2015-01-15 - Protokoll Mitgliederversammlung Kreisverband Münster

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Was: Kreismitgliederversammlung 2015.1
Wann: 15.01.2015 14:00 - 18:50
Wo: Boheme Boulette, Hansaring 26, 48155 Münster


1 Akkreditierung
2 Begrüßung
3 Wahl der Versammlungsleitung
4 Wahl der Protokollführung
5 Wahl der Wahlleitung
6 Redebeiträge der Ratsherren
7 Feedback zur bisherigen Ratsarbeit
8 Aktuelles zur Oberbürgermeisterwahl
9 Diskussion, ob wir als Piraten auch zur OB-Wahl antreten wollen
10 Abstimmung über die Teilnahme an der OB-Wahl
11 Diskussion zum OB-Kandidatenwahlverfahren
12 Abstimmung über Wahlverfahren zur OB-Kandidatenwahl
13 Satzungsänderungsanträge
14 Wahlprogrammanträge/Positionspapiere
15 Zusammenarbeit mit der Landtagsfraktion NRW ausbauen
16 Sonstiges



Akkreditierung

Die Akkreditierung beginnt um 13:43 Uhr.


Begrüßung

Sebastian Kroos begrüßt die Anwesenden um 14:00 Uhr, es sind 10 Mitglieder akkreditiert.


Versammlungsleitung

Sebastian fragt, wer sich als Versammlungsleiter zur Verfügung stellt. Peter Horstmann stellt sich zur Verfügung.

Die Versammlung wählt Peter ohne Gegenstimmen zum Versammlungsleiter.


Protokollführung

Peter fragt, wer sich als Protokollant zur Verfügung stellt. Martin Gutsch stellt sich zur Verfügung.

Die Versammlung wählt Martin ohne Gegenstimmen zum Protokollanten.


Wahlleitung

Peter fragt, wer sich als Wahlleitung zur Verfügung stellt. Niels-Arne Münck stellt sich zur Verfügung.

Die Versammlung wählt Niels ohne Gegenstimmen zum Wahlleiter.


Redebeiträge der Ratsherren

Pascal Powroznik gibt einen kurzen Einblick zum vergangenen Jahr und zeigt sich optmistisch, dass die Piraten durch die Fraktion mit der ÖDP in den nächsten Jahren mehr erreichen als bisher.


Feedback zur bisherigen Ratsarbeit

Es gibt keine Wortbeiträge.


Aktuelles zur Oberbürgermeisterwahl

Peter Horstmann und Pascal Powroznik bringen die Versammlung auf den neuesten Stand.


Diskussion, ob wir als Piraten auch zur OB-Wahl antreten wollen

Es werden unterschiedliche Positionen, Argumente, Pros und Contras ausgetauscht.


GO-Antrag auf Meinungsbild
Sollen die Piraten Münster einen eigenen Kandidaten zur OB-Wahl aufstellen?

Die Versammlung ist eindeutig dafür, einen eigenen Kandidaten aufzustellen.


Pascal stellt ein Schaubild über die Mehrheitsverhältnisse im Rat vor und erläutert die Auswirkungen eines roten oder grünen OBs.


Abstimmung über die Teilnahme an der OB-Wahl

GO-Antrag
Nur Mitglieder der KMV sollen abstimmen dürfen.
Einstimmig angenommen.


Abstimmung über die Teilnahme an der OB-Wahl:

8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen


Diskussion zum OB-Kandidatenwahlverfahren

Es wird diskutiert, ob die Piraten Münster allein einen Kandidaten finden wollen oder, ob mit anderen Parteien ein gemeinsamer Kandidat gefunden werden soll.

GO-Antrag auf Meinungsbild
Möchten die Piraten gemeinsam mit anderen Parteien einen Kandidaten aufstellen?
Die überwiegende Mehrheit möchte nicht mit anderen Parteien zusammen einen Kandidaten finden.


GO-Antrag auf Pause bis 15
40 Uhr.

Pause


Sebastian Kroos stellt eigene Ideen vor, die er zuvor im Pad veröffentlicht hatte.

