AG Drogenpolitik/Archiv/Legalisierung von weichen Drogen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
AG Drogen- und Suchtpolitik - Navigation


Dieses Konzept ist ein Vorschlag keinesfalls eine offizielle Aussage der Partei. Bis ein Konsens darüber gefunden ist, sollte es zunächst einmal als Ganzes diskutiert werden. Änderungen an Details würden zunächst Verwirrung stiften. Bitte nutzt die Seite Diskussion:AG Drogenpolitik/Archiv/Legalisierung von weichen Drogen, um über dieses Konzept zu diskutieren.

Grundkonzept

  1. Weiche Drogen dürfen produziert und verkauft werden
    1. Produktion findet streng limitiert statt
    2. Verkauf in lizenzierten Geschäften oder Coffeeshops
    3. Konsum in der Öffentlichkeit wird als Ordnungswidrigkeit behandelt
    4. Mindesterwerbsalter 18 Jahre
    5. Mindestkonsumalter bei Einverständniserklärung der Eltern 16 Jahre
    6. Abgabe an Minderjährige ist eine Straftat
    7. Nulltoleranz im Straßenverkehr falls aktive Wirkstoffe im Körper sind
  2. Harte Drogen werden entkriminalisiert
    1. Bei einem Fund wird die gefundene Droge beschlagnahmt
    2. Keine Geldstrafe
    3. Vermittlung an eine Drogenberatungsstelle

Ziele des Konzeptes

Die weichen Drogen werden auf der Annahme legalisiert, dass ein mündiger Mensch das Recht haben sollte selbst zu entscheiden ob er Drogen nehmen darf oder nicht und nicht dafür bestraft werden.

Durch Präventionsarbeit soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Drogen an die Bevölkerung vermittelt werden. Gleichzeitig soll durch die Legalisierung von weichen Drogen der Schwarzmarkt in diesen Bereich eingedämmt werden. Durch die Eindämmung des Schwarzmarktes werden die Probleme die bei weichen Drogen entstehen minimiert.

Reinheit und Abgabebestimmungen werden durch eine Behörde kontrolliert, gleichzeitig wird ein strenges, wirksames Jugendschutzsystem geschaffen.

Durch Einsparungen in der Strafverfolgung und Lizenzeinnahmen können die erforderlichen Präventionsmaßnahmen finanziert werden.

weiche Drogen - harte Drogen

Ziele der Unterscheidung

Harte Drogen können für den Konsumenten gefährlich werden ohne dass dieser sich über die Folge bewusst ist, wenn diese Drogen Kontrolle über das Konsumverhalten des Konsumenten nehmen. Die Freiheit des legalen Drogenkonsumes ist nutzlos wenn die Droge selber einem die Freiheit raubt. Außerdem sollten die harten Drogen auf eine strengere Ebene gestellt werden als die weichen Drogen, damit es eine höhere Hemmschwelle gibt zum Ausprobieren.

Unterscheidungskriterien

Es müssen möglichst objektive Kriterien gefunden werden wie man effektiv zwischen weichen und harten Drogen unterscheidet. Diese Kriterien sollten auf die Ziele der Unterscheidung hinarbeiten.

  • Suchtpotential
  • körperliche oder psychische Abhängigkeit?
  • Langzeitschädigungen
  • toxische Wirkung
  • Ideen? Her damit! (bitte erstmal auf die Diskussionsseite)

Beispiele

Um diese Kriterien zu überprüfen habe ich diese auf 3 Beispiele angewendet. Cannabis wurde ohne diese Kriterien von mir anzuwenden bereits als weiche Droge angesehen, zu LSD hingegen hatte ich vor der Anwendung meiner Kriterien keine gefestigte Meinung und Mephamphetamine habe ich im Vorfeld als harte Droge eingestuft. Durch die Abarbeitung meiner Kriterien war ich in der Lage LSD angemessen einzustufen. Meine Meinungen zu Cannabis und Mephamphetamin bestätigten sich durch die Kriterien. Im Moment ist das Bewertungsverfahren noch subjektiv behaftet, daher beruht das Fazit jweils auf das persönliche Bewusstsein, welches sich durch die Abarbeitung der Kriterien ergeben hat. Es sollte eine Art Scoring Verfahren entwickelt werden um es objektiver zu gestalten.

Cannabis
  • geringens Abhängigkeitspotential
  • körperliche Abhängigkeit ist nicht nachgewiesen
  • Schädigung der Atemwege bei Rauchkonsum; Hirnschädigungen nicht nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen; latente Psychosen können hervorgerufen werden
  • geringe Toxizität; kein Todesfall durch THC Vergiftung bekannt

Fazit: weiche Droge

LSD
  • geringens Abhängigkeitspotential
  • körperliche Abhängigkeit ist nicht nachgewiesen
  • latente Psychosen können hervorgerufen werden
  • geringe Toxizität; kein Todesfall durch Vergiftung bekannt

Fazit: weiche Droge

Methamphetamin
  • hohes Abhängigkeitspotential; hohe Rückfallquote
  • körperliche Abhängigkeitsgefahr besteht
  • Schädigung der Atemwege bei Rauchkonsum; Zahnfäule; Hautentzündungen; Gewichtsverlust
  • Todesfälle sind bekannt

Fazit: harte Droge

Prävention

Schule

Im Biologie Unterricht muss das Thema Drogen behandelt werden. Es sollte über die Wirkungsweise, Gefahren und verantwortungsvollen Umgang unterrichtet werden. Dieser Unterricht sollte am Ende der Sekundarstufe 1 stattfinden, da die meisten Schüler in diesem Alter die ersten Erfahrungen mit Drogen machen.

