SN:Treffen/Landesparteitag/2012.2/Grundsatzprogramm

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Inhaltsverzeichnis

GA 1 - Mehr Demokratie wagen

Antragsteller: xazew


Antragstext:

»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.« Die Legitimation allen staatlichen Handelns ergibt sich aus den Wahlen und Abstimmungen der Bürger. Das gilt direkt für die Legislative, es gilt indirekt für die Exekutive. Die Möglichkeiten für den Bürger, auf die Gestaltung der Politik Einfluss zu nehmen, sind in Sachsen allerdings viel zu gering. Notwendig ist daher »mehr Demokratie zu wagen.«

Mehr Demokratie beim Wählen

Um den Einfluss des Wählers zu stärken, wollen wir neue Wege schaffen, die personale Zusammensetzung des Landtages und anderer Vertretungskörperschaften direkt mitzubestimmen. Dies kann durch die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu vergeben (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig zu wählen (Panaschieren), erreicht werden.

Die freie Wahl darf nicht von vornherein von taktischen Erwägungen bestimmt sein, die zur Entscheidung für das "geringste Übel" führen. Stimmhürden dürfen nicht davon abhalten, die Stimme für neue oder kleine Parteien abzugeben. Daher setzen wir uns für ein Verfahren ein, dass auch die Stimmen von Wählern in die Vergabe der Parlamentsmandate einbezieht, deren vorrangige Parteiauswahl an der Stimmhürde scheitert (Ersatzstimmen).

Demokratie bezieht alle ein

Menschen sollen an Entscheidungen und vorbereitenden demokratischen Prozessen möglichst umfassend beteiligt werden. Allen, die ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen haben, ist daher die Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik zu eröffnen.

Dafür ist ein zeitgerechtes Staatsangehörigkeitsrecht erforderlich, das auch ein uneingeschränktes Recht zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Staatsgebiet vorsieht. Darüber hinaus setzen wir uns für ein bezirkliches Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt.

Auch das Alter eines Menschen sollte seine demokratische Beteiligung so wenig wie möglich von vornherein einschränken. Bestehende Hürden wie das Wahlalter müssen wir bei Berücksichtigung dieses Grundsatzes neu überdenken.

Mehr Demokratie durch Dezentralisierung

Sachsen ist groß genug, um unterschiedliche Lösungen für politische Probleme in den einzelnen Bezirken zu ertragen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den Bezirken echte und eigene Entscheidungskompetenzen zu sichern. Die Möglichkeiten der Senatsverwaltungen, in die Bezirke hineinzuregieren, wollen wir verringern.

Mehr Demokratie durch direkte Demokratie

Auch für direktdemokratische Initiativen ist ein größeres Maß an Verbindlichkeit gesetzlich zu verankern, sowohl auf Landesebene als auch lokal. Wir setzen uns für neue Wege der direkten demokratischen Beteiligung ein und wollen neben bereits anderswo eingesetzten Möglichkeiten wie Petitionssystemen und Bürgerhaushalten auch völlig neuartige Verfahren erproben.

Die technische Entwicklung erschließt dabei Möglichkeiten der Beteiligung, die bisher nicht denkbar waren. Die automatische Informationsverarbeitung und gleichberechtigte, verzögerungsfreie Kommunikation, die in elektronischen Systemen umgesetzt werden kann, erlaubt es uns über die Mittel zum Aufbau einer neuen, partizipativen Form der Demokratie nachzudenken, sowohl zur Stärkung direkter Einflussnahme durch den Einzelnen als auch zur Öffnung der Entscheidungsprozesse von Vertretern. Auch wenn wir erst am Anfang einer solchen Entwicklung stehen, können wir jetzt schon die ersten Schritte gehen


Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem Berliner Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Mehr_Demokratie_wagen übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Mehr Demokratische zu wagen ist ein Punkt, der stark mit den piratuschen Grundsätzen übereinstimmt und deshalb auch in dem sächsischen Grundsatzprogramm aufgenommen werden sollte

GA 2 - Bildung

Antragsteller: xazew

Antragstext:

Für die Sächsische Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft orientiert zu bilden.

Recht auf Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung.

Demokratie lebt von der Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.

Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Bildung in der Informationsgesellschaft

Der Aufbruch in die global vernetzte Informationsgesellschaft ist gekennzeichnet durch eine selbstbeschleunigende Vermehrung der zugänglichen Informationen. In ihr entwickeln sich neue Formen der Informationsverarbeitung, der Kommunikation und der Kollaboration. Inhaltliche Standards verlieren an Bedeutung gegenüber der Fähigkeit des Lernenden, Informationen zu finden, auszuwählen und zu bewerten. Menschen bilden sich inzwischen dezentral und asynchron. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss sich diesen neuen Herausforderungen stellen und die damit einhergehenden Chancen erkennen und nutzen.

Vielfalt und Wahlfreiheit

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Wir begrüßen den Pluralismus der Begabungen und Fähigkeiten. Heterogenität ist ein Reichtum, den wir würdigen und unterstützen.

Ein Bildungssystem kann der Vielfalt an individuellen Fähigkeiten und Lebensplänen nur dann gerecht werden, wenn es selbst eine Vielfalt an Bildungsangeboten und Bildungsformen bereit hält. Es muss insbesondere vielfältig genug sein, um den Lernenden zu ermöglichen, ihren eigenen, individuellen Bildungsinteressen selbstbestimmt zu folgen. Um eine freie und informierte Gestaltung des eigenen Bildungswegs zu unterstützen, müssen Lernenden ausreichend Betreuungs- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen, die von Beginn an aktiv auf die Lernenden und ihre Familien zugehen und zur Nutzung des Bildungsangebots in seiner ganzen Bandbreite motivieren.

Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.

In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

Demokratisierung von Bildungseinrichtungen

Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft, muss auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen. Für die Lernenden sind Bildungseinrichtungen ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Deshalb müssen Bildungseinrichtungen mit originärem Bildungsauftrag demokratisch verfasst und transparent organisiert sein. Sie sind als Lebensraum der Lernenden und Lehrenden zu begreifen, dessen Mitgestaltung und Nutzung ihnen auch bezüglich der Lerninhalte offen stehen muss.

Die Entwicklung einer mündigen, kritischen und selbstständigen Persönlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt von Bildung, der durch die Demokratisierung von Bildungseinrichtungen unterstützt und gefördert wird; demokratische Werte werden dabei nicht nur vermittelt, sondern auch gelebt.

Öffentliche Schulen als Vorbild: Gemeinschaft und Individualität vereinen

Der Staat hat nicht bloß gesetzgeberische Funktion, sondern ist auch Träger öffentlicher Schulen. Als solcher hat er ein öffentliches Schulsystem zu gestalten, das mit gutem Beispiel voran geht und dafür Sorge zu tragen, dass die oben gestellten Anforderungen in vorbildlicher Weise umgesetzt werden.

