AG Drogenpolitik/Bundestagswahl 2013/Führerschein

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Cannabis - Führerschein (Cannabis-Modul 4)

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Die bisherigen Testmethoden auf Cannabis-Einfluss basieren jedoch auf dem Nachweis von THC-Abbauprodukten, deren Konzentration keine Aussage über eine aktuelle Fahruntüchtigkeit zulässt.

Für Verkehrskontrollen müssen wissenschaftlich abgesicherte THC-Grenzwerte festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachprüfbar definieren. Liegt keine nachweisbare Fahruntüchtigkeit vor, dann darf ein Entzug der Fahrerlaubnis und/oder eine MPU wegen Cannabis-Konsum grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Insbesondere darf ein Verlust der Fahrerlaubnis nicht länger willkürlich als Ersatz für gesetzlich nicht gegebene Bestrafungsmöglichkeiten benützt werden.

Begründung:

Die Forderung nach Wegfall willkürlicher Handhabe beim Führerscheinentzug erscheint zunächst unnötig. Es sind jedoch Fälle bekannt, wo allein aufgrund der Mitführung einstellungsgeeigneter Mengen, Cannabis-Besitz des Beifahres oder unbewiesener Behauptungen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.


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