Schiedsgerichte/Hilfe zur Zuständigkeit

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Hilfe zur Zuständigkeitsbestimmung

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Dieses Dokument ist auf dem Stand einer alten Schiedsgerichtsordnung bis Mitte Mai 2011. Die Zuständigkeit nach der neuen Schiedsgerichtsordnung funktioniert anders, und ist dort in §7 geregelt.


Welches Schiedsgericht ist denn nun zuständig?

Generell gilt, dass das jeweilige niedrigste Schiedsgericht der höheren Ordnung der Beteiligten zuständig ist, im Regelfall das des Klägers.

Wann ist das Bundesschiedsgericht zuständig?

Die Verweisung ans Landesschiedsgericht (LSG) geschieht zum einen um einen anständigen Prozess zeitnah vor Ort (Subsidaritätsprinzip) zu gewährleisten, wie auch die Möglichkeit einer Berufung zuzulassen. Das Bundesschiedsgericht ist daher nur für folgende Fälle zuständig:

  1. Berufungsinstanz der LSG
  2. bei Streitigkeiten zwischen zwei Landesverbänden
  3. bei Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes
  4. bei Ordnungsmaßnahmen, die von Organen des Bundes angeordnet wurden
  5. bei Streitigkeiten zwischen Piraten, die von bundesparteilicher Bedeutung sind.
  6. In Fällen in denen bei Verfahrenseröffnung kein Landesverband eines beteiligten Piraten existiert

(Das Verfahren gilt als eröffnet, wenn Kläger, wie Beklagter die Verfahrenseröffnung bekanntgegeben wird. Die Prüfung des Antrags auf formale Berechtigung und formale Zuständigkeit zählt nicht zur Verfahrenseröffnung!)

Beispiele

Beispiel 1

Kläger: Mitglied Ortsverband Berlin-Pankow (Es existiere Schiedsgericht für Ortsverband)

Beklagter: Mitglied des Landesverband Niedersachsen (Es existiere Landesschiedsgericht, aber kein OSG)

Der Fall wird vom Landesschiedsgericht Berlin behandelt.

Beispiel 2

Kläger: Mitglied Landesverband Hessen

Beklagter: Mitglied Landesverband Niedersachsen

Der Fall wird vom Landesschiedsgericht Hessen verhandelt

Beispiel 3

Kläger: Mitglied Ortsverband Berlin-Pankow (Es existiere Schiedsgericht für Ortsverband)

Beklagter: Vorstand Landesverband Berlin

Der Fall wird vom Landesschiedsgericht Berlin verhandelt

Beispiel 4

Kläger: Mitglied Ortsverband Berlin-Pankow (Es existiere Schiedsgericht für Ortsverband)

Beklagter: Bundesparteitag

Der Fall wird vom Bundesschiedsgericht verhandelt.