SH:Vorstand/Geschäftsordnung
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Aufgabenverteilung
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Er leitet und organisiert Vorstandssitzungen und Parteitage. Er koordiniert die Arbeit des Vorstands und überprüft die Ergebnisse.
Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden und kann von diesem mit Aufgaben seines Aufgabenbereichs betraut werden.
Er ist Ansprechpartner für das Team SH-IT.
Er pflegt den Kontakt zu den Jungen Piraten.
Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und hält Kontakt zum Schatzmeister des Bundesverbandes und folgt dessen Weisungen, soweit diese für eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Bundespartei erforderlich und im Interesse des Landesverbandes sind.
Die Verpflichtung zur Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften hat Vorrang vor allen innerparteilichen Weisungen.
Generalsekretär
Der Generalsekretär führt das Mitgliederverzeichnis. Er leitet die Landesgeschäftsstelle und ist Ansprechpartner für Mitglieder des Landesverbands Schleswig-Holstein. Er ist zuständig für die Organisation des Wahlkampfes in Zusammenarbeit mit dem politischen Geschäftsführer.
Politischer Geschäftsführer
Der Politische Geschäftsführer sorgt für die Verwaltung und Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen oder Personen und für die Kontinuität der politischen Arbeit im Landesverband. Der politische Geschäftsführer übernimmt die politische Koordination des Wahlkampfes.
Beisitzer
Die Beisitzer übernehmen gemeinsam die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sind Ansprechpartner für die Presse und koordinieren deren Anfragen. Sie achten auf eine angemessene Außenwirkung der Partei. Sie überprüfen Veröffentlichungen auf inhaltliche, formale und gestalterische Aspekte.
Interne Kommunikation
- Jedes Vorstandsmitglied hat ein Recht auf die Einrichtung eines E-Mail-Kontos innerhalb der technischen Infrastruktur der Partei. Dieses Konto ist über eine auf den Aufgabenbereich bezogene Adresse erreichbar.
- Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Email-Liste für interne Vorstandskommunikation.
- Die vorstandsinterne Kommunikation per E-Mail hat elektronisch unterschrieben und verschlüsselt zu erfolgen.
Abwesenheit / Nichtereichbarkeit
- Bei einer Abwesenheit von voraussichtlich mehr als 3 Tagen, hat das Vorstandsmitglied die Pflicht dies auf der Vorstandsliste mitzuteilen oder auf einer Vorstandssitzung anzukündigen. Eine Verlängerung der Abwesenheit ist auf dieselbe Weise mitzuteilen.
- Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten sich bei einer Nichterreichbarkeit von mehr als 48h mitzuteilen.
Vorstandsitzungen
Form
- Solange nicht per Satzung geregelt, wird die Häufigkeit, Dauer und Art der Sitzungen vom Vorsitzenden des Vorstandes, bzw. seinem Stellvertreter nach eigenem Ermessen festgelegt.
Einladung
- Der Vorsitzende des Vorstands lädt zu Vorstandssitzungen ein, leitet und organisiert diese. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an seinen Stellvertreter übertragen.
- Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail an alle Vorstandsmitglieder und an die Ankündigungsliste eingeladen. Diese Frist kann aufgehoben werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen.
- Die Einladung enthält mindestens den Termin, Ort und eine vorläufige Tagesordnung.
- Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, die Zu- oder Absage zu seiner Anwesenheit auf der Vorstandssitzung schriftlich - e-mail gilt als schriftlich - an das einladende Vorstandsmitglied zu richten. Fehlt eine konkrete Zu- oder Absage wird dies als Zusage gewertet.
Anträge
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
- Die Mitglieder des Landesvorstandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
- Die Vorstände untergeordneter Gebietskörperschaften der Piratenpartei in Schleswig-Holstein
- Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei, an deren Wohnsitz keine untergeordnete Gebietskörperschaft der Piratenpartei existiert.
- Über Anträge muss innerhalb von 12 Wochen entschieden werden. Geschieht dies nicht, wird der jeweilige Antrag dem nächsten Landesparteitag oder Landesmitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Jedes Mitglied der Piratenpartei kann den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen, Gäste sind in der Regel zugelassen.
- Auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds erfordert die Teilnahme an der Sitzung das Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung.
- Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Mögliche Begründungen umfassen: juristische Anliegen, auf Personen oder Organisationen bezogene Thematiken.
Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Nichtanwesenheit wird als Neinstimmme gewertet. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
- Bei Anträgen auf Ordnungsmaßnahmen, die von einem oder gegen ein Vorstandsmitglied gestellt wurden, sind betroffene Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt.
- Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Beschlüsse
- Beschlüsse des Vorstandes können auch im Umflaufverfahren per E-Mail gefasst werden. Diese werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung vermerkt.
- Beschlüsse werden zeitnah auf der Ankündigungsliste und im Piratenwiki veröffentlicht.
Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
- Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
- Das Protokoll wird vom Vorsitzenden innerhalb von 4 Wochen nach der Vorstandssitzung veröffentlicht.
Sonstiges
Aufnahme von Mitgliedern in den Landesverband
Der Generalsekretär und der Schatzmeister können jeweils eigenständig Mitglieder aufnehmen und über Beitragsermäßigung entscheiden, für eine Ablehnung ist eine Rücksprache mit dem Vorstand nötig.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 26.06.2011 in Kraft.
Letztmalig wurde sie am 26.06.2011 durch Vorstandsbeschluss geändert.
