SN Diskussion:Ortsverband/Dresden/Neustadt/Satzung

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Grundsätzliche Änderungen auf Grund des Parteiengesetzes und diverser Unstimmigkeiten innerhalb des ersten Satzungsrohlings.

Änderungen:

  • Urabstimmung lt. PartG
  • Fristenanpassung an die Satzung (Änderungsantragsfrist in Bezug auf Einladungsfrist)
  • Quorumsanpassung

Urabstimmung

  1. Eine konkrete Ausgestaltung eines UA-Verfahrens scheint das PartG wohl nicht vorzugeben, außerdem will das PartG das nur für Auflösung/Verschmelzung geregelt wissen. Für Details fragt den Rechtsverdreher Eures Vertrauens (nicht: Privacy).
  2. Regelungen für eine außerordentliche HV dürften, insbesondere auf OV-Ebene, wo man ja quasi nur mal vom Balkon in den Nachbargarten rufen muss, deutlich einfacher und sinnvoller sein, wenn man schon Post verschicken will. Quorum, Fristen, fertig.
  3. Wenn ihr unbedingt unter einem zweistelligen Teilnehmerkreis eine schriftliche UA basteln wollt, dann lasst Euch doch bittebittebittemitzuckerobenauf handwerkliche bessere Regelungen einfallen als den unausgegorenen Schlonz aus der Müllerschen Feder.
  4. Nein, ich mal Euch keinen Vorschlag dafür, ich mag online LiquidFeedback oder physisch "DirectFeedback" in Form von bi- und multidirektionaler Informationsübertragung per oralinduzierten und -modulierten Schalldruckwellen (aka "miteinander reden").

tl;dr: Braucht ihr für 20 Leute ernsthaft handwerklich unglaublich schlechte Regelungen für Umfragen per Briefpost, um rauszufinden wie die 20 Leute mehrheitlich ticken? Die 1980er haben angerufen und wollen ihre Politikinstrumente zurück. tarzun 22:27, 11. Jan. 2012 (CET)

Ich kann dem nur vollumfänglich zustimmen. Andere Parteien haben idR auch nur für Auflösung und/oder Verschmelzung eine Urabstimmung vorgesehen. Ohne Begrenzung bzw. Einschränkung kann piratn einen Gebietsverband, sogar ohne bösen Willen, (finanziell) platt machen. Bei allem Hang & Drang zu Basisdemokratie sollte der KV Dresden ernsthaft über die Sinnhaftigkeit von Urabstimmungen diskutieren. Aber bitte, bitte nicht auf Parteitagen Fidel 23:19, 11. Jan. 2012 (CET)

Wir wollten die Urabstimmung auch weglassen, dann kam das Argument, dass das PartG sie voraussetzt. Da die Urabstimmung zur Auflösung und zur Verschmelzung bereits in der Bundessatzung (§ 13 Absatz 3) geregelt ist, habe ich sie jetzt wieder rausgenommen. Müssen wir nochmal abschließend von einem Rechtsverdreher klären lassen... ;-) --Ans 12:37, 12. Jan. 2012 (CET)