Themenvorschläge/Politik

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  • Angesichts des großen Abstands der gegenseitigen Wahrnehmung von Berufspolitikern (ein unmögliches Wort) zu Bevölkerung (=Souverän) und des schwindenden Interesses an Politik, fordert der PIRAT Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bundesebene. Muss sich die Politik halt in Überzeugungsarbeit üben und Mehrheiten jenseits des Fraktionszwangs (den es laut Verfassung eh’ nicht gibt) suchen.
(i)Der direkte Einfluss des Volkes ist bewusst beschnitten, da in den 30er Jahren das Volk selbst korrumpiert wurde. Ich bin dafür, das Vetorecht des Bundespräsidenten aufrecht zu erhalten, eventuell noch eine zweite Kontrollinstanz, z.B. entweder Bundesrat oder (wenn dieser nicht Zuständig) der Regierungschef. --whitewatcher 10:25, 24. Mar 2010
  • Wahlrecht
(i)Bei der ganzen nachfolgenden Wahlalterdiskussion sollte berücksichtigt werden: Deutschland wird (anteilig) immer älter und wenn die Lebensinhalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Politik Berücksichtigung finden soll, müssen Parteien diese als Wähler begreifen. Oder ganz ganz plakativ: Meine demente Oma im Heim darf wählen, rund 14 Millionen Menschen unter 18 Jahren nicht. Entsprechend sieht die Politik in Deutschland aus. --Dwark 00:39, 15. Aug. 2009 (CEST)
  • Wahlrecht bereits ab Vollendung des 16ten Lebensjahres.
    ~ Alternative: Man erhält ab z.B. 16 einen Anspruch auf Wahlrecht; dieses kann bei Beantragung eines Personalausweises (und jederzeit später) gleich mitbeantragt werden. Ein Antrag auf Wahlrecht darf nicht abgelehnt werden; ab 18 gibt es das Wahlrecht automatisch; bürokratischer Aufwand dürfte gleich null sein. --Lukki 18:11, 22. Jan 2007 (UTC)
    —Entweder man erklärt jemanden mit 16 als voll zurechnungsfähig oder nicht. Falls ja, dann ist Prostitution ab 16 legal und das Jugendstrafrecht nur noch bis 16 anzuwenden. Also lebenslang für 16jährige. Des weiten Polizisten mit 16, BGS Leute, Zeitsoldaten, Wehrpflicht ab 16 und so weiter ... Elcon 15:12, 24. Jan 2007 (UTC)
    —Unkonstruktive "entweder-oder" Argumentation. Warum soll es für verschiedene Belange des Lebens nicht unterschiedliche Altersgrenzen geben? Soll die Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7 bis 18 Jahre) ganz abgeschafft werden? Oder die BPjM alle Zwischenstufen zwischen „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ (ab 18) abschaffen? --Dirk 15:11, 26. Mai 2007 (CEST)
    —Viele 16 jährige sind kaum in der Lage (und willens) diese Entscheidung richtig zu treffen. --Icehawk 17:40, 25. Jan 2007 (UTC)
    —Dasselbe kann für jeden anderen gelten. Wer nicht wählen will, muss ja nicht. Das gilt auch für jeden anderen. --Lennet 04:03, 01. Sep 2009
    —Eben deshalb soll das Wahlrecht ab 16 wahrscheinlich auch nur optional sein. Wer es will, wird es beantragen, der Rest nicht. --Taikano 15:10, 12. Jun. 2009 (CEST)
    +Gerade junge Menschen sind noch nicht durch die Realität entmutigt. Sie haben noch einen Blick für die wirklichen Probleme.(CAP)
  • Wahlrecht ab Vollendung des 14. Lebensjahr.