In jeder öffentlichen Schule sollen die Lernenden ihre Laufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können. Durch individuell unterstützende Strukturen und Angebote sollen Schulen den unterschiedlichen Interessen und Lerngeschwindigkeiten Rechnung tragen. Ein vorgeschrieben einheitliches Lerntempo lehnen wir ab, da es den individuellen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht wird. Durch individuelles Lernen verbunden mit intensiver bedarfsorientierter Unterstützung der Lernenden sollen Schulen gerechter werden. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Wir begrüßen die Entwicklung hin zu Gemeinschaftsschulen, da diese Schulform unseren Ansprüchen am ehesten genügt. Im öffentlichen Schulwesen soll Raum sein für alternative Schulkonzepte wie zum Beispiel Demokratische Schulen, reformpädagogische Schulen, mehrsprachige und internationale Schulen.

Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen. Sie sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit.

Wir setzen uns für eine ganztätige Öffnung der Schulen und für ein breitgefächertes schulisches Angebot von Aktivitäten ein, die gebührenfrei sind und allen Lernenden offenstehen.

Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem Berliner Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Bildung übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Es ist wichtig, sich zu den wichtigen politischen Themen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es besser, aus anderen Landesverbänden Programmpunkte zu übernehmen als ein Grundsatzprogramm mit nur 3 Punkten zu haben.

GA 3 - Wissenschaft

Antragsteller: xazew

Antragstext:

Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre bzw. Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens.

Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Die Freiheit von Wissenschaft, das heißt von Lehre und Forschung, ist ein Individualrecht.

Freier Zugang zu Wissenschaft

Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen in Sachsen und die Breite ihres wissenschaftlichen Spektrums bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen.

Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in erheblichem Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen.

Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Freier Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Die technische Entwicklung hat die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und kulturellem Erbe grundlegend verändert. Insbesondere das Internet ermöglicht erstmals eine umfassende und interaktive Repräsentation des menschlichen Wissens, einschließlich des kulturellen Erbes, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines weltweiten Zugangs.

Wir fühlen uns verpflichtet, die Chancen neuer technischer Möglichkeiten, insbesondere des Internets als dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung, aufzugreifen. Die genannten Entwicklungen werden das Wesen wissenschaftlichen Publizierens erheblich verändern und einen Wandel der bestehenden Systeme wissenschaftlicher Qualitätssicherung einleiten.

Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, für dieses Prinzip zu werben, sämtliche Umsetzungshürden zu beseitigen und die nötige Infrastruktur zu fördern oder gegebenenfalls bereitzustellen. Die hierfür aufzuwendenden Mittel dürfen nicht zu Lasten sonstiger Wissenschafts- und Forschungsförderung gehen.

Maßnahmen zur Förderung von Open Access sind mit der Unabhängigkeit der Universitäten und der Forschungsfreiheit vereinbar.

Medizintechnik, Impfstoffe, essentielle Medikamente und existenzsichernde Technologien müssen auch für bedürftige Menschen in Ländern geringer Wirtschaftsleistung verfügbar sein. Die Sächsischen Forschungseinrichtungen müssen alle Optionen prüfen, um dieses Ziel zu erreichen: von freien Lizenzen bis hin zu positiven Handlungspflichten der Industrie.

Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem Berliner Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Wissenschaft übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Es ist wichtig, sich zu den wichtigen politischen Themen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es besser, aus anderen Landesverbänden Programmpunkte zu übernehmen als ein Grundsatzprogramm mit nur 3 Punkten zu haben.

GA 4 - Kunst- und Kulturpolitik

Antragsteller: xazew

Antragstext:

Wie ein demokratisches Gemeinwesen verfasst ist, wird treffend durch die Worte Friedrich Schillers beschrieben: „Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“ Durch die Kulturförderung werden nicht nur die Kreativen geschützt, sondern auch unsere Haltung und Freiheitsrechte. Eine verantwortliche, transparente, anregende und nachhaltig gestaltende Kulturpolitik kräftigt eine zukunftsorientierte, vielfältige und humane Gesellschaft. Diese Politik muss die notwendigen Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung von Kunst und Kultur schaffen – sie darf diese nicht bewerten oder vereinnahmen.

Die kulturelle Freizügigkeit, der subversive Charakter und die Vielfalt Sachsens sollen durch geförderten Freiraum und einer Verhältnismäßigkeit bei der Wahrung der Rechte der Anwohner verteidigt werden. Behörden sollen ihre Ermessensspielräume nutzen, um zugunsten von Kunst- und Kulturinitiativen entscheiden. Das Kulturleben Sachsens soll sich auch als Wirtschaftsfaktor und Vernetzungsplattform lebendig weiterentwickeln.

Kulturentwicklungsplanung ist vielschichtig und muss die kulturelle Bildung, Betätigung und Mitwirkung des Bürgers sowie die Künste und die Kulturwirtschaft aufeinander abstimmen und die dafür notwendigen Ressourcen und Verfahren definieren. Die Piratenpartei ist bestrebt, die Förderstruktur von Kunst und Kultur möglichst stabil zu halten. Bei einzelnen Sparten sollte auch in Wirtschaftskrisen nicht so stark gekürzt werden, dass ihre jeweilige Existenz gefährdet ist, denn im Gegensatz zu materiellen Werten kann eine verlorene kulturelle Infrastruktur nur langsam wieder aufgebaut werden.

Der Zugang zu Kultureinrichtungen muss für alle Gesellschaftsschichten offen gehalten werden, damit diese Institutionen gesellschaftlich verankert sind. Desweiteren müssen größtenteils öffentlich finanzierte Einrichtungen auch für die Bevölkerung zugänglich sein.

Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem Berliner Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Kunst-_und_Kulturpolitik übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Es ist wichtig, sich zu den wichtigen politischen Themen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es besser, aus anderen Landesverbänden Programmpunkte zu übernehmen als ein Grundsatzprogramm mit nur 3 Punkten zu haben.

GA 5 - Neue Drogenpolitik

Antragsteller: xazew

Antragstext:

Präambel

" Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Pharmaprodukte mit hohen Suchtpotential in der Gesellschaft akzeptiert werden. Es wird an Gesetzen festgehalten, die wenig wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten. Neue Drogenpolitik

Die Piratenpartei Sachsen steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der sächsischen Piraten und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die - anders als heute - viele Probleme beseitigen, die alleine aufgrund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.

Regeln, helfen und leiten statt strafen

Prävention muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können. Notwendige Regelungen im Rahmen einer neuen Drogenpolitik bedürfen der Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen zur Gestaltung ideologiefreier und realitätsorientierter Konzepte. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff auf alle Informationen ist jedem Bürger zu gewährleisten. Jugendschutz

Die sächsischen Piraten sprechen sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus. Jeder soll sich der Verantwortung bewusst sein, Kinder und Jugendliche umfassend und faktenbasiert über die Gefahren des Rauschmittelkonsums zu informieren. Ein wirksamer Jugendschutz kann nachweislich nicht durch Reglementierung und Verbote erreicht werden. Statt dessen muss ein offener, sachlicher Umgang mit dem Thema in Form umfangreicher Aufklärung in Schulen und Freizeiteinrichtungen gesetzliche Regelungen ergänzen. Ein bereits im Kindesalter gezielt vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten ist der beste Weg auch diesen Herausforderungen und Reizen charakterstark zu begegnen.

