VStättVO Rheinland-Pfalz

Versammlungsstätteverordnung Rheinland-Pfalz - In Kraft getreten bereits am 17.07.1972 - Neuste Auflage am 19.10.2012.

VStättVO Saarland

Versammlungsstätteverordnung Saarland - In Kraft getreten am 25.08.2008.

VStättVO Sachsen

VStättVO Sachsen-Anhalt

Versammlungsstätteverordnung Sachsen-Anhalt - In Kraft getreten am 20.05.2008.

VStättVO Schleswig-Holstein

Versammlungsstätteverordnung Schleswig-Holstein - In Kraft getreten am 05.07.2004.

VStättVO Thüringen



VDE Richtlinien

Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband in Deutschland.

Die vom VDE getragene Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Sie vertritt die deutschen Interessen im Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und in der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). Rund 3.500 Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeiten ehrenamtlich das VDE-Vorschriftenwerk in der DKE.

Alles wichtigste Vorschriften Sammlung für Veranstaltungstechniker gilt die VDE 0100. Ein Buch das ich euch Empfehlen kann ist:

  • VDE 0100 und die Praxis - Wegweiser für Anfänger und Profis (ISBN 3-8007-2744-7)

Sonstige Gesetze

Bundesegesetz für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) =

Letzte Aktualisierung vom 24.08.2004 (siehe § 130). Link 'ACHTUNG direkter Download-Link!

Europäische Lärmrichtlinie (EU - LärmR)

Neue Lärmrichtlinie, die alle Mitgliedsstaaten bis 02 / 2006 umsetzen müssen. Link 'ACHTUNG direkter Download-Link!

Funkmeldegesetz

GEMA

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz regelt die Ausgehzeiten genau so wie den Ausschank an Jugendliche. Link

Kunst - Uhrheberrechts-Gesetz (KunstUhrG)

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Link

Schankgenehmigung

Eine Schankgenehmigung beantragen:
Antrag

  • Die Grundvoraussetzung für eine Schankgenehmigung ist die Antragstellung. Dazu sollten Sie den Antrag mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei Ihrer zuständigen Verwaltung einreichen. Der Antrag für eine Schankgenehmigung bedarf keiner besonderen Form. Demzufolge genügt ein formloser, schriftlicher Antrag.
  • Der Inhalt muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Wichtig sind auch Informationen zu Art und Dauer der Veranstaltung sowie das Datum und der Ort. Darüber hinaus sollte der Antrag die Getränke und Speisen enthalten, die Sie auf der Veranstaltung anbieten wollen.


Zuständiges Gesetz

  • Die Belange zur Schankgenehmigung sind von der Antragstellung bis zur Erteilung im Gaststättengesetz geregelt.
  • Bedenken Sie, dass die Bewirtung mit alkoholischen Getränken ohne Schankgenehmigung ordnungswidrig ist und mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.


Inbetriebnahme der Schankanlage

  • Wurde Ihnen eine Schankgenehmigung erteilt, dürfen Sie die Anlage bedienen, sobald dafür eine schriftliche Genehmigung vorliegt. Existiert für die Schankanlage ein ordnungsgemäß geführtes Betriebsbuch, entfällt die technische Prüfung. Die Betriebsgenehmigung ist während der gesamten Veranstaltungsdauer aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
  • Mit der Schankgenehmigung erhalten Sie ein ausführliches Merkblatt mit Informationen und Instruktionen. Diesen Hinweisen und Vorschriften sollten Sie unbedingt Folge leisten, denn sämtliche Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus sind auch die Vorschriften der Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten.


Link zum Gaststättengesetz (GastG).

TA-Lärm

Technische Anweisung des Bundes für Lärm (Bundes - Immissionsschutz - Gesetz). Link 'ACHTUNG direkter Download-Link!

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Uhrheberrechts-Gesetz (UhrG)

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Link

Waffengesetz (WaffG)

Neuregelung des WaffG. gültig seit 01.04.2003. Gilt für die Nutzung von Materialien beim Filmdreh, Spezial Effekten und Pyrotechnik. Link 'ACHTUNG direkter Download-Link!