Wahlprüfsteine/2011-05-06 Humanistische Union

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von Organisation Humanistische Union
Eingegangen am 2011/05/06
Eingegangen bei Piratenpartei Berlin
Eingegangen via Postalisch
Antwort bis 2011/05/31
Themengebiete
Bearbeiter Benutzer:Miriam
Status: Erledigt
StatusänderungAm: 2011/05/31
Team:
Interne Referenz:
Typ der Anfrage:

Misc


Fragen

Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?


Frage:

Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?

Antwort:

Grundlage: § 31b Abs. 1 BlnDSG - § 31b, Abs. 1 lässt eine Überwachung zu, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

Textvorschlag

Die Berliner Piraten lehnen Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen ab. Soweit aus technischem Sicherheitsinteresse bzw. zur Sicherheit der Fahrgäste im Bereich öffentlicher Verkehrsmitteln beim Ein- und Aussteigen nicht auf Kameratechnik verzichtet werden kann, sprechen wir uns gegen die Aufzeichnung, Weiterleitung und Auswertung dieser Daten aus. Die PIRATEN Berlin sehen den gezielten, regelmäßigen Einsatz von Sicherheitspersonal und Polizeibeamten in gefährdeten Bereichen als wirkungsvoller an und verurteilen den Versuch Personal durch Technik zu ersetzen.

Die Wahrnahme der Bürgerrechte, ob Versammlungsrecht oder Meinungsfreiheit wird durch die Überwachung des öffentlichen Raumes erschwert. In Kombination mit dem Vermummungsgebot und potentieller Gesichtserkennung wird eine anonyme Teilnahme unmöglich gemacht. Ständige Video-Überwachung führt zu Verdrängung und Konzentration der Kriminalität in angrenzende, nicht unter Beobachtung stehende Bereiche. Das Problem wird verlagert und nicht gelöst.



Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?


Frage:

Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?

Antwort:

Nein

Textvorschlag

Die Berliner PIraten sind der Meinung, dass bevor man sich über eine Evaluation in öffentlich zugänglichen Räumen Gedanken macht, diejenigen in der Beweispflicht stehen, dass alternative Möglichkeiten zur Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Raum als chancenlos anzusehen und und die nachhaltigen positiven Wirkungen der Überwachungsmaßnahmen nachzuweisen sind.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen ist es unabdingbar, dass die Ergebnisse der Evaluation in überwachten öffentlichem Raum mit nicht überwachten Raum verglichen werden, um Verdrängungs- und Verlagerungseffekte der Krimininaliät einschätzen zu können. Alle verwandten Methoden der Studie und die Gründe für deren Auswahl sind ausführlich und nachvollziehbar darzulegen.

Als Alternative schlagen die Berliner Piraten vor, dass Polizei und Ermittlungsbehörden den Fokus auf mehr Aufklärung der Bevölkerung richten und hinsichtlich Präventions- und Deeskalierungsmaßnahmen umfassend informieren. Das Sicherheitsempfinden des Einzelnen hängt von der jeweiligen Situationen ab, je besser man auf Gefahrensituation vorbereitet ist, desto überlegter kann man reagieren.



Halten Sie rechtliche Änderungen für erforderlich? (Kameraüberwachung)


Frage:

Halten Sie rechtliche Änderungen für erforderlich? (Kameraüberwachung)

Antwort:

Wir halten eine Änderung des § 31b Abs. 1 BlnDSG nicht für erforderlich, da Videoüberwachungsmaßnahmen selbst keine Möglichkeit darstellen, Leib und Leben zu schützen. Hinsichtlich des in Berlin geltenden bundesweiten Versammlungsgesetzes sprechen wir uns für einen Gesetzesentwurf aus, der ein progressives Berliner Versammlungsgesetz beinhaltet, das die Rechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit stärkt.



Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht ("Polizeibeauftragte/r")?


Frage:

Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht ("Polizeibeauftragte/r")?