Forschung und Medizin

Die Piratenpartei Sachsen befürwortet die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden. Ein freiheitlich selbstbestimmter Umgang steht nicht im Widerspruch zu Schutz, Prävention und Aufklärung.

Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem NRW Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Grundsatzprogramm#Neue_Drogenpolitik_-_NRW übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Es ist wichtig, sich zu den wichtigen politischen Themen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es besser, aus anderen Landesverbänden Programmpunkte zu übernehmen als ein Grundsatzprogramm mit nur 3 Punkten zu haben.


GA 6 - Umwelt und Energie

Antragsteller: xazew

Antragstext:

Für eine zukunftssichere Energiewirtschaft

Präambel - Nachhaltigkeit

Die aktuelle energiepolitische Ausrichtung ist geprägt von Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen, die wirtschaftliche Aspekte über Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltverträglichkeit stellen. Insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs gehört gegenwärtig weder zu den wesentlichen unternehmerischen, noch zu den vorherrschenden politischen Zielen. Von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung hängt aber unser aller Wohlstand wesentlich ab. Demzufolge müssen sich an diesem Ziel alle energiepolitischen Maßnahmen messen und daraus ableiten lassen. Jede Form der Energieerzeugung und -verteilung muss nachhaltig gestaltet werden, da die Ressourcen endlich und deren Verbrauch terminiert ist. Unser Ziel ist, dass innerhalb einer Generation mehr als die Hälfte des Energiebedarfs aus regenerativen Ressourcen gedeckt wird. Dies muss sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei auch die Vermeidung und Reduzierung von Verbräuchen, gepaart mit Effizienzgewinnen. Getragen von den Grundsätzen Nachhaltigkeit, Transparenz und Bürgernähe gibt sich der Landesverband Sachsen der Piratenpartei Deutschland folgende energiepolitische Leitlinien:

Versorgungssicherheit

Der Landesverband Sachsen der Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen Energieplan auf Landesebene ein, der die Ziele der Nachhaltigkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit unter den Aspekten der Umweltverträglichkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz verfolgt. Dieser Energieplan muss mit allen Beteiligten abgestimmt werden, wobei aber nicht rein wirtschaftlichen Interessen Priorität bei der Festlegung der Regeln eingeräumt werden soll.

Ein wesentlicher Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Kleinteilige Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentralisierte Einheiten. Zugleich sind die Betriebs- und Ausfallrisiken geringer. Die Energiewirtschaft soll so organisiert werden, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst diversifiziert und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung öffentlich nachvollziehbar vorgenommen wird. Dies wird durch heterogene Strukturen und fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter staatlicher Aufsicht erreicht.

Die Betonung der Dezentralisierung schließt jedoch grenzüberschreitende Großprojekte – beispielsweise internationale Verbunde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen, Desertec und ITER – nicht aus. Diese müssen jedoch vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein und weniger auf Gewinnmaximierung und Bildung von Infrastrukturmonopolen.

Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen

Der Landesverband Sachsen der Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig sichere Energieversorgung. Daher soll die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft mittel- und langfristig durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzt werden, wozu auch der adäquate Ausbau der Verteilungsnetze gehört. Dies wird ökologisch und ökonomisch durch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und wahrscheinliche Szenarios begründet. In Frage kommen generative, also praktisch unbegrenzt verfügbare Ressourcen wie Wind, Sonne, Wasser, Gezeiten und Geothermie sowie Biomasse als regenerative Energiequelle. Wir wollen erreichen, dass bis 2040 durch (re-)generative Ressourcen sowohl am Strom- als auch am Wärme- und Treibstoffmarkt mehr als die Hälfte des Energiebedarfs in Deutschland gedeckt werden können. Langfristig soll dieser Beitrag weiter erhöht werden. Uns ist dabei bewusst, dass auch die Umstellung auf erneuerbare Energien Risiken birgt. Beispiele sind Gefährdungen bei exzessiver Nutzung von Wasserkraft und Geothermie, aber auch die Gewinnung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Deswegen sind umweltverträgliche Verfahren zu bevorzugen, welche die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturgebieten minimieren.

Netzausbau und Netzneutralität

Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige Anbieter sollen insbesondere Strom-, Gas- und Wärmenetze durch die öffentliche Hand reguliert werden. Unsere Politik wird gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur den Systemwandel in der Energiewirtschaft unterstützt.

Der Ausbau der regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme, die unter Wahrung des Datenschutzes angebotene und abgenommene Energiemengen messtechnisch erfassen und zur optimal aufeinander abgestimmten Lastregelung sowohl der Anbieter als auch der Verbraucher nutzen. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Außerdem sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine effiziente Kraft-Wärmekopplung aktiv mit einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund treten wir für eine genossenschaftlich organisierte, dezentrale Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerksverbunden und dementsprechend für kurze Netzwege ein. Zur Sicherstellung des gerechten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastukur erforderlich. So lassen sich für Inselnetze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Dazu kommt, dass kleinere, autarke Netze und dezentrale Anbieter die Versorungungssicherheit stark erhöhen und so die Gefahr von Blackouts reduzieren. Insgesamt bringt dieses Konzept sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Trotz der Konzentration auf dezentrale Strukturen müssen zum Ausgleich typischer Fluktuationen in Wind- und Solarenergie sowie zum Abfangen von Bedarfs- bzw. Angebotsspitzen die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten gekoppelt werden. Durch diesen Regionenverbund kann der aufwändige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa im internationalen Verbund von Offshore-Windparks mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsstrecken, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.

In diesem Szenario nutzen alle Regionen Sachsens ihre Potenziale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein landesweiter und Landesgrenzen überschreitender Stromaustausch statt und bei Bedarf kann Strom importiert oder exportiert werden.

Die Piratenpartei Sachsen tritt daher für eine entsprechende Anpassung des Energieleitungsausbaugesetzes im Rahmen des nationalen Energieplans ein.


Förderprogramme

Der Umstieg auf regenerative Energien soll durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Damit verbundene Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck und die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Wichtig sind dabei die Förderung von Einsparmaßnahmen, von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung.

Förderprogramme müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber andererseits nach Erreichung des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden. Speziell für die Photovoltaik ist eine maßvolle Reduzierung der umlagefinanzierten Einspeisevergütung für Solarparks mit hohem Landschaftsverbrauch angebracht.

Grundsätzlich hat die steuerfinanzierte Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber der reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen müssen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung. Eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs schafft Spielräume für die schnellere Anpassung an die Herausforderungen einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Gesellschafts- und Wirtschaftsform.

Ablehnung von Fracking

Die Piraten Sachsen lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung:

Dieser Antrag ist aus dem NRW Grundsatzprogramm http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Grundsatzprogramm#Umwelt_und_Energie übernommen und auf Sachsen abgestimmt worden. Es ist wichtig, sich zu den wichtigen politischen Themen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es besser, aus anderen Landesverbänden Programmpunkte zu übernehmen als ein Grundsatzprogramm mit nur 3 Punkten zu haben.