    ~ Alternative: Recht eine Jugendvertretung zu wählen --Allemo 19:17, 15. Jun. 2009 (CEST)
    +Verantwortungsbewusstsein entwickelt sich aus dem Umgang mit Verantwortung heraus. Wer keine Verantwortung erhält, kann kein Verantwortungsbewusstsein entwickeln. Entscheidend für das Wahlrecht sollte das Alter sein, ab dem der Mensch die Fähigkeit besitzt, Verantwortungsbewusstsein auch für andere und nicht nur sich selbst zu entwickeln. --Dirk 15:11, 26. Mai 2007 (CEST)
    —Ich halte 18 für einen Guten Kompromiss, 21 wäre zu spät weil die meisten Leute dann schon selbstständig am Leben teilhaben, aber 14 find ich definitiv zu früh. Wenn Jugendliche in dem Alter zu Wahlen zugelassen würden, wäre dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Vielleicht 16 für Kommunalwahlen so zum Schnuppern--SIB 02:27, 10. Jul. 2007 (CEST)
    —Kaum ein vierzehn- (oder auch sechzehn-) jähriger versteht die Konsequenz seines Kreuzchens, es müsste also Kriterien geben, die den Wähler als verantwortungsbewusst oder verantwortlich kennzeichnen. Das Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit scheint mir hierfür, wenn man keine besonderen Prüfungen einführen will, ein geeignetes Kriterium zu sein. Ausnahmen dürften allenfalls Wahlen zu Gremien zur Jugendvertretung sein. --foxi 15:40, 27. Oct 2007 (CEST)
    +würde dazu führen, dass Jugendliche schon früher etwas über Politik erfahren müssen! erlangen dadurch früher bessere Allgemeinbildung und ein anderes Weltbild; steigert Selbstwertgefühl. --Mœʁiʈʑ 01:28, 26. Nov. 2007 (CET)
    —Warum MÜSSEN sie? Wer keine Lust hat (was ich in dem Alter für recht wahrscheinlich halte)... --Lennet 04:12, 01. Sep 2009
    Wahlrecht für jeden(!) Bürger
    +Stärkung der Familien, Wahlstimmen für Kinder bis einschl. 17. Lebensjahr können durch Eltern verwendet werden. Dies stärkt die politische Stimmkraft von Familien. --AndreasRomeyke 10:42, 27. Mai 2007 (CEST)
    —Jede Stimme sollte gleich viel wert sein. Wenn eine Mutter oder ein Vater zwei Stimmen abgeben kann, ist ihre Meinung automatisch mehr wert als die einer kinderlosen Person. Ist das Demokratie? --Patchy 18:00, 18. Apr. 2009 (CEST)
    +Die Stärkung von Eltern/Familien (egal ob verheiratet oder nicht) durch ein Wahlrecht ab der Geburt finde ich gut, aber ab dem 14. Lebensjahr sollten die Kinder selber wählen gehen dürfen. Problematisch sehe ich die Definition des Begriff "Bürger". Ab wann ist man Bürger? Speziell in Bezug auf Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Vielleicht ist es sinnvoll den Titel des Punktes zu ändern in "Wahlrecht ab der Geburt". --Dirk 01:01, 28. Mai 2007 (CEST)
    ‡? Wie soll die Stimmenverteilung bei getrennt lebenden Elternteilen aussehen? --AndreasRomeyke 12:42, 29. Mai 2007 (CEST)
    {info| nach Sorgerecht}--SIB 02:27, 10. Jul. 2007 (CEST)
    ‡? gemeinsames Sorgerecht?
