AG Drogenpolitik/Bundestagswahl 2013/Medizinisches Cannabis

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Cannabis als Medikament

Cannabis als Medikament soll anderen verkehrsüblichen Medikamenten gleichgestellt werden. Der Zugang für den Patienten ist genauso hürdenfrei zu gestalten wie zu anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten. Patienten sollen Anspruch auf Betreuung durch einen Arzt haben, dem die Auswahl der Darreichungsform zu überlassen ist. Die Kosten für Cannabis als Medikament sind von den Krankenkassen zu tragen.

Apotheker, Ärzte und behandelndes Personal sind ausreichend für den Umgang mit medizinischen Cannabis auszubilden und Vorurteile über Cannabis durch eine geeignete Aufklärungskampagne abzubauen.

Verschreibt ein Arzt einem Patienten die Anwendung eines Cannabis-Arzneimittels, so muss der Besitz der in der ärztlichen Empfehlung angegebenen Menge grundsätzlich duldbar sein. Insbesondere darf bei Vorlage einer geeigneten ärztlichen Bescheinigung weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, noch eine zusätzliche BfArM-Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.


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