Die Kandidatur solle allgemein ausgeschrieben werden. Dabei soll in einem anonymisierten Verfahren eine Bewerbung ermöglicht werden. 
Auch die Kandidierenden der anderen Parteien sollen sich beteiligen können. Anhand von vorab (durch die Mitglieder) bestimmten Kriterien 
werden die Bewerbungen gesichtet und nach den erfüllten Kriterien sortiert. Die drei Bewerbungen, welche die Kriterien am besten erfüllen 
werden, berücksichtigt. Das Team stellt die Personen dahinter fest und lädt sie zu einer KMV ein. 


Die Versammlung diskutiert sehr kontrovers über die Vorschläge.

GO-Antrag auf Meinungsbild
Möchten die Piraten zur OB-Kandidatenfindung ein ordentliches anonymisiertes Bewerbungsverfahren organisieren?
Überwiegende Mehrheit dafür
GO-Antrag auf Meinungsbild
Soll eine öffentliche Ausschreibung zur OB-Kandidatenfindung stattfinden?
Überwiegende Mehrheit dafür
GO-Antrag auf Meinungsbild
Soll ein Gremium eine Selektion der Bewerbungen vornehmen?
Überwiegende Mehrheit dagegen 
GO-Antrag auf Meinungsbild
Soll ein Gremium eine Empfehlung für einen Kandidaten ausgeben?
Überwiegende Mehrheit dagegen
GO-Antrag auf Meinungsbild
Soll ein Gremium eine Selektion der Bewerbungen anhand gemeinsam erstellter Kriterien abgestimmt mit der KMV vornehmen?
Überwiegende Mehrheit dafür
GO-Antrag auf Beendigung der Debatte
Die Versammlung beendet die Debatte.


Es sind noch 8 akkreditierte Mitglieder anwesend.


Abstimmung über das von Sebastian vorgeschlagene und an die Diskussion angepasste OB-Kandidatenwahlverfahren

Die KMV möge beschließen:

Wir starten ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren zur Kandidatur für den OB:

  1. Es wird eine „Stellenausschreibung“ veröffentlicht, in der die Piraten dazu aufrufen, dass sich Interessierte bewerben, mit dem Ziel zur Kandidatur auf den Oberbürgermeisterposten anzutreten.
  2. Zur nächsten KMV wird in gemeinschaftlicher Arbeit ein Fragebogen und ein Datenblatt für persönliche Daten für die Bewerbungen zu 1. erarbeitet und durch die KMV beschlossen.
  3. Zur nächsten KMV wird in gemeinschaftlicher Arbeit ein Kriterienkatalog und eine Bewertungsmatrix erarbeitet, die die Bewerbungen zu 1. und die Antworten zu 2. durch ein noch zu bestimmendes Team in eine Reihenfolge bringt.
  4. Die X bestplatzierten Bewerber werden durch Öffnen der persönlichen Umschläge identifiziert und die Wählbarkeit formell geprüft. Fallen dadurch Bewerbungen weg, rückt die Liste nach.
  5. Die Daten der Fragenbögen, die zur Platzierung der Kandidierenden führten, werden anonymisiert veröffentlicht.
  6. Die nach 4. identifizierten Bewerbungen werden zur KMV eingeladen, vom Team zur Kandidatur vorgeschlagen und können sich den Piraten vorstellen.
  7. Weitere Kandidaturen sind grundsätzlich möglich.
  8. Die KMV wählt den Piratenkandidaten zur OB-Wahl.
Antrag mit 7 Ja und 1 Nein angenommen


GO-Antrag auf Pause bis 16
50

Pause

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
TO-Punkt „Positionspapiere“ (13) soll vorgezogen werden.
Die Versammlung zieht den TO-Punkt „Positionspapiere“ vor.


Wahlprogrammanträge/Positionspapiere

Da die Satzung der Piraten Münster nicht zwischen Wahlprogrammanträgen und Positionspapieren unterscheidet, werden angenommene Anträge nachträglich in das Wahlprogramm auf der Homepage eingefügt.


