Benutzer:Slash/Sich hieraus ergebende Baustellen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

[quote='Ein Bonner' pid='867525' dateline='1338302117'] Sorry, falls ich noch nicht auf dem aktuellen Diskussionsstand sein sollte, aber mir ist aufgefallen, dass auch Pa149 #40 sich positiv auf das umstrittene Konzept des "geistigen Eigentums" bezieht, Zitat: "40 ...da eine Privatperson nur schlecht einen Allgemeinheitsanspruch gegenüber dem Eigentum eines Urhebers geltend machen kann."


"Eigentum" statt "Rechte" wird übrigens an mehreren Stellen benutzt:

[quote='Pa149']Enteignung ... Man mag zum Thema »geistiges Eigentum« philosophisch stehen wie man will. Die juristische Realität geht aber davon aus, dass es so etwas gibt. Sich davor zu verschließen bringt die Diskussion nicht weiter. ... Vergütungen für den Urheber ... Hierbei kommt übrigens auch das Grundgesetz zu tragen (Artikel 14). Zum einen wird das Eigentum einer Person zwar in besonderer Weise geschützt, zum anderen verpflichtet Eigentum aber auch gegenüber der Allgemeinheit. Wann der Schutz des Eigentums, wann der Anspruch der Allgemeinheit stärker wiegt, vermögen wir nicht eindeutig zu bezeichnen. ... Bildung ...den Allgemeinheitsanspruch gegenüber dem Eigentum von Einzelpersonen geltend zu machen...

40 ...da eine Privatperson nur schlecht einen Allgemeinheitsanspruch gegenüber dem Eigentum eines Urhebers geltend machen kann.[/quote]

Sind da vielleicht Überarbeitungen nötig?

Schließlich haben sich schon Enquetekommission und Max-Planck-Institut von dem Begriff verabschiedet zugunsten "Immaterialgüterrechte" (ist allerdings noch nicht in der Wikipedia angekommen).


[i]Interessant dazu:[/i]

Hauke Möller 2002: "Art. 14 GG und das »geistige Eigentum«" "Eine Aufnahme des »geistigen Eigentums« in das GG wurde im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates zwar kurz angesprochen [17], aber nicht weiter verfolgt ... wurde die heutige Lehre vom Immaterialgüterrecht entwickelt. Danach ist das Urheberrecht ein Recht an einem außerhalb des Menschen stehenden, aber nicht körperlichen Rechtsgut, das weder eine Art von Eigentum noch ein reines Persönlichkeitsrecht ist." http://www.jurpc.de/aufsatz/20020225.htm#ue32

presseschauer.de 5.09.2010: "Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet »geistiges Eigentum« zu schaffen" http://www.presseschauer.de/?p=1252 [/quote]