2013-11-26 - Protokoll AG Justizpolitik
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Sitzung der AG Justizpolitik am 26.11.2013 21.00h BB-Mumble
Teilnehmer
- Bastian
- Dragon
- Clay
- Thomas Walter
- Paranoia (bis 21:33)
- Martina P.
Tagesordnung
TOP 1. Formalia
- Die Sitzung wurde um 21.15 h von Bastian eröffnet.
- Versammlungsleitung: Bastian
- Protokoll: alle
- Aufnahme: ja
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung:
TOP 2. Sachstand AG
- Letzte Sitzungen wurden nicht eingetragen.
- -> Martina fragen.
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/Inneres-Sonstiges-mumble
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/Inneres-Sonstiges-mumble1
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/InigWP-Rechts-und-Justizpolitik-mumble
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- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/InigWP-Rechts-und-Justizpolitik-mumble2
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/InigWP-Rechts-und-Justizpolitik-mumble3
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/InigWP-Rechts-und-Justizpolitik-mumble4
- https://ag-innenpolitik.piratenpad.de/InigWP-Rechts-und-Justizpolitik-mumble42
- Welche Projekte sind aktuell?
- Nichts wirklich bekannt
- Planung einer neuen Justizkonferenz (5.)
- -> Vorschlag Bochum zum 4./5.1. 2014 (neben der AV-Europa)
- Ein Thema fokussieren und mit Referenten vorbereiten.
- Vorschläge:
- Minderheitenrechte im Bundestag
- Gerechtigkeit darf keine Kostenfrage sein.
- Volksentscheide - mehr plebiszitäre Elemente wagen.
- -> Es folgt ein dudle.
- Sachstand Programm
- welche Positionen sind in Neumarkt (BPT) beschlossen? Sollen diese ins Grundsatzprogramm?
Rechts- und Justizpolitik im BTW-Programm 2013
- Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden
- Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.
- Keine Bundes- oder Staatstrojaner, verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z. B. Bundes- oder Staatstrojaner)
- Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein.
- Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteeingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:
- Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. :Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden.
- Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.
- Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z. B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren.
- Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben – insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen – im Detail bundesweit einheitlich geregelt.
- Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden.
- Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen – also als Ultima Ratio – erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen.
- Das anordnende Gericht wird verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen.
- Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmäßig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden.
- Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewehrtes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen.
- Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz
- Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. :Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z. B. mit dem „Staatstrojaner“ haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.
- Stärkung der Rechte Prostituierter
- (...) Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnt die Piratenpartei ab. (...)
- Piraten für Fanrechte
- Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Wahrung der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessengruppen beim Fußball und anderen Sportarten ein.
- Der derzeitige Druck der Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. :Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, statt sie in das Vereinsrecht zu verlagern, wo Mittel und Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen.
- Gegen Kollektivstrafen
- Die Praxis, Vereine oder Fangruppierungen für die Vergehen einzelner Anhänger in Sippenhaft zu nehmen und Pläne, dieses Vorgehen gesetzlich zu legitimieren, lehnen wir entschieden ab.
- Ebenso sehen wir Piraten keine Rechtsgrundlage für die Versuche einiger Vereine, hohe Strafzahlungen, die die Verbände und Vereine miteinander vereinbart haben, an Dritte weiterzuleiten.
- Ein friedliches und respektvolles Miteinander ist nur ohne solche Drohkulissen möglich, die für die überwiegend jugendlichen Betroffenen langfristig stark negative Folgen haben.
- Gewalttäter Sport
- Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball – erfasst wurden. :Die Art, wie diese Datei derzeit geführt wird, ist aus Sicht der Piratenpartei datenschutzrechtlich bedenklich und stellt einen Verstoß gegen grundlegende juristische Standards dar.
- Die Piratenpartei fordert daher die Abschaffung der Datei „Gewalttäter Sport“, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung.
- Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.
- Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweges zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung schriftlich unter Angabe aller gespeicherten Daten informiert werden.
- Keine Einschränkungen der Freiheit der Person
- Die Piratenpartei spricht sich gegen die Praxis vieler Polizeibehörden aus, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten Bereichsbetretungsverboten oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie gegen Bestrebungen, dies bundesweit zu ermöglichen. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.