    ‡? Was geschieht mit den Stimmen von Waisenkindern? --AndreasRomeyke 12:42, 29. Mai 2007 (CEST)
    (i)Die kriegt keiner, auch nicht das Waisenhaus oder der Staat. Sobald das Kind adoptiert wird; aber dann die neuen Eltern wegen der Gleichstellung von leiblichen und angenommenen Kindern--SIB 02:27, 10. Jul. 2007 (CEST)
    ‡? Wie sollen die Stimmen von rechtsunfähigen Bürgern behandelt werden? --AndreasRomeyke 12:42, 29. Mai 2007 (CEST)
    (i)genau wie jetzt, weil wenn jemand nicht wählen kann, kann man seine Stimme auch nicht übertragen evtl. Ausnahme bei Kindern die Eltern. Mit Volljährigkeit wüde die Stimmberechtigung aber ersatzlos wegfallen
    —Kinder könnten zum bloßen Mittel der Stimmenvervielfältigung werden --Allemo 19:17, 15. Jun. 2009 (CEST)
  • Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
    +Wer eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, soll unabhängig von der Staatsbürgerschaft wählen dürfen. --Dirk 15:11, 26. Mai 2007 (CEST)
  • Gläserner Abgeordneter nach angolamerikanischem Vorbild: Offenlegung von Nebeneinkünften zur Verminderung des Lobbyismus und zur Verhinderung von unkontrollierbarer Einflussnahme und Bestechlichkeit.
    ‡? Nach angloamerikanischem Vorbild? Das muss man mir mal genauer erklären - ich sehe da alles andere, nur keinerlei Vorbild/er! --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    !Was das Offenlegen der Abgeordneteneinkünfte betrifft sind uns die US-Amerikaner tatsächlich voraus. --Bernd 10:59, 19. Mär 2007 (UTC)
    +Nach den Grundsätzen der PIRATEN müssen (!) die Nebeneinkünfte unbedingt transparent sein. Man muss in erster Linie Politiker sein.--Lennet 04:17, 01. Sep 2009
    ~ Alternative: Ein höheres Gehalt für hohe Politiker, damit deren Unabhängigkeit gewährleistet wird (Nebeneinkünfte evtl. verbieten?). Die Kanzlerin verdient im Vergleich zu Wirtschaftsmanagern verdammt wenig...
    Beispiel: Kanzlerin: 1 Mio. €, Bundesminister: 800.000 €. Durch Volksabstimmungen während der Legislaturperiode wird die Legitimation gewährleistet. Verliert einer der o.g. Politiker an Zustimmung (konkrete Werte müssten noch erarbeitet werden), wird das Gehalt gekürzt. Durch Verbot der Nebeneinkünfte würde die Motivation hoch gehalten.
    Evtl. Kopplung an Pensions-Streichung und Beschränkung von Managergehältern?--Lennet 04:22, 01. Sep 2009
~ Alternative: Anrechnung von Nebeneinkünften auf die Diäten, ähnlich wie Einkünfte auf ALG-II angerechnet werden. Jeder Politiker soll ja einerseits seine Kontakte aufrecht erhalten und sich auch ein "Taschengeld" verdienen. Andererseits soll er nicht seine Position ausnutzen (Bestechung). Vorschlag: 3/4 der Einkünfte werden auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. --whitewatcher 10:40, 24. Mar 2010
+Dadurch würde der finanzielle Reiz der Nebeneinkünfte gemindert, aber diese Tätigkeiten nicht generell "bestraft".
+Lobbyismus und bestechungsähnliche Aktionen werden für die Lobby 4x so teuer. In vielen Fällen wird Bestechung sich für die Industrie entweder nicht mehr lohnen oder viel stärker auffallen weil die Summen so groß sind.
+Entlastung der Kosten des Bundestags.
+Der Politiker kann nach seiner Tätigkeit wieder in seinen alten Job zurückkehren. Er darf weiterarbeiten und verliert den Anschluss nicht, insbesondere als Arzt oder Anwalt.
  • Einführung von Ombudsleuten nach schwedischem Vorbild, um bürokratische Auswüchse zu verhindern - und als zusätzliches Kontrollinstrument.