Antrag 488

Die KMV möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Daseinsvorsorge ist in Deutschland ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der  politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion 
eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt  die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten 
Güter und Leistungen − die so genannte Grundversorgung. Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen 
Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, 
Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser,  Friedhöfe, Bäder usw. (Infrastruktur). Dabei handelt es sich größtenteils 
um Betätigungen, die  heute von kommunalwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen werden. (Zitat: Wikipedia)
Dies vorausgeschickt fordert die Piratenpartei : Daseinsvorsorge gehört grundsätzlich in die  öffentliche Hand. Privatisierungen sind möglichst 
rückgängig zu machen  (Rekommunalisierung). Ausnahmen sollen nur in engem Rahmen in begründeten Fällen möglich sein. Dabei muss eine permanente 
staatliche/städtische Kontrolle gegen Machtmißbrauch gegeben sein.
GO-Antrag auf Meinungsbild
Wer würde dem Antrag so wie er steht zustimmen?
Überwiegende Mehrheit dafür
GO-Antrag auf Meinungsbild
Ist die KMV der Meinung, wenn das Wort „rendite-orientierte“ vor Privatisierung ergänzt würde, dies eine redaktionelle Überarbeitung sei?
Überwiegende Mehrheit dagegen

Auf Grund von Verbesserungsvorschlägen wurde der Antrag zurückgezogen.


Antrag 487

Die KMV möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Sparkasse Münsterland-Ost ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. 
Die Stadt Münster ist als eines der maßgeblichen Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Träger der Sparkasse. Über dem Verwaltungsrat, dem neben dem OB zahlreiche Ratsmitglieder 
der Stadt Münster angehören, kann die Stadt die Richtlinien der Sparkassenpolitik mitbestimmen.
Unternehmenszweck der Sparkasse ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Durch die dem 
Zeitgeist entsprechenden Entwicklungen der letzten Jahre, entwickelte sich die Sparkasse von einem am Gemeinwohl orientierten Unternehmen zu einem ausschließlich an den Vorgaben 
und Zwängen des Marktes – insbesondere im Wettbewerb mit dem privaten Bankensektor – orientierten Betrieb. Die ursprüngliche soziale Komponente wurde mittlerweile fast gänzlich aufgegeben.
Dies vorausgeschickt fordern die Piraten, dass die Stadt Münster im  Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten die Richtlinien der Sparkasse Münsterland-Ost neu definiert und nachfolgende 
Einzelmaßnahmen durchsetzen möge:
1. Die Sparkasse Münsterland-Ost ist ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Selbstverständlich sind dabei gutes betriebswirtschaftliches (keine Verluste) und sicheres (Risikovorsorge) 
Handeln die Grundvoraussetzung. Dennoch sollte die Zielsetzung lauten, dass die Bürger (Kunden) nicht für das Wohl (Gewinnmaximierung) der Sparkasse da sind, sondern die Sparkasse für die 
Wohlstandsmaximierung der Bürger.
2. Mittelfristiges Ziel sollte die Rückführung des Tätigkeitsfeldes der Sparkassen zu den traditionellen Aufgaben sein : Das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, die Abwicklung des 
Zahlungsverkehrs, die Sicherstellung ausreichender Bargeldmenge, sowie die Unterstützung der örtl. Wirtschaft in finanziellen und außenwirtschaftlichen Belangen.
3. Die im Sparkassen-Jahresabschluss festzustellenden hohe Provisionserlöse deuten auf ausgiebige Tätigkeiten in den nicht unter Punkt 2 genannten Bereichen. Die Vermittlung von spekulativen 
Anlagen und Investments an ‚ahnungslose‘ Kunden (insb. Studenten, Hausfrauen und Rentnern), sind zurückzufahren. Das Erzielen von Provisionserlösen darf nicht über dem Wohl der Kunden stehen.
4. Generell sollte die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Institut beim Beraten der Kunden ausschließlich das Interesse dieser im Auge haben. Das einstmals vorhandene Vertrauen des Kunden 
in den uneigennützigen ‚Bankbeamten‘ sollte reaktiviert werden.
5. Die Sparkasse Münsterland-Ost sollte sich mittelfristig ferner von ihren Tochterunternehmen ‚S-Immobilien GmbH‘ und ‚S-Versicherungs-GmbH‘ trennen, da es hier regelmäßig zu 
Interessenskonflikten kommt. So ist es nicht auszuschließen, dass Schuldnern von ‚notleidenden Hypotheken-Krediten‘ die hauseigene Immobilienfirma aufgenötigt wird. Ähnliches gilt 
für die Koppelung von Kreditgewährung mit Abschlüssen von Versicherungsverträgen bei der ‚Provinzial Nord-West‘.
6. Die Sparkasse Münsterland-Ost hat für jeden Bürger die eigentlich auch gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Eröffnung und zum Führen eines Girokontos uneingeschränkt einzuhalten. 
Das häufig vorkommende Kündigen von unlukrativen Konten (z.B. bei Pfändungen) sollte strikt untersagt werden. Die gleiche Verpflichtung sollte auch gegenüber Firmen und Vereinen gelten.
7. ‚Überweisungen auf ein fremdes Konto‘ werden häufig von sozial schwachen Kunden getätigt, da ihr Konto überzogen, gepfändet oder nicht vorhanden ist. Solche Überweisungen sollten 
unbürokratisch und mit niedrigstem Gebührensatz vorgenommen werden. Einzahlungen auf Konten öffentlich-rechtlicher Instututionen sollten gebühren- und spesenfrei sein.
8. Zinssätze bei Girokonten sollten nicht höher als 10 % über dem Refinanzierungssatz der Sparkasse liegen.
9. Bei der Gestaltung von Zins- und Gebührensätzen sollte eine soziale Komponente mit aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die am wenigsten haben, von einem öffentlich-rechtlichen 
Institut am meisten geschröpft werden.