- Stadionverbote
- Derzeit werden insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bundesweite Stadionverbote häufig auf Verdacht ausgesprochen, ohne dass die Betroffenen sich zur Sache äußern könnten. Dies hat nicht selten große soziale Folgen, gerade für jene Betroffenen, die im Stadion einen ihrer Lebensmittelpunkte haben.
- Die Piraten stehen für ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben ein und fordern daher die Vergabe von bundesweiten Stadionverboten einzelfallgerecht und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards inklusive fairer, verpflichtender Anhörung des Betroffenen und seiner Vertreter zu regeln. Zusätzlich sind bei den Anhörungen auch immer die jeweils zuständigen Fanbeauftragten und Vertreter der Fanszene hinzuzuziehen.
- Sinn dieses Vorgehens ist es festzustellen, ob von dem Fan akute Gefahr ausgeht oder ob man ihn nicht mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf den richtigen Weg zurückführen kann. Liegen die Ursachen des Fehlverhaltens des Fans außerhalb des Stadions, verlagert man mit einem Stadionverbot das Problem nur und verstärkt es unter Umständen sogar.
- Hooligans und organisierte Gewalttäter werden durch Stadionverbote nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb der Stadien abgehalten. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass Jugendliche in die Hooliganszenen abdriften.
- Einlasskontrollen
- Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist unbedingt darauf zu achten, dass die Würde der Stadionbesucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten stehen und lehnen diese entschieden ab.
- Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln
- Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen. Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt. Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen. Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind.
- Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe. Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet, diese zu überprüfen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.
- Mietendeckelung bei Neuvermietung
- Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen, durchschnittlichen Vergleichsmiete nach gültigem Mietenspiegel liegen.
- Grundmietenerhöhung
- Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15 % in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt, soll als ordnungswidrig gelten.
- Kündigung, Mietminderung, Betriebskostenumlage
- Anfang 2013 wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung das Mietrechtsänderungsgesetz verabschiedet, welches im April desselben Jahres in Kraft trat. Dies verschiebt ein notwendiges Gleichgewicht zwischen Eigentümer- und Mieterinteressen zu Ungunsten der Mieter. Anliegen der PIRATEN ist es, hier wieder einen gerechten Interessenausgleich herzustellen.
- Ordentliche Kündigung
- Fristgerechte Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sollen, wie fristlose Kündigungen, unwirksam werden, wenn der Mieter innerhalb einer Frist die Ausstände nachzahlt. Fristlose, wie fristgerechte Kündigungen wegen nicht gezahlter Mieterhöhung sollen erst möglich sein, wenn die Berechtigung zur Mieterhöhung rechtskräftig festgestellt ist und der Mieter den Erhöhungsbetrag dennoch nicht zahlt. Die Möglichkeit zur Kündigung wegen Eigenbedarf soll auf Eigenbedarf zum Wohnen und auf Verwandte in gerader Linie beschränkt werden.
- Mietminderungsrecht
- Die Einschränkungen des Mietminderungsrechts durch das Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 sollen zurückgenommen werden, sodass ein Recht zur Mietminderung bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Mietsache durch Modernisierungsmaßnahmen nicht erst nach drei Monaten besteht.
- Verbandsklagerecht
- Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.
- Prozesskostenhilfe
- Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.
- Kirchenarbeitsrecht
- Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.
- Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.
- Maßnahmen gegen Mobbing
- Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.
- Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeauftragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen sollen im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.
- Entkriminalisierung der Konsumenten
- Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.
- Die Piratenpartei fordert als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.
- Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes
- Wir fordern eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes, in der die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet werden: Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen die Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden.
- Informationelle Selbstbestimmung stärken
- Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten:
- Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden.
- Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen die Piraten ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.
- Keine Willkür beim Führerscheinentzug
- Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin:
- Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren.
- Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen.
- Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.
- Ablehnung von Körperstrafen
- Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung von Körperstrafen ein.
- Ablehnung der Todesstrafe
- Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung der Todesstrafe ein.
- Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
- Die Piratenpartei Deutschland fordert klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen :Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden.
- Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und -gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatbestand auf die Vorteilsannahme oder -gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden.
- Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden.
- Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden.
- Sicherheit in Freiheit
- Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den ‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.