    ‡? Wer bestimmt und wählt aus, wer letztlich dafür geeignet ist? --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    ‡? Wie kann man gewährleisten, dass hier fach- und sachkompetente Ombudsleute eingesetzt werden? --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    ‡? Wer kontrolliert die Ombudsleute? --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    +Richtig ist, dass solch eine Institution wohl einiges "transparenter" machen "kann" oder "könnte". --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    ‡? nur eben: Wie stellt man sicher, dass diese kompetent und auch von allen anerkannt arbeiten werden/können? --blatze 10:24, 1. Feb 2007 (UTC)
    +Das Verfahren zur Auswahl und Arbeit von Ombudsleuten ist entsprechend auch offen zu legen - "Qualitätsmanagement". --Bernd 20:40, 14. Feb 2007 (UTC)
  • Verbesserte Auswahlmöglichkeit bei Wahlen auf allen Ebenen durch Kumulieren und Panaschieren.
    — ... und das Auszählen geht doch dann soooo viel einfacher mittels Wahlcomputer. Daher würde ich dies eher ablehnen. Wahlen sollten immer einfach und transparent sein.[AvH]
    —Nichts spricht gegen eine Unterstützung durch elektronische Auszählhilfen, wenn die abgegebenen Wahlzettel hinterher zum Nachzählen verfügbar sind --Allemo 19:02, 15. Jun. 2009 (CEST)
    —eine Wahl soll auch den Wähler eine wirkliche Wahl lassen. Wähle zwischen Gruppe a und Gruppe b ist zwar eine Wahl, lässt aber dem Wähler keine wirkliche Wahl. wenn es dem Wähler dient sollte man es in Kauf nehmen, dass die Auszählung etwas an Komplexität zunimmt. -- mauk 23:58, 15. Feb 2007 (UTC)
    — das führ faktisch zu einer Entmündigung der Minderbemittelten. Wenn du 40 Stimmen auf x Verschieden Arten verteilen kannst, wie hoch ist die warscheinlichkeit, dass jemand der nicht gerade Rechnungswesen studiert hat sich vertut und damit seinen Wahlzettel ungültig macht? Wahlen sollte einfach zu handhaben sein, auch für die "dummen" das sind mämlich auch Bürger mit Wahlrecht -- SIB 02:27, 10. Jul. 2007 (CEST)
    Niemand hindert die Minderbemittelten, eine Liste abzugeben. Machen die eh. --Tessarakt 00:02, 9. Jun. 2009 (CEST)
    —Ist das System vom Kumulieren und Panaschieren so schwierig? Man kann Personen von allen Listen wählen, darf jedem bis zu 3 Stimmen geben und alle Zahlen addiert dürfen nicht mehr als X sein. Dazu muss man gar nicht kompliziert Namen von Liste A auf B übertragen, sondern gibt einfach zwei Listen ab. Alternativ haut man einfach seine Liste in den Umschlag und dann kriegt jeder von oben nach unten 1 Stimme (bis die Zahl X voll ist). Sehe ich kein Problem darin, denn ich habe es hier ja auch in 3-4 Zeilen auflisten können. --Taikano 15:17, 12. Jun. 2009 (CEST)
    +Kumulieren/Panaschieren könnte als Ersatz für die -den meisten Wählern unklaren- Erststimme dienen --Allemo 18:43, 15. Jun. 2009 (CEST)
  • Beschränkung der Amtszeiten des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten.
  • Verbot von Wahlcomputern.
    ‡? Aber auch Ansätze wie Liquid Democracy müssen möglich bleiben. --Bernd 10:59, 19. Mär 2007 (UTC)
    (i)elektronische Auszählhilfen wären weiterhin möglich, aber die Stimmabgabe muss nachvollziehbar bleiben --Allemo 19:02, 15. Jun. 2009 (CEST)
    +Die Wahl muss nachvollziehbar und nachprüfbar bleiben, mit einer Black-Box ist das nicht gegeben.
    —Nachvollziehbarkeit der Wahl ist selbstverständlich und muss nicht extra in ein Gesetz gegossen werden --Allemo 19:17, 15. Jun. 2009 (CEST)
  • Rücknahme der Rechtschreibreform und Rückkehr zur bewährten Schreibung gemäß "Einheitsduden" von 1991 (20.Aufl.)
