Umlagen
Aus Piratenwiki
Umlagen
Laut Bundessatzung werden die Umlagen an den Bundesverband mit folgendem Schlüssel verteilt.
zu finden unter § 6 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag
- (1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.
- (2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
- (3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
- (4) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verteilung des Mitgliedsbeitrages.
