Sitzung TG Anti-Mobbing am 31.08.2012 19.00 h

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  • Ort: mumble.piratendenburg.de
  • Gedächtnisprotokoll vom 01.09.2012 R2Dine 09:59, 1. Sep. 2012 (CEST)

Mitglieder

Teilnehmer

Gäste

  • bucky_ohv
  • BrokenArrow (nur Zuhörerin)

Tagesordnung

TOP 1. Formalia

  • Die Sitzung wurde um 19.00 h von TheHutt eröffnet.
  • Versammlungsleitung: TheHutt

TOP 2. Begrüßung

  • Zum Auftakt der ersten Sitzung der TG stellen sich Teilnehmer und Gäste kurz vor.

TOP 3. "Mobbing"

  • TheHutt führt in die Thematik ein.
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Anti-Mobbing-Gesetz
  • Die TG hat einen Programmantrag für den BPT in Bochum am 24./25.11.2012 erarbeitet.
http://www.piratenpad.de/p/Anti-Mobbing (und unten im Anhang)
  • Thematik und Antrag werden von TheHutt und R2Dine erläutert.

TOP 4. Abstimmung

  • Der Programmantrag wird einstimmig angenommen und soll in der Mumble-Sitzung der AG Justizpolitik am 14.09.2012 dort eingebracht werden.

TOP 5. Verschiedenes

  • weitere Aussprache zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz

TOP 6. Schluss der Sitzung/nächste Sitzung

  • Die Sitzung wurde um 19.56 Uhr geschlossen.
  • Nächste Sitzung ggf. nach dem 14.09.2012 auf dem NRW-Server.


Anhang: Programmantrag Anti-Mobbing

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen:

Präambel: "Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." Dr. iur. Peter Wickler, ehemaliger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen

Schutz vor Mobbing: Im europäischen Ausland gibt es bereits eine Anti-Mobbing-Gesetzgebung, so in Schweden, Frankreich oder Spanien. Auch bei der EU ist man sich der Mobbing-Problematik bewußt. Bundesregierung und Bundestag sehen jedoch keinen Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Piratenpartei Deutschland für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer ein. Dieser Schutz muß auch mit strafrechtlichen Sanktionen einhergehen.

Antragsbegründung: Trotz vieler Initiativen von Betroffenen fehlen bisher in Deutschland wirksame rechtliche Instrumente im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Die Beweislage für die Opfer ist oft schwierig, da Mobbing selten offen, sondern verschleiert oder sogar gemeinschaftlich und konspirativ betrieben wird. Die einzelnen Mobbinghandlungen (z. B. Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung) sind außerdem für sich betrachtet oft nicht schwerwiegend genug, um eine Bestrafung zu rechtfertigen. Erst in der Gesamtschau offenbart sich ein systematisches und strafwürdiges Täterverhalten. Weder das geltende Zivil- noch das Strafrecht werden dieser Problematik gerecht und bewirken keinen ausreichenden Schutz vor Mobbing. Das ist nicht länger hinnehmbar, da Mobbing gravierende gesundheitliche Schäden bei den Betroffenen und durch Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation sowie Frühverrentung auch volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe verursacht. Nach Expertenmeinung sind außerdem rund 20% aller Suizide auf Mobbing zurückzuführen.