    Die Reform wurde (und wird immer noch) von der Bevölkerungsmehrheit abgelehnt. Das neue Regelwerk ist komplizierter, schwerer verständlich und enthält erheblich mehr Regelungen und Ausnahmen als das alte. Das erklärte Ziel, die Rechtschreibung zu erleichtern, wurde verfehlt und hat sich ins Gegenteil verkehrt. Die bislang einheitliche Schreibweise in Deutschland wurde bewußt zerstört. Es existieren jetzt unterschiedlichste Hausorthographien, das Regelwerk ist immer noch in Bearbeitung, die Anzahl der Rechtschreibfehler hat sich erhöht, eine 'jetzt kann ich schreiben, wie ich will' Haltung ist entstanden. Der Staat hat sich in dieses essentielle 'Grundrecht' nicht einzumischen! Sprache und Schreibung wird gelebt und entwickelt sich in der Bevölkerung von alleine weiter, ein Eingriff ist nicht nur überflüssig, sondern bevormundend und - wie man sieht - überaus schädlich. --Reversator 16:17, 27. Mai 2009 (CEST)
    +/-Ganz rückgängig machen würde ich es aber auch nicht, es gibt ein paar sehr sinnvolle Änderungen. Ich zitiere hier mal zwei Beispiele der alten Rechtschreibung aus der Wikipedia: "als Ganzes gesehen, aber im ganzen gesehen; beim Bisherigen bleiben, aber beim alten bleiben;" Auch bei der Änderung von ß zu ss, wenn man den zuvorstehenden Vokal kurz spricht, sehe ich keinen Fehler. Kann aber auch alles daran liegen, dass ich nur unter dieser Reform unterrichtet wurde (wurde 1997 eingeschult). Andererseits muss man sagen, dass ich Dreifach-Konsonanten einfach nur ekelhaft finde: Man kann also nicht sagen, dass ich hierbei ganz unkritisch wäre --Taikano 15:33, 12. Jun. 2009 (CEST)
  • Die Änderung von ß zu ss bei vorherigem kurzen Vokal ist keine wirkliche Verbesserung:
  • Teils schlechtere Lesbarkeit (Messergebnis), weshalb der Bindestrich dann dort erlaubt wurde (Mess-Ergebnis), mit der Folge, daß er jetzt inflationär auch dort eingesetzt wird, wo er gar nicht hingehört.
  • Drei Konsonanten wurde schon erwähnt (Esssaal, Basssolo,...)
  • Beim stimmlosen s-Laut am Wort- oder Silbenende oder vor einem Mitlaut gab es vorher nur zwei Schreibweisen: s und ß (Erlebnis – Fuß), jetzt sind es drei (Glas – Hass – Maß). Daher rühren viele neue Falschschreibungen wie z.B. Beweiß (statt Beweis), Buß (statt Bus), Musse (statt Muße), Zeugniß (statt Zeugnis), meißtens, wesshalb oder weßhalb – solche Klopfer hatte ich vor der Reform nirgends gelesen!
  • Bisher galt: Doppel-s kann nicht vor Konsonanten und am Wortende stehen und wird in diesen Fällen durch ß ersetzt, z.B.: Wasser – wäßrig, hassen – Haß. Diese Regel war leicht zu erlernen. Jetzt aber gibt es unzählige Ausnahmegruppen, bei denen andere Regeln gelten und welche die ss/ß-Schreibung enorm verkomplizieren.
(Übrigens: Die von den Reformern eingeführte s-Schreibung wurde vor etwa 100 Jahren in Österreich bereits erfolglos erprobt, man kehrte zur bewährten s-Schreibung zurück.)
Die Rechtschreibsicherheit ist dahin, selbst das Nachschlagen in Büchern (früher eine bewährte Methode, da einheitliche Rechtschreibung) stiftet jetzt nur noch Verwirrung. Je nach Erscheinungsjahr variiert die Schreibweise.