GA 7 - Wahlrecht ab Geburt

Hiermit beantrage ich, folgenden Antrag sowohl im Wahl-, als auch im Grundsatzprogramm an entsprechender Stelle einzufügen.

  • Antrag

Die Piraten Sachsen fordern eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen. Art 38 II Grundgesetz und äquivalente Passagen in den Landesverfassungen sollen dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können.

Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden.

  • Begründung

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemein Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint daher unangemessen. Ebensowenig dürfen daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl. Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Mit freundlicher Ausarbeitung der Jungen Piraten: https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bundesmitgliederversammlung_2012.Q1/Antr%C3%A4ge#Antrag:_Positionspapier:_Abschaffung_des_aktiven_Wahlalters.2C_Wahlrecht_ab_Geburt


GA 8 - Modulantrag Bildung

  • Antragsteller: NicoH
  • Konkurrenzantrag zu GA 2
  • Entweder gesamt abstimmen oder als Modulantrag (sind entsprechend markiert)


Hiermit beantrage ich, den Punkt „Bildung und Wissen“ im Wahlprogramm wie folgt umzubenennen und zu vertiefen und sowohl im Wahl- als auch im Grundsatzprogramm zu integrieren. Mögliche auftretende Dopplungen im Wahlprogramm sind zu streichen.

Modul 1 - Bildung Modul 2 - Universität und Hochschulen Modul 3 - Kultur Modul 4 - Digitale Kultur

Modul 1

Bildung

Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein.

Allgemeines

Schwerpunkt der Bildungspolitik muss die Gleichwertigkeit der Abschlüsse verschiedener Länder und der Abgleich der Lehrinhalte zwischen den Ländern werden. Der freie Zugang zu öffentlichen Bildungs- und Kulturangeboten und insbesondere die Verhinderung der Studiengebühren sind Ziele unserer Politik. Erforderlich ist eine kritische Überprüfung der Einflussnahme von Interessengruppen auf die Bildung. Die PIRATEN Sachsen streben den lückenlosen Einsatz freier, quelloffener Software im Bildungssektor an. Vorschulbereich

Kindergärten, Tagesmütter und ähnliche Institutionen frühkindlicher Bildung sind eine professionell unterstützende Ressource für die familiäre Erziehung. Dabei ersetzen sie jedoch nicht die engen Bindungen an die Eltern. Die Institutionen der frühkindlichen Bildung erleichtern später den Übergang der Kinder in die Grundschule und bilden für eine aktive Teilnahme am Unterricht die Basis. Dadurch spielen diese Einrichtungen eine besondere Rolle in der Entwicklung der Kinder und erhöhen ihre späteren Bildungschancen. Der Sächsische Bildungsplan legt fest, welche grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Institutionen der frühkindlichen Bildung vermittelt werden sollen. Die Kinder sollen dabei spielerisch Grundkenntnisse in den Bereichen Sprachen, Sport, Rechnen, Schrift und Lesen erlangen. Die natürliche Neugier der Kinder auf neue Umwelten soll dabei ganz bewusst erlebt werden.

Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, eine solche Einrichtung kostenfrei zu besuchen, denn nur dann kann auch die Chancengleichheit gewahrt werden. Zusätzlich muss durch das Land Sachsen sichergestellt werden, dass ausreichend Betreuungsplätze in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, damit das im Sächsischen Kindertageseinrichtungsgesetz (SächsKitaG) vereinbarte Wunsch- und Wahlrecht (§4) der Eltern erfüllt werden kann.

Schulen in Sachsen

Unsere Schulen müssen es allen Kindern ermöglichen, erfolgreich einen Schulabschluss zu erreichen. Im Vordergrund stehen hierbei die Kinder und ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dieses Ziel kann durch eine vielfältige Sächsische Schullandschaft erreicht werden. Einen Schwerpunkt stellt hierbei die Schaffung von mehr Ganztagsschulen dar. Sowohl in Primarschulen als auch in der Sekundarstufe eins und zwei bietet ganztägiger Unterricht eine Chance, den Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen neues Wissen zu erwerben gerecht zu werden. Hierfür ist die kostenlose Versorgung aller Kinder mit einem hochwertigen Mittagessen notwendig.

Die Unterrichtszeiten, insbesondere der Unterrichtsbeginn, haben sich den biologischen Gegebenheiten der kindlichen Entwicklung anzupassen. Auch die Rhythmisierung des Unterrichts schafft mit der Abkehr vom 45-Minuten-Raster den Kindern neue Möglichkeiten besseren Lernens. Im Stundenplan sollen neben dem Fachunterricht auch Angebote der Schuljugendarbeit, Arbeitsgemeinschaften sowie Kooperationen mit Sport- und anderen Vereinen zum Tragen kommen.

Die PIRATEN Sachsen streben eine Schule nach nordeuropäischem Muster an, in der die Kinder nicht selektiert, sondern über ihre gesamte Schulzeit gezielt gefördert werden. Erforderlich sind stabile Klassenstrukturen, die nur durch gemeinsames Lernen von der ersten bis mindestens zur achten Klasse erreicht werden. Hierdurch haben leistungsschwächere Schüler wieder positive Vorbilder in der Klasse. Jahrgangsübergreifender und projektorientierter Unterricht sowie die Nutzung von Kursen bieten Möglichkeiten, das Interesse der Schüler zu steigern und gezielt zu fördern.

Lerninhalte

Das Ziel des Unterrichts ist es die Schüler zu befähigen, sich Informationen zu beschaffen, zu bewerten, zu nutzen und in eigenes Wissen und Können umzusetzen. Hierzu ist es erforderlich die Schüler in die Lage zu versetzen, selbständig zu arbeiten und dabei die Zeit effektiv zu nutzen. Wichtiges Kriterium ist hierbei der kompetente und kritische Umgang mit allen verfügbaren Medien. Diese Medien (u.a. Lehrbücher und Software) sollen dem Schüler auch für das selbständige Lernen außerhalb der Schule kostenfrei zur Verfügung stehen.

Durch eine verstärkte Handlungsorientierung muss theoretisches Wissen in praktische Anwendung überführt werden. Nur durch Experimentieren und "Selbermachen" werden auch praktische Fertigkeiten ausgebildet. Zur Umsetzung ist praktischer polytechnischer Unterricht für alle Schüler notwendig. Kurze Praktika mit ein bis zwei Wochen Umfang pro Schuljahr sollen diesen Praxisunterricht ergänzen, können ihn aber keinesfalls ersetzen.

Ethikunterricht

Mittelpunkt des Sächsischen Ethikunterrichts ist der freie, selbstbestimmte, verantwortungsbewusste Mensch und sein Wirken und Handeln in der Gesellschaft. Der Unterricht ist wert- und weltanschaulich neutral angelegt, beinhaltet das Leben in der Gemeinschaft und die daraus resultierenden Gegebenheiten, Probleme, Regeln, Normen, Rechte und Pflichten.

