Vorlage:GeoZG

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GeoZG § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{GeoZG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/GeoZG kann ein Paragraph des GeoZG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel:          {{GeoZG|__1}}          ergibt          GeoZG § __1

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index                                        Inhaltsverzeichnis
  2. __1          bis          __15

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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