In der Schule ebenfalls keine Erleichterung – im Gegenteil, die Fehlerquote ist nach einem kompletten Abiturzyklus unter Reformbedingungen sogar angestiegen, siehe:
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1111
Die Reform ist gescheitert; das zwanghafte Festhalten daran, nur um keinen Fehler eingestehen zu müssen, ist beschämend. Mittlerweile werden sogar Originalzitate (z.B. Feldbriefe aus dem 2. WK) in Schulbüchern zwangsreformiert - das bezeichne ich schon als böswillig.
Die Bevölkerung ist selbst jetzt, nach mehr als einem Jahrzehnt Reformschrieb, immer noch mehrheitlich gegen die Rechtschtreibreform. Nur eine Rückkehr zur bewährten Schreibung ist daher sinnvoll und entspricht dem Mehrheitswillen.
Ich bin nicht gegen sinnvolle Änderungen, z.B.: oben zitiertes „als Ganzes gesehen, aber im ganzen gesehen; beim Bisherigen bleiben, aber beim alten bleiben“ – das finde ich ebenfalls unglücklich. Aber wenn Änderungen, dann bitte vom Volke aus, so wie es früher gelebt wurde: Der Duden hatte die Rechtschreibung nur beobachtet und dann, wenn sich eine Variante durchsetzte, diese übernommen. Gegen eine solche Regelung „von unten“ habe ich nichts einzuwenden. Reversator 17:23, 20. Jul. 2009 (CEST)


  • Skalierbare Größe des Bundestag. Pro 130.000 Wahlberechtigte ein Sitz.
  • Abschaffung der 5%-Hürde.
    (i)Der Bundestag hat 598 Sitze, demnach entsprechen einem Sitz 0,167%. --Allemo 18:24, 15. Jun. 2009 (CEST)
    +Bessere Berücksichtigung des Wählerwillens (kein Wählen größerer Parteien aus 'taktischen' Gründen) --Allemo 18:24, 15. Jun. 2009 (CEST)
    Hatte mal was über die Idee "Abfallstimme" gelesen: Wähler stimmt für A (und für B), falls A an 5% scheitert, zählt die Stimme für B --Camorup 00:45, 24. Jun. 2009 (CEST)
    +Eine derartige Alternative ist das Mindeste was eine Demokratie bieten sollte und mit sämtlichen Argumenten für die 5%-Hürde vereinbar --Allemo 23:27, 9. Jul. 2009 (CEST)
    —hierbei sehe ich alledings ein Problem: was passiert, wenn 2 Parteien an der 5%-Hürde scheitern, allerdings beide(!) mit den jeweiligen "Abfallstimmen" der anderen Partei die 5% bekommen würden? kommen dann beide rein, oder keiner, oder vlt. der von beiden mit den meisten Stimmen?--Vexrath 14:30, 2. Sep. 2009 (CEST)
    —Die 5%-Hürde schafft Stabilität, ohne sie gäbe es mehr Parteien in den Parlamenten, dies erzwingt über kurz oder lang Koalitionen aus mehreren Partnern und diese Koalitionen waeren eher instabil. --Camorup 00:45, 24. Jun. 2009 (CEST)
    —kurzfristige, programmpunktorientierte Koalitionen spiegeln den Bürgerwillen besser wieder --Allemo 23:27, 9. Jul. 2009 (CEST)
    ~ Alternative: 5%-Hürde auf 3% absenken Wir sind demokratisch genug. Es gibt viele kleine Parteien, welche die Politikverdrossenheit teilweise auflösen könnten. AlexBu 16:22, 7. Jul. 2009 (CEST)
    +Die aktuelle Parteienlandschaft im Bundestag empfinde ich wie die Wahl zwischen Pest und Cholera und Alternativen entwickeln sich nicht, weil die 5% Hürde viel zu hoch ist. In dem Zuge ist ein Absenken auf 1%, 2% oder 3% sinnvoll. --Dwark 00:27, 15. Aug. 2009 (CEST)
  • Moderne Wahlsysteme für alle Mehrheitswahlen, also überall wo es nur einen Gewinner gibt (z.B. Direktkandidaten in den Wahlkreisen, Bürgermeisterwahlen).