10. Gewerbebetriebe, die weitgehend Barverkäufe tätigen, sind spesenfrei mit ausreichend Wechselgeld zu versorgen.
11. Gewerbebetrieben sind Kredite bei ausreichender Sicherheit zu gewähren. Dies gilt insbesondere bei durch den Staat geförderten Krediten, die bislang auf Grund des sog. ‚Hausbankprinzips‘ 
nur diejenigen bekommen, die kapitalstark sind, und für die solche Fördermaßnahmen eigentlich nicht gedacht sind.
12. Schufa-Anfragen bei Eröffnung oder Führung eines reinen Guthabenkontos sind überflüssig, da der Sparkassenkunde der Gläubiger und nicht Schuldner ist. Sie sind somit zu unterbleiben.
13. Die Stadt hat eine Verbraucherschutz- und Beschwerdestelle für die o.g. Fälle einzurichten, bei der Kunden anonym solche Vorfälle melden können. Diesen Beschwerden soll unverzüglich nachgegangen 
werden. Der  Kunde hat einen Anspruch auf Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen. 

Diskussion über den Antrag

GO-Antrag auf sofortige Abstimmung
Mehrheitlich dagegen

Der Antrag wird erläutert. Es gibt Gegenrede.

Modulare Abstimmung über den Antrag nach Unterpunkten:  