Einerseits wird Wissen über die Weltreligionen und andere Weltanschauungen vermittelt, andererseits wird über Themen wie Glück und Leid, Liebe und Sexualität, Leben und Sterben, Mensch und Umwelt, Krieg und Frieden, soziale Konflikte sowie die Verantwortung von Medien diskutiert. Dabei wird das eigene kritische Denken und Urteilsvermögen der Schüler gestärkt. Die PIRATEN Sachsen sehen diese Lerninhalte unabhängig von Religionszugehörigkeit und Konfession und fordern daher einen gemeinsamen Ethikunterricht für religiöse sowie nicht-religiöse Schüler. Dieser soll nicht in Wahlkonkurrenz zum Religionsunterricht stehen. Dass religiöse und nicht-religiöse Schüler gemeinsam miteinander statt getrennt nebeneinander diskutieren, fördert den integrativen und diskursiven Charakter des Ethikunterrichts und damit das gegenseitige Verständnis der Schüler.

Aus- und Weiterbildung der Lehrer

Um die vorgenannten Ziele umzusetzen, ist die Weiterentwicklung zu einer sinnvollen Lehramtsausbildung ohne Bachelor-Master-Modell erforderlich. Die für die Arbeit des Lehrers notwendigen Fähigkeiten werden im Studium kaum vermittelt. Heute findet die eigentliche Ausbildung zum Lehrer im Referendariat statt. Es muss ein neues Gleichgewicht zwischen der pädagogischen, der didaktisch-methodischen und der fachwissenschaftlichen Ausbildung gefunden werden. Die Arbeit mit stark leistungsheterogenen Klassen und die hierfür notwendige innere Differenzierung müssen Ausbildungsschwerpunkte werden. Auch die Ausbildung von Fähigkeiten im Umgang mit modernen Medien wie Computer, Internet, Videoprojektor und interaktivem Whiteboard muss verstärkt werden. Dringend notwendig ist eine Steigerung der Qualität der Fortbildungsveranstaltungen und ein Ausbau des Angebotes an postgradualen Studiengängen für Lehrer.

Schulorganisation

Die Schulkonferenz als gewählte Vertretung der Schüler, Eltern und Lehrer muss gestärkt werden. Hierfür ist die Abschaffung undemokratischer und teurer Schulämter sinnvoll. Ihre eigentliche Funktion als Dienstleister für die Schulen ist nicht mehr gegeben. Nahezu alle ihre Aufgaben können die eigenverantwortlichen Schulen selbst leisten. Verbleibende Aufgaben wie Lehrerlenkung und Koordination der Evaluierung kann das zuständige Landesministerium übernehmen. Die Bezahlung der Lehrer soll unabhängig von der Schulform erfolgen. Die unterschiedliche Einstufung der Grundschul-, Mittelschul- sowie der Gymnasiallehrer in Gehaltsgruppen muss beendet werden. Hierfür gibt es keinerlei nachvollziehbare Gründe.

Inklusion

Zur Durchführung gemeinsamen Unterrichts von Schülern verschiedener Leistungsniveaus müssen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Um Schüler vom Niveau der Förderschule bis zum Realschulabschluss oder Abitur gemeinsam zu unterrichten, ist es absolut notwendig die Anzahl der Schüler pro Lehrer zu reduzieren. Dies kann entweder durch kleinere Klassen oder durch den Einsatz mehrerer Lehrer in einer Klasse erreicht werden. Nur so kann die notwendige Förderung leistungsschwacher und zugleich leistungsstarker Schüler sichergestellt werden.

Erwachsenenbildung

Lernen ist ein lebenslanger Prozess, dem Rechnung getragen werden muss. Dafür ist es notwendig, Freiräume und Angebote zu schaffen, um in jedem Lebensabschnitt an Bildung zu partizipieren. Bildungsangebote sollen dabei finanziell und zeitlich keine großen Hürden der Teilhabe aufweisen. Die PIRATEN Sachsen fordern attraktive und bezahlbare Bildungsangebote für alle Bürger. Die Bildungsangebote sind so zu gestalten, dass sie auch von Arbeitnehmern und Rentnern wahrgenommen werden können.

Freie Lehrmittel

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für die Erarbeitung von freien Lehr- und Arbeitsmitteln für Kindertagesstätten, Schulen und die Erwachsenenbildung ein. Eine Reform des Urheberrechtsparagraphen § 53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" des Urheberrechtes ist notwendig. § 53, Absatz 3 ist dahingehend zu ändern, dass das Anfertigen von Vervielfältigungsstücken in analoger und digitaler Form von Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, für Schulen, nichtgewerbliche Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung und Hochschulen und dem wissenschaftlichen Gebrauch zulässig ist.


Modul 2

Universitäten und Hochschulen

Sachsen ist Wissenschaftsstandort. Die verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Orte der geistigen Begegnung und Impulsgeber für Sachsen. Davon profitiert auch die Wirtschaft: durch Anregungen aus Wissenschaft und Forschung können gemeinsame Innovationen in Markterfolge übersetzt werden. Damit dies weiter so bleibt, muss eine engere Vernetzung der verschiedenen Hochschulstandorte innerhalb und außerhalb Sachsens und auch weltweit weiter vorangetrieben werden. Die PIRATEN Sachsen stehen für einen gleichen, freien und unentgeltlichen Zugang zu allen öffentlichen Hochschuleinrichtungen ein.

Hochschulautonomie

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für die Bewahrung der Hochschulautonomie ein. Nur mit dieser Autonomie ist die Freiheit in Forschung und Lehre und die damit verbundene Vielfalt der Sächsischen Hochschullandschaft möglich. Der zunehmende Einfluss von Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Finanzpolitik auf die Universitäten zeigt, dass insbesondere eine Unterfinanzierung der Hochschulen ihrer Autonomie entgegensteht. Um zunehmende Kontrolle und Abhängigkeit zu vermeiden, setzen wir uns für eine bessere Finanzierung der Hochschulen ein. Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden.

Mitbestimmung innerhalb der Hochschule

Die Kommunikation mit den studentischen Gremien ist sehr wichtig, um zu erfahren, welche Wünsche und Nöte die Studierendenschaft hat. Hierzu bedarf es in allererster Linie einer verbesserten Wahrnehmung, Kommunikation und Einbeziehung der studentischen Gremien an allen Fakultäten sowie den Hochschulen selbst. Die studentischen Gremien und ihre Anliegen müssen ernster genommen und ihren Belangen hinreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Mitbestimmung aller an den Hochschulen vertretenen Gruppen ein.

Bei der Neuakkreditierung von Studiengängen ist es vor allem auch wichtig, auf die Erfahrungen der Studierendenschaft zurückzugreifen und dieser ebenfalls ein Stimmrecht einzuräumen. Ferner wird die Zusammensetzung der Gremien durch das Hochschulrahmengesetz und indirekt durch das Grundgesetz geregelt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 gilt es hierbei zu beachten. In diesem wird festgestellt, dass eine Mehrheit der Professoren in entscheidenden Gremien durch das Grundgesetz gefordert wird, um die Freiheit in Forschung und Lehre zu garantieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die aktuell in Sächsischen existierenden Hochschulräte in der Mehrheit (mind. 60%) mit hochschulinternen Mitgliedern zu besetzen. Außerdem müssen studentische Mitglieder des Gremiums auch ein Stimmrecht zugeteilt bekommen.