Infomaterial als Auslage für die Schule kann vom Gesundheitsministerium bezogen werden.

Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium ist dazu verpflichtet spezifische Infomaterialien über alle gängigen Drogen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese sollten bestellbar sein und automatisch an Schulen geliefert werden um dort auszuliegen.

Suchtberatungsstellen

Die Suchtberatungsstellen werden durch Gelder die durch Lizenzen der Produktion und des Verkaufs weicher Drogen eingenommen werden finanziert. In jedem Ort wo weiche Drogen verkauft werden muss sich eine Beratungsstelle befinden. Durch diese hohe Präsenz fällt der Gang zur Beratungsstelle leichter.

Werbeverbot

Es darf für keinerlei Drogen geworben werden (inkl. Tabak u. Alkohol).

Der Drogenkonsum soll auf eigene Entscheidung durchgeführt werden. Werbung wirkt hingegen zu manipulativ.

Lizenzen

Es gibt 3 verschiedene Lizenzen, welche als Kontrollinstanz sowie als Finanzierungsquelle für mögliche Mehrkosten für das Gesundheitssystem dienen sollen.

Zusätzlich zu den lizenzspezifischen Bedingungen, darf sich das Geschäft/die Produktionsstätte nicht in der Nähe von Kinderspielplätzen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen wo sich viele Kinder aufhalten befinden.

Produktionslizenz

Für die private Produktion ohne Weitergabe ist keine Lizenz erforderlich. Zur kommerziellen Nutzung wird diese jedoch benötigt.

  • Die Produktionsstätte darf jederzeit von einer zuständigen Behörde besichtigt werden
  • Alle Produktionsschritte müssen protokolliert sein und offen (on- und offline) zugänglich für die Behörde gemacht werden
  • Alle Abnehmer müssen protokolliert werden. Es darf nicht an Privatpersonen verkauft werden
  • Die Kosten für eine Produktionslizenz werden aus den Kosten, die durch den Mehraufwand den die Behörde hat entstehen, sowie ein noch zu kalkulierender Prozentsatz pro Menge die produziert worden ist. Der Prozentsatz variiert nach Art der Droge
  • Jeglicher Verstoß gegen die Lizenzbestimmung führen zu einen Lizenzentzug, Beschlagnahmung der Drogen und einer empfindlichen Geldstrafe
  • Bei landwirtschaftlichen Anbau müssen die Felder geschützt sein

Verkaufslizenz

Diese Lizenz kann auch an Supermärkte, Tankstellen etc. vergeben werden. Es ist kein spezielles Geschäft nötig.

  • Die Verkaufsstätte darf jederzeit von einer zuständigen Behörde besichtigt werden
  • Alle Lieferanten und Einzellieferungen müssen entsprechend protokolliert werden
  • Es darf nur Ware die von Händlern mit Lizenz bezogen wurde verkauft werden
  • Es darf nur eine geringe Menge zum Eigengebrauch verkauft werden
  • Weiterverkauf an kommerzielle Kunden ist nicht gestattet
  • Die Ware darf nicht offen liegend gelagert werden, sondern darf nur auf Anfrage herausgegeben werden
  • Die Verkaufsstätte muss das Alter des Käufers überprüfen
  • Jeglicher Verstoß gegen die Lizenzbestimmung führen zu einen Lizenzentzug, Beschlagnahmung der Drogen und einer empfindlichen Geldstrafe.

Coffeeshoplizenz

Die Coffeeshoplizenz beinhaltet die Verkaufslizenz. Es müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt werden.

  • Einlass ab 18 Jahren
  • Konsumbereich darf nicht von draußen einsehbar sein
  • Der Coffeeshop muss sich auf eine bestimmte Droge festlegen

Drogenkonsum bei Jugendlichen

Jugendlichen wird gestattet weiche Drogen zu konsumieren mit einer Einverständniserklärung der Eltern. Der Erwerb ist ihnen dennoch verwehrt, damit die Jugendlichen nicht unlimitiert Drogen konsumieren können und dadurch das Einverständnis der Eltern möglicherweise nicht mehr gegeben wär. Daher dürfen die Drogen auch nur von den Eltern direkt erhalten werden. Die Eltern machen sich strafbar falls sie einen jugendlichen Zugang zu harten Drogen ermöglichen.

Durch dieses Konzept können Jugendliche kontrolliert an Drogen herangeführt werden falls sie sich das wünschen, die Eltern übernehmen die erzieherische Aufgabe im Bereich der Drogen, dadurch entsteht ein offener Dialog über Drogen und die Eltern können somit auch eigene Erfahrungen vermitteln.

Fragen & Probleme

  • Sollten harte Drogen ebenfalls legalisiert werden?
    • Falls ja: wie geht man mit dem enormen Suchtpotential um?
    • Falls nein: wie dämmt man den Schwarzmarkt ein und verhindert massives Strecken?
  • Es müssen Unterscheidungskriterien zwischen harten und weichen Drogen erarbeitet werden.
  • Wie kann die Präventionsarbeit effektiv ohne einseitige Meinungen verbessert werden?


AG Drogen- und Suchtpolitik - Navigation