Die Sparkasse Münsterland-Ost ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. 
Die Stadt Münster ist als eines der maßgeblichen Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Träger der Sparkasse. Über dem Verwaltungsrat, dem neben dem OB zahlreiche Ratsmitglieder 
der Stadt Münster angehören, kann die Stadt die Richtlinien der Sparkassenpolitik mitbestimmen.
Unternehmenszweck der Sparkasse ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Durch die dem 
Zeitgeist entsprechenden Entwicklungen der letzten Jahre, entwickelte sich die Sparkasse von einem am Gemeinwohl orientierten Unternehmen zu einem ausschließlich an den Vorgaben 
und Zwängen des Marktes – insbesondere im Wettbewerb mit dem privaten Bankensektor – orientierten Betrieb. Die ursprüngliche soziale Komponente wurde mittlerweile fast gänzlich aufgegeben.
Dies vorausgeschickt fordern die Piraten, dass die Stadt Münster im  Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten die Richtlinien der Sparkasse Münsterland-Ost neu definiert und nachfolgende 
Einzelmaßnahmen durchsetzen möge:
1. Die Sparkasse Münsterland-Ost ist ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Selbstverständlich sind dabei gutes betriebswirtschaftliches (keine Verluste) und sicheres (Risikovorsorge) 
Handeln die Grundvoraussetzung. Dennoch sollte die Zielsetzung lauten, dass die Bürger (Kunden) nicht für das Wohl (Gewinnmaximierung) der Sparkasse da sind, sondern die Sparkasse für die 
Wohlstandsmaximierung der Bürger.
Einstimmig angenommen
2. Mittelfristiges Ziel sollte die Rückführung des Tätigkeitsfeldes der Sparkassen zu den traditionellen Aufgaben sein : Das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, die Abwicklung des 
Zahlungsverkehrs, die Sicherstellung ausreichender Bargeldmenge, sowie die Unterstützung der örtl. Wirtschaft in finanziellen und außenwirtschaftlichen Belangen.
Einstimmig angenommen
3. Die im Sparkassen-Jahresabschluss festzustellenden hohe Provisionserlöse deuten auf ausgiebige Tätigkeiten in den nicht unter Punkt 2 genannten Bereichen. Die Vermittlung von spekulativen 
Anlagen und Investments an ‚ahnungslose‘ Kunden (insb. Studenten, Hausfrauen und Rentnern), sind zurückzufahren. Das Erzielen von Provisionserlösen darf nicht über dem Wohl der Kunden stehen.
Aufgenommen mit 6 Ja 1 Nein 1 Enthaltung
4. Generell sollte die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Institut beim Beraten der Kunden ausschließlich das Interesse dieser im Auge haben. Das einstmals vorhandene Vertrauen des Kunden 
in den uneigennützigen ‚Bankbeamten‘ sollte reaktiviert werden.
Ohne Gegenstimme angenommen
5. Die Sparkasse Münsterland-Ost sollte sich mittelfristig ferner von ihren Tochterunternehmen ‚S-Immobilien GmbH‘ und ‚S-Versicherungs-GmbH‘ trennen, da es hier regelmäßig zu 
Interessenskonflikten kommt. So ist es nicht auszuschließen, dass Schuldnern von ‚notleidenden Hypotheken-Krediten‘ die hauseigene Immobilienfirma aufgenötigt wird. Ähnliches gilt 
für die Koppelung von Kreditgewährung mit Abschlüssen von Versicherungsverträgen bei der ‚Provinzial Nord-West‘.
Ohne Gegenstimme angenommen
6. Die Sparkasse Münsterland-Ost hat für jeden Bürger die eigentlich auch gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Eröffnung und zum Führen eines Girokontos uneingeschränkt einzuhalten. 
Das häufig vorkommende Kündigen von unlukrativen Konten (z.B. bei Pfändungen) sollte strikt untersagt werden. Die gleiche Verpflichtung sollte auch gegenüber Firmen und Vereinen gelten.
Einstimmig angenommen
7. ‚Überweisungen auf ein fremdes Konto‘ werden häufig von sozial schwachen Kunden getätigt, da ihr Konto überzogen, gepfändet oder nicht vorhanden ist. Solche Überweisungen sollten 
unbürokratisch und mit niedrigstem Gebührensatz vorgenommen werden. Einzahlungen auf Konten öffentlich-rechtlicher Instututionen sollten gebühren- und spesenfrei sein.
Ohne Gegenstimme angenommen
8. Zinssätze bei Girokonten sollten nicht höher als 10 % über dem Refinanzierungssatz der Sparkasse liegen.
Bei einer Gegenstimme angenommen
9. Bei der Gestaltung von Zins- und Gebührensätzen sollte eine soziale Komponente mit aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die am wenigsten haben, von einem öffentlich-rechtlichen 
Institut am meisten geschröpft werden.