    + Eine Stimme pro Wähler/Abgeordneter ist gut geeignet für Wahlen, bei denen ein Prozentuales Verhältnis bestimmt wird. Bei Direktwahl eines Kandidaten kann ich damit einem Außenseiter nur dann meine Unterstützung zeigen, wenn ich in Kauf nehme, dass meine Stimme fast sicher keine Auswirkung den Wahlausgang hat. Besser geeignet sind Instant-Runoff-Voting, Approval-Voting und einige andere Wahlsysteme. Ein Stichwahl wird vermieden und alle Wähler können einen Außenseiter Unterstützen, ohne Bedenken haben zu müssen, dass sie damit dem aus ihrer Sicht kleineren Übel unter den Favoriten schaden. Sulimma 13:56, 9. Aug. 2009 (CEST)
  • Möglichkeit des expliziten Nichtwählens
    (i)Eine geringe Wahlbeteiligung wird immer als Folge allgemeiner Politikverdrossenheit und politischen Desinteresses interpretiert. Sicher gibt es unter den Nichtwählern viele, die ihre Unzufriedenheit mit den zur Wahl stehenden Parteien gerne ausdrücklich bekunden möchten. Die Abgabe einer ungültigen Stimme ist hierfür keine befriedigende Lösung, da sie zum Wahlergebnis genauso wenig beiträgt wie eine nicht abgegebene Stimme.
    + Wer keiner Partei seine Stimme geben möchte, müßte sich nicht entscheiden, ob er auf die Teilnahme am demokratischen Prozeß verzichtet oder das "kleinste Übel" wählt.
    (i)Jeder hat so ziemlich seine passende Partei (denke ich mal). Das Problem ist nur, dass man sich nicht mit allen Programmen auseinandersetzen kann/will.
    Politikverdrossenheit ist somit nur Ablehnung der konventionellen Parteien.
    + einfache Umsetzung ohne zusätzliche Kosten: entweder ungültige Stimmen in die Auswertung einbeziehen, oder eine zusätzlichen checkbox: "ich möchte keine dieser Parteien/Kandidaten wählen".
    +/- Die Folge wäre, daß die auf die Parteien entfallenen Stimmanteile sich nicht mehr zu 100% summieren. Das könnte im Einzelfall zur Bildung von größeren Koalitionen zwingen.
    ‡? Könnte man solche Sitze nicht unbesetzt lassen und bei Abstimmungen als Enthaltungen werten? Die erwartete Menge an solchen Mandaten würde mE nach ziemlich rasch zu einem Stillstand führen. Dann wären Neuwahlen und v.a. die Begeisterung der Bevölkerung für die Politik nötig.--Lennet 04:32, 01. Sep 2009
    +Dann (hoffentlich) kein Lari-Fari-Wahlkampf, sondern bürgernahe, verständliche Werbung für die eigene Partei nötig.
    —Macht alles nur komplizierter.
    ‡? Sollte man das zur Verbesserung nicht in Kauf nehmen?
  • Überhangmandate überarbeiten/beseitigen
  • Änderung der (Folgen der) 5%-Hürde + explizite Enthaltungen + Ausgleichsmandate + Oppositionsministerium + Volksabstimmung bei Wahlgesetzänderung
    (i)(a) Für die 5%-Hürde sollte es eine Alternativstimmenregelung geben. D.h. es kann auf dem Stimmzettel eine Ersatzstimme angekreuzt werden oder die Parteien können durchnummeriert werden, so dass bei Scheitern der Hauptstimme die Ersatzstimme bzw. die Stimme für die nichtgescheiterte Partei mit der höchsten Nummer zählt. Alternativ oder zusätzlich könnten die gescheiterten Parteien auch trotzdem ins Parlament einziehen (auf zusätzlichen Sitzen) allerdings ohne Stimmrecht; aber mit Rederecht und mit Stimmrecht bei Anträgen zur Geschäftsordnung.