Antwort:

Ja

Textvorschlag:

Die Berliner Piraten befürworten die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle. Diese ist durch die Staatsanwaltschaft einzurichten, die für Beschwerden in Bezug auf Polizei-Übergriffe zuständig ist. Der Staatsanwaltschaft sind für diese Aufgabe Ermittlungbesamte zur Seite zu stellen, die dienstrechtlich der Staatsanwaltschaft zugeordnet sind. Diese Ermittlungsbeamten dürfen nicht aus dem Polizeidienst des Bundeslandes rekrutiert werden, in dem die unanhängige Beschwerdestelle eingerichtet wird. Der Zuständigkeitsbereich der unabhängigen Beschwerdestelle ist um die Annahme von Beschwerden hinsichtlich Mobbing und Diskriminierung im Polizeidienst zu erweitern.

Bemerkung: auf Grundlage von https://lqpp.de/be/initiative/show/850.html



Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und / oder Kennnummern?


Frage:

Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und / oder Kennnummern?

Antwort:

Ja

Textvorschlag:

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt das Ansehen der Polizei insgesamt. Deshalb befürworten die Berliner Piraten, dass Polizei-Beamte eine anlassbezogene individuelle Kennnummer tragen müssen, die eine Zuordnung individuellen Handelns der Polizei zum jeweils handelnden Beamten ermöglicht.

Bemerkung: Lt. http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2010.2/Beschl%C3%BCsse/Wahlprogramm_Bausteine#Individuelle_Kennzeichnungspflicht_f.C3.BCr_Polizei-Beamte



Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmer und weitere Auflagen/(Informations-)Pflichten der Veranstalter, für wünschenswert beziehungsweise erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?


Frage:

Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmer und weitere Auflagen/(Informations-)Pflichten der Veranstalter, für wünschenswert beziehungsweise erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?

Antwort:

Nein, die benannten Maßnahmen und mehr Auflagen für die Veranstalter halten wir nicht für erforderlich, wir fordern ein liberales Berliner Versammlungsgesetz.

Textvorschlag:

Die Berliner Piraten lehnen weitergehende Eingriffe in das Versmmlungsrecht ab. Von einem eigenen Berliner Versammlungsgesetz würden wir erwarten, dass es liberal ausformuliert ist und die Rechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit stärkt. Bisherige Vorstöße zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben jedoch gezeigt, dass eigene Landesgesetze in der Regel zum Nachteil der Demonstranten, der Anmelder führen und damit dem Geist der Versammlungsfreiheit zuwider laufen. Wichtig ist, dass die Rechte von Demonstrationsteilnehmern und -organisatoren nicht nur auf dem Papier gewahrt bleiben. Ein Berliner Versammlungsgesetz kann keine Ausnahmen und Lücken enthalten, die zum Nachteil der Demonstranten und Organisatoren die Ausübung des Versammlungsrecht schmälern. Ein Berliner Versammlungsgesetz sollte nach Vorstellungen der Berliner Piraten folgende Schwerpunkte umfassen:

  • Ausschluss von anlasslosen, verdachtsunabhängigen Bild- und Tonaufnahmen durch Einsatzkräfte oder Sicherheitsdienste
  • Ausschluss von anlasslosen Personenkontrollen
  • Übergabe Kopien sämtliche Bild- und Tonaufnahmen, die anlassbezogen aufgrund einer Gefahrensituation hergestellt werden, an die Organisatoren der Demonstration
  • direkte Information von Demonstrationsteilnehmern, die aufgrund einer Gefahrensituation bild- oder tontechnisch aufgenommen wurden.
  • keine Verwendung von gewonnenem Bild- und Tonmaterial zu Schulungs- und Demonstrationszwecken ohne Einwilligung und Zustimmung der Organisatoren und der betroffenen Demonstrationsteilnehmer
  • Versammlungsrecht als Grundrecht ist nicht durch Vorgaben in der Verwendung von Materialien und der Lautstärken einzuschränken
  • Das Vermummungsverbot ist hinsichtlich der Maskierung und der zur Vermummung geeigneter Gegenstände aufzuheben
  • Individuelle Kennzeichnung aller eingesetzten Polizeibeamten durch Nummerierung, Organisatoren sind über den Einsatzes von zivilen Kräften zu informieren, erfolgt diese Information nicht, gilt der Einsatz von Zivilkräften als nicht zulässig.


exemplarischer Wahlprüfstein übernommen von hier