Des Weiteren müssen alle Hochschulräte transparent über ihre Sitzungen und Entscheidungen berichten.

Förderung von E-Learning und Aufzeichnung sowie Onlinestellen der Vorlesungen

Schon seit einigen Jahren bieten manche Professoren ihre Vorlesungen im Internet als “E-Lectures” an. So können Studenten bequem von überall die Vorlesungen anschauen und wiederholen. Die notwendige Technik ist in vielen Hörsälen bereits vorhanden, wird aber leider nicht genutzt. Das Land Sachsen kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten, indem es Serverkapazität und Datenbänke für die aufgenommenen Vorlesungen bereitstellt.

Modul 3

Kulturentwicklung

Eine wichtige Aufgabe des Landes ist die Planung und Förderung einer Kulturentwicklung mit größtmöglicher Spannweite. Die kulturelle Bildung des Menschen dauert ein Leben lang an und deshalb sollte eine Beteiligung und Mitwirkung eines jeden Bürgers in jedem Altersabschnitt unterstützt werden. Die in Sachsen noch vorhandene kulturelle Infrastruktur gilt es zu erhalten und kontinuierlich auszubauen. Die PIRATEN Sachsen fordern die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen und Fördermittel für alle Kunst- und Kultursparten, um eine umfassende und langfristige Weiterentwicklung gewährleisten zu können. Sämtliche Kultureinrichtungen sollten für alle Gesellschaftsschichten offenstehen, wobei ausschließlich öffentlich finanzierte Einrichtungen durch gestaffelte Eintrittspreise, beziehungsweise durch kostenfreien Zugang, den Besuch aller Menschen zu ermöglichen haben.

Förderung von Nachwuchskünstlern und Laiengruppen

Vielerorts gibt es Nachwuchsmusiker, Laiengruppen und andere kreativ sehr engagierte Menschen. Selten werden für solche Projekte staatliche Förderungen bereitgestellt. Die PIRATEN Sachsen fordern neben der Einrichtung finanzieller Budgets weitere Unterstützung von staatlicher und kommunaler Seite, auch in Form von Proberäumen und Präsentationsflächen.




Modul 4

Digitale Kultur

Die digitale Revolution bewirkt eine große Veränderung der Lebenswelt vieler Bürger. Eine kosteneffiziente und bürgernahe Verwaltung wird durch die neuen Medien schnell und effektiv möglich. Wir Piraten treten für eine umfassende Nutzung dieses modernen Werkzeugs der Mitbestimmung ein, ohne die künstlichen Schranken proprietärer Produkte. Die Chancen der modernen Medien und freier Lizenzen sollten auch die öffentlichen Rundfunkanstalten erreichen.

Weiterentwicklung der eGovernment-Angebote des Landes

Wir Bürger können die Verwaltungsvorgänge der öffentlichen Hand elektronisch einreichen und erledigen. Jedoch bestehen weiterhin Zugangshürden, um dies breit zu nutzen. Wir fordern eine Aufklärung der Bürger über die Möglichkeiten, Nutzung offener Standards und Protokolle sowie eine kostengünstige qualifizierte elektronische Signatur.

Freie Lizenzen für Produktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten

Wir Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben jedoch nicht das Recht, die Inhalte frei zu nutzen. Wir fordern den freien Zugang auf die produzierten Inhalte und die langfristige Verfügbarkeit der Beiträge.

Einsatz freier und quelloffener Software und Standards in öffentlichen Stellen

Ein hoher Anteil des heutigen Wissens liegt in digitaler Form vor. Der Einsatz proprietärer Dateiformate, zum Beispiel bei Bürosoftware, gefährdet die Lesbarkeit dieser Daten in der Zukunft. Offene Standards schaffen hier Abhilfe, um das Wissen dieser und vergangener Generationen vor dem digitalen Vergessen zu bewahren. In öffentlichen Stellen wird meist proprietäre Software eingesetzt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und anderer Einrichtungen von einzelnen Firmen abhängig ist. Mit dem Einsatz freier Software wird die öffentliche Hand unabhängig von der Weiterführung proprietärer Softwareprodukte. Wir fordern den umfassenden Einsatz freier Software und freier Formate in öffentlichen Stellen.

Förderung von Beratungsangeboten (Internet-Kompetenz, Online-Sucht, Datenschutz, anonymes Surfen, Computerkriminalität)

Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft erfordern hohe Kompetenz im Umgang mit persönlichen Daten und den neuen Medien. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich durch die Verknüpfung von im Netz vorhandenen Informationen. Über Gefahren für die Privatsphäre muss mit öffentlichen Beratungsangeboten und Schulungen aufgeklärt und informiert werden. Diese Angebote sind insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrer zu schaffen. Wir fordern den Ausbau der Beratungsangebote, um vermehrt Aufklärungsarbeit über die Auswirkungen der Informationsgesellschaft leisten zu können. Ausbau des Onlineangebots der öffentlichen Rundfunkanstalten

Der öffentliche Rundfunk wird nach und nach von den neuen Medien ergänzt und verdrängt. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde durch Interesse privater Medienanstalten gesetzlich stark eingeschränkt. Wir fordern, das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder auszubauen.

Teilhabe am digitalen Leben - Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit möglich. Eine Diskriminierung, insbesondere des ländlichen Raums durch die fehlende Bereitstellung zeitgemäß angemessener Breitbandinfrastruktur, kann nicht länger hingenommen werden. Daher setzen sich die Piraten für eine schnelle Einführung eines Breitbanduniversaldienstes mit aktuell mindestens 6 MBit/s ein. Dieser Wert ist regelmäßig dem Stand der Technik anzupassen.

GA 9 - Solardächer über Sachsen

Hiermit beantrage ich, folgenden Antrag sowohl im Wahl-, als auch im Grundsatzprogramm an entsprechender Stelle einzufügen.

  • Antrag

Solardächer über Sachsen

Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass alle geeigneten Dächer von Gebäuden des Landes Sachsen für die Stromerzeugung durch Photovoltaik genutzt werden.

Dies soll vorrangig in Form von Bürgerkraftwerken geschehen, ansonsten durch private Investoren. Kein geeignetes Dach darf ohne Photovoltaik bleiben.

Hierzu muss zunächst der gesamte Bestand an tauglichen Dächern ermittelt und veröffentlicht werden. (Solarkataster) Neubauten sollen so errichtet werden, dass sie für Photovoltaik geeignet sind. Sofern die PV-Anlagen von privaten Investoren errichtet werden, soll der Zuschlag durch transparente, öffentlich einsehbare Bieterverfahren erfolgen.

Das Land Sachsen soll seine Kommunen sowie deren Betriebe bei der Umsetzung dieses Konzeptes unterstützen.

