2015-03-01 - Protokoll AG Drogenpolitik
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. Sitzung eröffnet um 21:06 Protokoll: eddy Leitung: Bestenfalls Aufzeichnung: Nein TOP 1: Demo BfArM
TOP 2: Versorgungssituation med. Hanf
Da immer häufiger Fragen zur Rechtslage kommen wie "Darf ich Industriehanf zu Hause im Garten anpflanzen" oder ähnliche, wollen wir an dieser Stelle einmal genauer darauf eingehen. Grundsätzlich sei gesagt: "Der Anbau von Industriehanf erfordert eine durch die Bundesopiumstelle ausgestellte Genehmigung" Diese bekommt man natürlich nur, wenn man ein Anliegen dafür hat zum Beispiel, zwecks Herstellung irgendwelcher Güter siehe Rubrik "Industriehanf als Nutzpflanze". THC- Gehalt des Industriehanfes - Marihuana - Canabis Industriehanf wirklich Kiffer- tauglich? Laut Betäubungsmittelgesetz sind Cannabispflanzen und Teile dann vom Verbot ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit Zertifiziertem Saatgut, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs B zu Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1164/89 der Kommission vom 28. April 1989 (ABI. EG Nr. L 121 S. 4) aufgeführt ist (genau diese Sammen wirst du legal hier in Deutschland bekommen), stammen oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol [THC] 0,3 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Mißbrauch zu Rauschzwecken ausschließen! Somit kann man sagen, dass der Konsum von Industriehanf keinerlei Auswirkung auf uns Menschen haben kann, es sei denn man versucht mit bestimmten Mittel die THC- haltigen Stoffe zu extrahieren oder die Pflanze "umzuzüchten". Als Tabakersatz hingegen ist der Industriehanf schon denkbarer. http://www.industriehanf.com/thc.html Übertrag (Vorwoche, Unerledigtes)
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Danke an alle Teilnehmer! Insgesamt waren ca. 8 Teilnehmer anwesend. Protokoll erstellt von:eddy |