AG Drogenpolitik/Bundestagswahl 2013/Duldbarer Besitz

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Cannabis - Duldbarer Besitz (Cannabis-Modul 2)

Duldbarer Besitz geringer Mengen Cannabis

Die PIRATEN fordern als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um die Kriminalisierung der Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Begründung:

"Duldbarer Besitz" ist ein feststehender juristischer Begriff und bedeutet, daß in diesem Falle die Behörden keine weiteren Maßnahmen ergreifen dürfen. Mit dieser Forderung werden Behörden entlastet, Konsumenten entkriminalisiert und Rechtssicherheit geschaffen. Aktuell ist eine uneinheitliche "einstellungsgeeignete Menge" definiert. Dadurch wird eine Vielzahl völlig unnötiger Verfahren eröffnet, die dann regelmäßig eingestellt werden.

Konkurrierende Initiative:

Die PIRATEN fordern als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um die Kriminalisierung der Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten. Ist dies nicht durchsetzbar, treten die PIRATEN für eine bundeseinheitliche "einstellungsgeeignete Menge" in angemessener Höhe ein.

Begründung:

"Duldbarer Besitz" ist ein feststehender juristischer Begriff und bedeutet, daß in diesem Falle die Behörden keine weiteren Maßnahmen ergreifen dürfen. Mit dieser Forderung werden Behörden entlastet, Konsumenten entkriminalisiert und Rechtssicherheit geschaffen. Aktuell ist eine uneinheitliche "einstellungsgeeignete Menge" definiert. Dadurch wird eine Vielzahl völlig unnötiger Verfahren eröffnet, die dann regelmäßig eingestellt werden.


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