2008-03-01 - Pressemitteilung zum Urteil des BVerfG zu Online-Durchsuchungen

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Pressemitteilung
Thema: Urteil des BVerfG zu Online-Durchsuchungen
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Gliederung: Bund
verschickt am 01.03.2008


Piratenpartei begrüßt Urteil zum NRW-Verfassungsschutzgesetz


Einleitungsabsatz


Die Piratenpartei begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das nordrheinwestfälische Landesverfassungsschutzgesetz. Mit diesem Urteil wurde klar festgestellt, dass der nordrheinwestfälische Innenminister, Ingo Wolf (F.D.P.), ein verfassungswidriges Gesetz vorgelegt und zur Verabschiedung gebracht hat. Gerade für die F.D.P., die sich immer wieder versucht als Bürgerrechtspartei zu profilieren, bedeutet dies einen weiteren, schweren Verlust an Glaubwürdigkeit. Herr Wolf persönlich wäre gut beraten, wenn er seine mangelnde Eignung für das Amt des Innenministers nicht länger zur Schau stellt, sondern sofort zurücktritt.

Die Ableitung eines Grundrechts auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" durch das Bundesverfassungsgericht bedeutet eine hocherfreuliche Weiterentwicklung des Begriffs der 'Unverletzlichkeit der Wohnung' hinsichtlich der Belange der modernen Informationsgesellschaft. Auch die hohen Hürden für einen Eingriff in dieses neue Grundrecht, die mit den Regelungen für den großen Lauschangriff und die Rasterfahndung vergleichbar sind, stellen einen Sieg für die Bürgerrechte dar. Die Verfassungsrichter setzen eindeutig "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" voraus und benennen hierfür unter anderem "Leib, Leben und Freiheit der Person" sowie die "Grundlagen der Existenz der Menschen".

Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, äußert hierzu: "Eine verfassungskonforme und wirksame Umsetzung der Onlinedurchsuchung ist nach dem Urteil kaum mehr möglich. Die Vorstöße des Innenministers, den Bundestrojaner trotzdem schnellstmöglich einzuführen, reduzieren sich damit auf Wahlkampfgeplänkel, das für die Polizeipraxis keine Relevanz mehr aufweist. Schon mit der akustischen Wohnraumüberwachung welche als "großer Lauschangriff" bezeichnet wird hatte man bei Einführung von Seiten der Regierung große Pläne. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eingegriffen hat konnte man für das Jahr 2006 erfreulicherweise vermelden das dieses Mittel lediglich zwei Mal zum Einsatz gekommen ist. Nun eine erneute unsinnige Attacke auf die Bürger."

Die Piratenpartei legt deshalb dem Innenminister nahe, sein Vorhaben, einen Bundestrojaner zu realisieren, aufzugeben. "Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz führt nicht gleich zu einem Umsetzungszwang", so Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei. "Nur weil das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung unter den genannten, sehr strengen Voraussetzungen für grundrechtlich vertretbar hält, heißt das noch lange nicht, dass der Gesetzgeber unsere Verfassung auch bis zu dieser Grenze ausnutzen muss. Die Entwicklung eines Bundestrojaners verschlingt Unsummen an Steuergeldern für etwas, das praktisch nie sinnvoll eingesetzt werden kann. Selbst wenn es gelingt die hohen Anforderungen des Verfassungsgerichts einzuhalten, sind Terroristen intelligent genug, sich vor der staatlichen Überwachung zu schützen."

Allerdings ist bereits ersichtlich, dass auch unser neues Grundrecht nicht automatisch vor Missbrauch durch Überwachungsbefürworter geschützt sein wird. Es ist also nach wie vor Aufgabe des Gesetzgebers und anschließend der Exekutivorgane, endlich Regelungen zu finden, die die Einhaltung der Grundrechte wirksam durchsetzen. Zudem sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, auch auf die Einhaltung ihres neuen Grundrechts zu achten und notfalls dafür zu kämpfen. Die nächste Möglichkeit dazu bietet sich übrigens bei der Demonstration in Köln am 15.03.2008.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)