    (b) Es sollte auch die Möglichkeit der expliziten Enthaltung geben, also eine Möglichkeit auf dem Stimmzettel eine Stimm-Enthaltung anzukreuzen (oder in die Nummerierung einzubeziehen). Entsprechend dem Anteil an Stimm-Enthaltungen bleiben Parlamentssitze unbesetzt bzw. werden bei Abstimmungen als Enthaltungen gezählt. Bei der Berechnung der 5%-Hürde werden die Enthaltungen aber nicht berücksichtigt, so dass durch Enthaltungen die 5%-Hürde de facto schrumpft und alternativen Parteien der Einzug ins Parlament erleichtert wird. Das Parlament kann sich mit der absoluten Mehrheit der besetzten Sitze auflösen und Neuwahlen bewirken. Für die Bundeskanzlerwahl braucht es stets die absolute Mehrheit aller Sitze, gibt es diese nicht, so könnte z.B. dann eine obligatorische Direktwahl des Kanzlers folgen (falls das Parlament sich nicht auflöst). Andere Szenarien sind möglich, auch dass der Kanzler gar nicht vom Parlament, sondern immer direkt gewählt wird.

    (c) Die Überhangmandate sollten durch Ausgleichsmandate ersetzt werden. So bleibt die Personalisierung der Wahl durch Direktmandate voll erhalten, aber die (wenn schon eine 5%-Hürde existiert) vollkommen unnötige Begünstigung der großen Parteien wird abgeschafft. Es wird auch ein Grundsatz ins Grundgesetz aufgenommen, dass die wahltechnische Begünstigung größerer Parteien faktisch immer nur durch einen einzigen Mechanismus (z.B. 5%-Hürde oder Überhangmandate) erfolgen darf.

    (d) Nach Änderung der 5%-Hürde würde diese (hoffentlich) keine „Angsthürde” mehr für taktische Wähler sein. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass nicht durch einen zu großen Anteil der Unter-5%-Parteien an den Hautpstimmen die Repräsentanz der Über-5%-Parteien im Volk zu gering wird. Daher kommen unter Nichtbeachtung der 5%-Hürde solange Parteien in der Reihenfolge ihrer (absoluten) Stimmenanteile in den Bundestag, bis der Stimmenanteil der übergangenen Parteien z.B. unter 5% liegt (5%-Oberschranke), oder anders ausgedrückt, bis der Anteil der reingekommenen Parteien über 95% liegt, oder noch anders ausgedrückt, bis der Anteil der übergangenen Wähler unter 5% liegt; dabei werden die Enthaltungsstimmen mitgezählt. Stimmengleiche Parteien werden hierbei gleich behandelt, d.h. sie kommen entweder alle rein oder alle nicht rein.

    (e) Die Listen und listenfreien Abgeordneten in der Opposition (d.h., die nicht in der Regierung vertreten sind) wählen nach den Regeln der Kanzlerwahl – aber nur unter sich – einen Oppositionsminister oder Gegenkanzler, der ein eigenes Ministerium erhält. Der Minister hat ggü. Bundestag und Bundesverfassungsgericht dieselben Rechte wie jeder andere Minister, aber in der Regierung kein Stimmrecht und ggü. der Regierung besondere Informations-, Anhörungs- und Kommentarrechte und das Recht auf einen bestimmten eigenen Anteil am Haushalt.

    (f) Änderungen des Wahlgesetzes und der im Grundgesetz festgelegten Wahlgrundsätze müssen durch Volksabstimmung genehmigt werden. Der zweite Teil erübrigt sich, falls man sowieso einführte, dass Grundgesetzänderungen durch das Volk bestätigt werden müssen.

    --Markus Prokott 19:12, 19. Sep. 2009 (CEST)