- Nationale Kriminalpräventionsstrategie
- Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z. B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.
- Sicherheitsbewusstsein stärken
- Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.
- Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen
- Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. :Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.
- Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten
- Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.
- Freiheitspaket verabschieden
- Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter
- die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
- gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
- die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
- die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
- das elektronische Bankkontenverzeichnis,
- die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
- die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
- den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
- das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
- die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.
- Neue Überwachungspläne stoppen
- Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab
- eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
- eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
- eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
- den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
- den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.
- Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken
- In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.
- Sicherheitsforschung demokratisieren
- Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.
- Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.
- Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung
- Evaluation vergangener Strafrechtsreformen
- Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und durch Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. :Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.
- Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung
- Zwar kann jemand, der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlen sich die Täterin oder der Täter als Kriminelle oder Krimineller abgestempelt und verhalten sich nach der Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit, sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einer beschränkenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, zum Beispiel Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es, durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.
- Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
- Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.
- Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahlenden, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand zum Beispiel durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?
- Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.
- Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen
- Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.
- Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (zum Beispiel körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.
- Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen.
- Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt
- Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, zum Beispiel weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist oder sie nicht sozialschädlich sind.
- So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.
- Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. „White-Hat-Hacking“, bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z. B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solcher Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.
- Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht
- Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften, und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger, unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und „transsexuellen Eichhörnchen“ unter Strafe stellt.
- Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats
- Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie zum Beispiel das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.
- Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein
- Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.
- Justiz
- Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abgeschlossen werden können.
- Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
- Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.
- Umfassende Beweisverwertungsverbote
- Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.
- Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.
- Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.
- Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern
- In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.
- Stärkung der Position des Ermittlungsrichters
- Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.
- Gewährleistung einer 2. Instanz
- Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.
- Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommen, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.
- Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen
- Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.
- Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht
- In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.
- Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen
- Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.
- Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
- Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.
- Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken
- Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.
- Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen, sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.
- Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.
- Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
- Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen
- Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).
- Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.
- Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.
- Auswertung von -> Martina (Done!)
TOP 3. Aktuelles/Themen
3.1.1.Aktuelles
BPT 2013.2 Wir treffen uns am Samstag nach der Mittagspause in der "Ecke" der AG Recht. :)
3.1.2.Themengruppen
Strafrecht und Strafprozessrecht
Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht nebst Prozessordnungen
Staatsrecht und Verfassungsrecht
Gerichtsverfassungsrecht|Gerichtsverfassungsrecht
Verständlichkeit des Rechts - Mediation
Gesetzesfolgenabschätzung
Anti-Mobbing-Gesetz
(Spezielles Landesrecht siehe jeweiligen Landesverband)
Bürokratieabbau_und_Deregulierung|Bürokratieabbau_und_Deregulierung
(übergreifend) Zur Zeit sind TGs nicht sinnvoll, da die Aktivität etwas eingeschlafen ist.
3.1.3.Themen
- Finanzierung und Ausstattung der Justiz
- Gerechtigkeit darf keine Kostenfrage sein (Prozessökonomie)
- Unabhängigkeit der Justiz herstellen
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Justiz
- Entwicklung einer neuen Konfliktkultur
- Justiz als hoheitliche Aufgabe des Staates
- Justiz muss Eigenverantwortung des Einzelnen respektieren und fördern (Resozialisierung)
- lebens- und bürgernahe Justiz
- Justizorgane müssen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen / Checks & Balances in der Justiz
- Mensch und Staat müssen vor Justiz auf Augenhöhe sein
- Diskussion über die Bearbeitung von Themen. Entweder Grundsatzfragen klären oder aktuelle Themen aufgreifen. Übereinkunft, dass man den neuen BuVo ansprechen will, um eigene Themen und vielleicht auch PMs als Piratenparteipositionen an die Presse zu bringen.
TOP 4. Sonstiges
Nix.
TOP 5. Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- Jour fixe: 4. Dienstag im Monat nach der AG-Recht, 21.00 Uhr.
- Die Orga-Sitzung JuKo findet am 17.12.2013 um 21.00 Uhr statt.
- Die nächste Sitzung findet am 28.01.2014 um 21.00 Uhr statt.
- Die Sitzung wurde um 22.18 Uhr geschlossen.