Begründung:

1) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt dieses Vorhaben und stellt hierfür entsprechende Musterverträge und Umsetzungshinweise zur Verfügung. (Link: http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/?offset=1&query=vertragsmuster&x=0&y=0)

2) Die Sonne stellt keine Rechnung.

3) Die Dachflächen sind ohnehin vorhanden. Es werden also keine zusätzlichen Flächen verbraucht.

4) Die öffentliche Hand sollte ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

5) Durch die inzwischen drastisch sinkenden Kosten und Einspeisevergütungen für Solarstrom halten sich die Mehrkosten für die Verbraucher aus neu errichteten PV-Anlagen in immer engeren Grenzen.

6) Viele Kommunen setzen dieses Konzept bereits um.

7) Die Bundesrepublik hat sich zu weitgehender Minderung des CO2-Ausstoßes verpflichtet. Wenn alle geeigneten öffentlichen Dächer genutzt würden, wäre deren Beitrag erheblich.

8) Dies ist ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Rohstoffen.

9) Das Land Sachsen kann dringend benötigte Einnahmen erzielen, indem die entsprechenden Dachflächen verpachtet werden.

GA 10 - Steuerpolitik

Antragsteller: Impyer


Präambel (nicht Teil des Antrags):

Wir legen hiermit die Grundlagen für ein Steuerrecht, wobei es keine Rolle spielt ob es für das zurzeit geltende oder für ein neu zu erarbeitendes gilt.

Antragstext:

Es wird beantragt, im Grundprogramm der Piratenpartei Sachsen den folgenden Text an der entsprechenden Stelle einzufügen:

Ein gerechtes, widerspruchsfreies, transparentes und verständliches Steuersystem erhöht die Akzeptanz der Bürger.

Zielsetzung der Steuergesetzgebung:

Steuern dienen der Finanzierung des Staatshaushalts und der Umsetzung politischer Entscheidungen (Lenkungsmaßnahmen). Um das Erreichen dieser Ziele zu gewährleisten, sollen Lenkungsmaßnahmen sowie die Effizienz von Steuergesetzen und ihren Ausführungen regelmäßig überprüft werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine gerechte und transparente Steuergesetzgebung ein, da sich nach ihrer Auffassung Gerechtigkeit und Transparenz gegenseitig bedingen.

Gerechtigkeit

Eine gerechte Steuergesetzgebung erfordert, dass

  • die Belastung durch Steuern sozial gerecht erfolgt,
  • Bürger mit höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit dieser entsprechend mehr zu Staatsfinanzierung beitragen als Bürger mit geringerer Leistungsfähigkeit,
  • Steuergerechtigkeit weniger durch gesonderte Regelungen für alle denkbaren Einzelfälle, sondern überwiegend durch -sinnvolle und bürgerfreundliche Pauschalierungen erreicht wird und
  • Nichtanwendungserlasse der Verwaltung Urteile des Bundesfinanzhofs nicht aushebeln dürfen.

Transparenz

Eine transparente Steuergesetzgebung erfordert, dass

  • Steuergesetze möglichst einfach, verständlich und widerspruchsfrei formuliert werden,
  • komplizierte Regelungen vom Staat durch zusätzliche Erläuterungen für den Steuerzahler verständlich gemacht werden,
  • steuerliche Ausnahmeregelungen jeglicher Art vermieden, wenigstens aber auf ein Mindestmaß beschränkt werden,
  • die Anzahl der Steuerarten gering gehalten wird,
  • die Zielsetzung der Steuergesetzgebung stets, insbesondere bei Steuern mit Lenkungsfunktion, klar erkennbar ist,
  • Lenkungsmaßnahmen grundsätzlich durch Verbrauchs- und Verkehrssteuern umgesetzt werden und
  • Steuern nur in Ausnahmefällen für Subventionsmaßnahmen genutzt werden.

Begründung (nicht Teil des Antrags):

Ziel des Programmantrages ist es, allgemeine Aussagen über piratige Grundsätze der Steuerpolitik zu formulieren, die als Basis für konkrete Anträge für Wahlprogramme und Positionspapiere dienen sollen. Thema Zielsetzung der Steuergesetzgebung:

Wir möchten Aussagen bezüglich der Frage treffen, warum und mit welcher Begründung Steuern erhoben werden. Wir sind der Meinung, dass Hauptzweck der Steuergesetzgebung die Finanzierung des Staatshaushaltes darstellt. Darüber hinaus können Steuern auch einen Lenkungszweck besitzen, um effizient das Verhalten in eine gesellschaftlich gewünschte Richtung zu lenken und somit das Wohl aller zu steigern.

Um die Akzeptanz der betroffenen Steuerzahler und die Transparenz der Steuergesetzgebung zu verbessern, möchten wir, dass Steuergesetze hinsichtlich ihrer Zielsetzung regelmäßige überprüft werden. Konkret bedeutet dies, dass die Steuergesetzgebung zum einen hinsichtlich ihrer Effizienz einer Überprüfung standhalten sollte. So macht es beispielsweise keinen Sinn eine Steuer mit Fiskalzweck zu erheben, wenn die Kosten der Erhebung nicht deutlich niedriger als die Erträge der Steuer sind. Zum anderen sollten Steuern mit Lenkungszweck hinsichtlich ihrer tatsächlichen Lenkungswirkung einer regelmäßigen Prüfung standhalten.

Wir sind der Meinung, dass das jetzige Steuerrecht in vielerlei Hinsicht unseren Vorstellungen eines gesellschaftlich akzeptablen Steuerrecht nicht entspricht. Das deutsche Steuerrecht ist anerkanntermaßen eines der kompliziertesten der Welt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Das Steuerrecht wird oft für andere Politikfelder missbraucht: So sind im Steuerrecht in vielen Fällen Subventionen mit z.B. strukturpolitischem Hintergrund versteckt; Steuern mit Lenkungsfunktion werden für fiskalische Zwecke missbraucht; das Steuerrecht ist durch eine Berücksichtigung von zu vielen Einzeltatbeständen überladen, veraltet und unverständlich formuliert.

All diese Faktoren verkomplizieren das Steuerrecht unnötig, sind intransparent und verringern die Wohlfahrt aller. Gleichzeitig führt die möglicherweise gerecht gemeinte Steuergesetzgebung aufgrund ihrer Unverständlichkeit und Komplexität nicht zu einer höheren Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Steuerzahlern. Aus diesen Gründen treten wir für ein Steuersystem ein, bei dem Transparenz und Gerechtigkeit wieder hergestellt und im Konfliktfall gleichberechtigt gegeneinander abgewogen werden. Was wir unter einem transparenten und gerechten Steuersystem verstehen, soll im Folgenden erläutert werden.

Thema Gerechtigkeit:

Gerechtigkeit im Steuersystem bedeutet zunächst ganz allgemein, dass eine Besteuerung sozial gerecht erfolgen sollte. Hierunter verstehen wir im Speziellen, dass Menschen, die dazu wirtschaftlich in der Lage sind, mehr zur Finanzierung des Staatshaushaltes beitragen, als Menschen, die wirtschaftlich dazu weniger in der Lage sind.

