2012-05-22 - Protokoll Piratentreffen Hamburg

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Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wurde um HH:MM Uhr eröffnet.
Sitzungsort ist: LGS (Lippmannstrasse 54)

Die förmliche Eröffnung der Sitzung ist ein wesentlicher Akt. Er macht deutlich, dass von diesem Moment an die Betätigung der erschienenen Sitzungsteilnehmer rechtserhebliche Bedeutung hat. Mit dem Beginn der Sitzung setzt die Ordnungsgewalt des Versammlungsleitung ein. Diese obliegt dem Vorsitzenden, beziehungsweise seinem Stellvertreter, sofern sie nicht einem Anderen übertragen wird. Die Sitzung ist pünktlich zu eröffnen. Eine vorzeitige Eröffnung kann zur Unwirksamkeit der Beschlüsse führen, wenn Sitzungsteilnehmer evtl. dadurch gehindert wurden, an der Beratung und Beschlussfassung teilzunehmen.

Versammlungsleitung

Als Leitung der Sitzung wurde Arno Nym bestimmt.

Protokollführung

Zum Protokollführer wurde Arno Nym bestimmt.

Beschlussfähigkeit

Alle da, wir sind beschlussfähig.

Die Feststellung ist notwendig, wenn nach der Satzung die Beschlussfähigkeit von der Anwesenheit einer bestimmten Mindestzahl von Sitzungsteilnehmern abhängt.



Orgateil

Infoteil

Eine Überschrift

Wer hats gesagt? berichtet:
Dies ist ein Antrag an den Vorstand.


Eine Überschrift

Wer hats gesagt? berichtet:
Dies ist ein Antrag an den Vorstand.
Antrag:
Der Vorstand möge beschließen, dass Käse nach Wurst schmeckt.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Arno Nym
Begründung:
Weil ich das so will!
Beschluss:
Einstimmig abgelehnt
Anmerkung:
Der Vorstand mag keine Wurst.


Schließen der Sitzung

Wie die förmliche Eröffnung der Sitzung, so ist auch die eindeutige Erklärung des Versammlungsleiters, dass die Sitzung geschlossen ist, ein wesentlicher Akt. Er beseitigt nämlich jeden Zweifel darüber, dass jede weitere Betätigung der Sitzungsteilnehmer, insbesondere eine eigenmächtige Fortsetzung der Zusammenkunft, außerhalb der Sitzung erfolgt.

Die Sitzung wurde um SS:MM Uhr geschlossen.