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BW:Stammtisch Bodensee-Oberschwaben/Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/Offene Punkte

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Offene Punkte

An dieser Stelle soll eine möglichst vollständige Liste der offenen Punkte stehen, deshalb kann sie gerne erweitert werden, wenn neue zu klärende Punkte erkannt werden. Sobald eine Lösung für einen Punkt gefunden wurde wandert er in die gelösten Punkte mit einem Verweis auf die Lösung.

Liste offener Punkte

  • Erlaubt die Bundessatzung, genauer §7(2) die Gründung eines großen Kreisverbands; in unserem Fall ein Kreisverband, der die beiden Kreise Bodensee und Ravensburg beinhaltet? Lösungsvorschlag: Nach unserer Interpretation ja. Nächster Schritt: Informelle Anfrage an den Landesverband.
  • Wenn der Kreisverband die Aufstellung der Direktkandidaten organisieren soll, sind dann die Landkreise oder die Wahlkreise Bodensee und Ravensburg als Basis für die Fläche der Kreise zu nehmen? Wenn es die Wahlkreise sind, ist dies möglich?
    Die Aufstellung muss im Wahlkreis erfolgen. In Ulm/Alb-Donau habe wir hier ähnliche Probleme. Der Wahlkreis Ulm umfasst Ulm und Teile des Alb-Donau-Kreises. Der Wahlkreis Ehingen bildet dann den Rest des Alb-Donau-Kreises ab. D.h., es müssen soviele Aufstellungsversammlungen abgehalten werden, wie es Wahlkreise gibt. -- Jorge 20:12, 23. Okt. 2009 (CEST)
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Liste gelöster offener Punkte

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