Abgelehnt mit 3 Ja 4 Nein 1 Enthaltung
10. Gewerbebetriebe, die weitgehend Barverkäufe tätigen, sind spesenfrei mit ausreichend Wechselgeld zu versorgen.
Bei einer Gegenstimme angenommen
11. Gewerbebetrieben sind Kredite bei ausreichender Sicherheit zu gewähren. Dies gilt insbesondere bei durch den Staat geförderten Krediten, die bislang auf Grund des sog. ‚Hausbankprinzips‘ 
nur diejenigen bekommen, die kapitalstark sind, und für die solche Fördermaßnahmen eigentlich nicht gedacht sind.
Ohne Gegenstimme angenommen
12. Schufa-Anfragen bei Eröffnung oder Führung eines reinen Guthabenkontos sind überflüssig, da der Sparkassenkunde der Gläubiger und nicht Schuldner ist. Sie sind somit zu unterbleiben.
Bei einer Gegenstimme angenommen
13. Die Stadt hat eine Verbraucherschutz- und Beschwerdestelle für die o.g. Fälle einzurichten, bei der Kunden anonym solche Vorfälle melden können. Diesen Beschwerden soll unverzüglich nachgegangen 
werden. Der  Kunde hat einen Anspruch auf Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen. 
Aufgenommen mit 4 Ja 2 Nein 2 Enthaltung


Antrag 486

Die KMV möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Piratenpartei fordert die sofortige Einstellung von Planungs- und Baumaßnahmen an dem Zubringer (Eschstraße)zur neuen Wolbecker Umgehungsstraße. 
Die Straße wurde vor Jahrzehnten geplant und sollte Wolbeck nach Norden abschließen. Mittlerweile sind Neubaugebiete nördlich dieser angedachten Straße entstanden. 
• Der Ausbau des/der bisherigen Feldwegs/Anliegerstraße ist komplett überflüssig; niemand  braucht ihn wirklich.
• Die geplante Straße schneidet die Neubaugebiete vom restlichen Wolbeck ab.
• Sie führt durch ein engbebautes Wohngebiet. Folge : Hohe Lärmschutzwände zum Teil  direkt an den Gärten den Anwohner angrenzend. Lärm und Luftverschmutzung durch 5.000  PKWs und 500 LKWs/Tag.
Ohne Gegenstimmen angenommen


Antrag 485

Die KMV möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Bezirksregierung Münster (Verkehrsdezernat) hat durch eine Vollziehungsanordnung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.9.2011 den Landesbetrieb Straßenbau NRW ermächtigt, 
mit dem 3.Bauabschnitt der B51 (sog. Umgehungsstraße) zwischen Wolbecker Str. (L793) und Warendorfer Str. (L843) zu beginnen.
Die Piratenpartei Münster regt an, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt Münster die bisher durch eine Ausführungsplanung aus 2011 angedachte Lärmschutzlösung in Form einer 
Trogbauweise mit Überwurfschutz verwirft und eine Alternativlösung durch eine Absenkung der Fahrbahn mit zusätzlicher begrünter Deckelung forciert. 
Dazu sollen folgende Maßnahmen angegangen werden : 
a) Einflussnahme auf die zuständigen Behörden und parlamentarischen Gremien in Bund und Land NRW zugunsten einer entsprechenden Planungsänderung,
b) Zulassung von Ausschreibungen, die Alternativangebote zu der bisherigen Planung zugunsten einer abgesenkten Deckelung zulassen,
c) Eruierung aller denkbaren Möglichkeiten, wie die Finanzierung eines solchen Lärm- und Abgasschutzes ermöglicht werden kann.
Zum anderen wird angeregt, dass die Stadt Münster sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des B51-Ausbaus in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (Zubringer, Straßenanbindung, etc.)
a) bis zur abschließenden Klärung der vier anhängigen Klagen vor dem OVG ruhen lassen sowie 
b) - im Falle der Abweisung dieser Klagen - solche Maßnahmen kompatibel mit einer Ausführung als abgesenkte Deckelung gestalten.
Einstimmig angenommen


GO-Antrag auf Ende der Sitzung
Einstimmig angenommen


Peter Horstmann beendet die Versammlung um 18:50 Uhr.