Wahlhelfer

Aus Piratenwiki
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Viele von uns werden sicher am Wahlsonntag spätestens um Punkt 18:00 Uhr vor dem Fernseher sitzen, sei es allein, in kleinem Kreis oder sogar auf Wahlpartys, um direkt mitzuerleben, ob wir in der Darstellung einen eigenen Balken bekommen und wie groß der ausfallen wird. Einige von uns werden aber zu dem Zeitpunkt mit etwas anderem beschäftigt sein: dem tatsächlichen Auszählen der Stimmen.

Vor allem auch im IRC hat sich die letzten Tage gezeigt, dass es unter den Piraten auch den ein oder anderen Interessenten für die Tätigkeit als Wahlhelfer gibt. Zum Teil, weil sie es schon zuvor bei anderen Wahlen getan haben, zum Teil, weil ein ganz neues Interesse am Wahlprozess geweckt wurde.

Grundsätzlich ist es immer, Pirat oder nicht, eine gute Idee, sich als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Wahlhelfer*innen sind ein wichtiges Element im Wahlprozess, sind sie doch nicht nur für das Auszählen der Stimmen, sondern auch mit für den reibungslosen und vor allem korrekten Ablauf der Wahlen verantwortlich.

Dabei sind jedoch verschiedene Dinge zu beachten. Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt und unterliegt als solches natürlich auch einer besonderen Verantwortung und besonderer Pflichten. Das folgende ist eine kleine Liste häufig gestellter Fragen zu diesem Thema.


Wer kann Wahlhelfer werden?

Grundsätzlich schonmal alle Deutschen ab 18 Jahren. Bei einigen Wahlen sind auch nicht-deutsche EU-Bürger als Helfer zugelassen (z. B. Europawahl) und bei einigen Kommunalwahlen darf man schon ab 16 helfen.


Wie wird man eigentlich Wahlhelfer*in?

Es gibt zwei Wege, auf denen man zum Wahlhelfenden werden kann. Zum einen kann man einfach dazu verpflichtet werden. Dies trifft vor allem Lehrer*innen und andere Beamt*innen relativ häufig. Von einer solchen Verpflichtung kann man sich nur unter ganz besonderen Umständen befreien, die in den verschiedenen Wahlordnungen festgelegt sind und auf die man gesondert hingewiesen wird.

Der zweite, wesentlich beliebtere Weg, sowohl bei den Helfenden als auch bei der Wahlleitung, ist der der Freiwilligkeit. Man kann sich einfach bei der entsprechenden Stelle seiner Stadt melden und in eine Liste eintragen lassen. Sofern diese Stelle nicht eh schon mit eurem Bürgeramt identisch ist, können die euch auf jeden Fall sagen, an wen ihr euch genau wenden müsst.


Muss ich meine Parteimitgliedschaft angeben?

Nein. Grundsätzlich muss man niemandem sagen, dass man in einer politischen Partei ist und in der Regel wird da von der Wahlleitung auch nicht nach gefragt. Vor allem bei Kommunalwahlen wird aber darauf geachtet, dass man nirgendwo eingesetzt wird, wo man möglicherweise selbst zur Wahl steht (und sei es auf Ersatzlisten o.ä).

Da muss man sich dann natürlich schon eine entsprechende Nachfrage gefallen lassen und diese natürlich auch wahrheitsgemäß beantworten. In solchen Fällen kann es dann natürlich auch vorkommen, dass man für die jeweilige Wahl nicht als Helfer*in eingesetzt werden kann.

Im allgemeinen gilt aber die Daumenregel: Wo nicht ausdrücklich gefragt wird, muss das auch niemand wissen.


Darf ich dann überhaupt noch Werbung für die Piraten machen?

Ja. Außer am Wahltag selbst, sind Wahlhelfende ganz „normale“ Leute. An dem Wahltag hingegen unterliegt man natürlich schon besonderen Pflichten und Einschränkungen.


Darf ich als Wahlhelfende*r mein Piraten-T-Shirt tragen?

Nein. Grundsätzlich ist keinerlei Parteiwerbung im und am Wahllokal erlaubt. Wie weit diese „unmittelbare Nähe“ reicht, ist jeweils gesondert in lokalen Verordnungen festgeschrieben.

Auch zur Auszählung sind Abzeichen, die auf Parteien hinweisen, untersagt.

Darunter fällt natürlich auch jede Verwendung des Parteilogos. Aber auch Anspielungen wie das Tragen einer Augenklappe o. ä. sind von diesem Verbot betroffen. Alles, was auf eine Partei hinweisen kann. Dies gilt streng genommen auch für alle Wähler*innen.

Bei Unklarheiten, was erlaubt ist und was nicht (auch in Hinblick auf die „Sperrzone“), gilt hier für Wähler*innen und Werber*innen ebenso wie für Helfer*innen: im Zweifel lieber ganz sein lassen.

Was es sonst noch zu beachten gibt.

Gerade auch als Wahlhelfer*in gilt: Sei PiratIn!

Natürlich nicht in dem Sinne, Werbung zu treiben (siehe oben). Aber in fast jeder anderen Hinsicht: Sei Dir der Verantwortung bewusst, die Du durch das Ehrenamt trägst und gehe sorgsam damit um. Als Wahlhelfer*in bist Du immer auch ein klein wenig Frontkämpfer*in für die Demokratie und Freiheit, für die die Piraten einstehen.

Aber vor allem heißt das auch: Trau Dich, Kritik zu üben, wo dies notwendig erscheint. Sei es, weil Stifte ausgelegt werden, die eigentlich nicht verwendet werden dürfen (z. B. leicht radierbare Bleistifte oder Stifte mit Werbung) oder kein Personalausweis verlangt wird, wo er das eigentlich müsste oder auch bei jeder anderen Gelegenheit, wo Dir etwas nicht richtig vorkommt. Das Allerschlimmste, was passieren kann, ist, Dir den Unmut eines oder mehrerer anderer Helfenden zuzuziehen, die weniger sorgfältig sind. Aber so etwas sollte gerade einen Piraten ja nicht stören. Und Kritik zu üben ist auch Teil Deiner Verantwortung als Helfer.


Übrigens:

Die Stimmauszählungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder darf dabei zusehen. Und als Beobachter darf man dann dabei wahrscheinlich auch das Piraten-Shirt tragen. ;)

// Idee von Asuro:
Jeder Pirat geht in ein Wahllokal und meldet schnell Möglichst, wenn fertig Ausgezählt ist die Ergebnisse.

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