Steuergesetze mit gesonderten Regelungen für alle denkbaren Einzelfälle sind oft gerecht gemeint. Sie führen jedoch häufig dazu, dass Steuererklärungen unnötig kompliziert werden. Steuerberater müssen hinzugezogen werden, um alle Möglichkeiten auszunutzen. Gerechtigkeit bedeutet für uns auch, dass Bürger ihre Steuererklärung selbst erstellen können. Dafür möchten wir überwiegend mit sinnvollen und bürgerfreundlichen Pauschalierungen arbeiten.

Durch Nichtanwendungserlasse veranlaßt die Finanzverwaltung, dass bereits rechtskräftige Urteile nicht auf gleichgeartete Fälle angewendet werden. Auf diese Weise wird in einer Vielzahl von Fällen rechtsmissbräuchlich die eindeutige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes umgangen. Hiermit werden die Bürger genötigt in jedem einzelnen Fall vor Gericht zu gehen. Die Piraten fordern daher ein gesetzliches Verbot von Nichtanwendungserlassen.

Thema Transparenz:

Um die Transparenz im Steuerrecht zu verbessern, möchten wir, dass Steuergesetze möglichst einfach, verständlich und widerspruchsfrei formuliert werden. Nicht vermeidbare komplizierte Regelungen der Steuergesetze sind durch zusätzliche Erläuterungen ausserhalb des Gesetzestextes verständlich zu machen, damit der Inhalt von Steuergesetzen nicht nur von Steuerexperten verstanden werden kann.

Wir sind der Meinung, dass die Gesamtanzahl der Steuerarten und steuerlichen Ausnahmeregelungen auf ein notwendiges Maß verringert werden soll, um das Steuersystem verständlich zu gestalten und eine bessere Akzeptanz zu erreichen.

Hierfür sollte auch die Zielsetzung der Steuergesetzgebung immer klar erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für Steuern mit Lenkungsfunktion, bei denen der Steuerzahler oft nicht mehr die ursprünglich gewollte Lenkung erkennt, sondern das Gefühl hat, dass die entsprechende Steuer lediglich zur Finanzierung des Staatshaushaltes dient. Um eine Transparenz bei der Lenkungsfunktion zu erreichen, sind Lenkungsmaßnahmen grundsätzlich durch Verbrauchs- und Verkehrssteuern (z.B.Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer etc.) durchzuführen, und nicht durch Ertrags- und Substanzsteuern (z.B. Einkommenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer etc.). Hierdurch kann zum einen eine zusätzliche Komplexität der ohnehin schwer verständlichen Ertrags- und Substanzbesteuerung vermieden werden. Zum anderen können auf diese Weise Lenkungsmaßnahmen transparent und messbar erfolgen.

Aus gleichen Gründen fordern wir auch, dass Steuern nur in Ausnahmefällen für Subventionsmaßnahmen genutzt werden. Wenn Subventionen politisch gewollt sind, sollten diese möglichst direkt und mit messbaren Kosten und nicht im Steuerrecht verschleiert erfolgen.

GA 11 - Verkehr

Antragsteller

Vorüberlegungen:

  1. Individualisert
  2. Schnellstmöglich
  3. Energetisch sinnvoll
  4. Okölogisch
  5. Ökonomisch
  6. Privat und öffentlich


Antragstext: Grundsatzprogramm Verkehr

Die Piraten setzen sich in Sachsen für ein möglichst individuelles Transportwesen in Sachsen ein. Es soll alle Bürger bei der Erfüllung ihrer Möbilitätsbedürfnisse maximal befriedigen. Als Ziel setzen sich die Piraten dabei eine höchst mögliche Anzahl an erreichbaren Orten zu akzeptablen Zeiten. Dazu sehen die Piraten eine Verknüpfung von privaten und öffentlichen Personennahverkehr und setzen sich neben Lösungen für Massentransporte auch für Investitionen in den Individualverkehr ein. Auch soll der bestmögliche Transport in Zukunft ökologisch sinnvoll und bezahlbar bleiben.

Vision 2050

Ziel ist es bis 2050 fahrerlose Automobile im Regelbetrieb einzusetzen, wie auch die Bedingungen für einen rohstoffunabhängigen Verkehr, wie stromgetriebene Fahrzeuge umzustezen. Sachsen soll dabei in Bezug auf automatisierte Streckenführung und Rohstoffunabhängigkeit eine innovative Führungsposition in Deutschland einnehmen.

Fahrerungebundener Individualverkehr ermöglicht neue Konzepte von Besitztum und eine Verschmelzung von ÖPNV, Taxiunternehmen, Privatbesitz und Carsharing. Es gestattet eine Verschmelzung von Technologien, wie sparsamen Stadtsprintern und schienengebunden Schnellverkehrssystemen und bietet damit ökologische und ökonomische Perspektiven, sowie eine vollständige Loslösung zwischen Nutzer und Eigentümer von Fahrzeugen.

Begründung

Die Visison in Sachsen ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept umzusetzen braucht einen groben Rahmen. Es gibt Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten, steckt Ziele ab. Damit können integriert Pläne zur Mobilität entwickelt werden, ohne zu viele Einschränkungen zu machen. Es ermöglicht die Umsetzung via ÖPNV oder als Privatmodell. Es setzt die Bedürfnisse der Bürger in den Vordergrund und setzt finanziell erst einmal hinten. Die konkrete Ausgesatltung ist Sache von mittelfristigen Konzepten und Wahlprogrammen.

GA 12 - Mehr Demokratie im Wahlrecht

Antragsteller Im Namen der Arbeitsgruppe Wahlrecht der AG Demokratie Sachsen: Ulrich Schlicker und Florian André Unterburger

Alternative 1: Gestaffelte Absenkung des Wahlalters

Antragstext

In Deutschland sind bis zu 14 Mio. Menschen nicht wahlberechtigt und damit von der Artikulation ihrer Interessen in Form von Wahlen ausgeschlossen. Gerade in einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung gerät der Interessensausgleich zwischen Jung und Alt sukzessive in eine Schieflage. Die Piratenpartei Sachsen fordert daher mehr Demokratie für Unter-18-Jährige durch ein Wahlrecht, das ihnen politische Mit- und Selbstbestimmung garantiert.

Wir möchten dieses Mehr an Demokratie durch eine gestaffelte Absenkung des aktiven Wahlalters verwirklichen. Dazu sollen folgende Altersgrenzen gelten:

a) Kommunalwahl

1. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr

2. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 14. Lebensjahr

3. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 12. Lebensjahr

4. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 7. Lebensjahr

b) Landtagswahl

1. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr

2. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 14. Lebensjahr

3. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 12. Lebensjahr

c) Bundestags- und Europawahl

1. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr

2. Alt.: Absenkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 14. Lebensjahr

Die zeitgemäße Anpassung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahl soll der Freistaat Sachsen über den Bundesrat erwirken.

Begründung

Das durchschnittliche Wahlalter eines Erstwählers beträgt heute bei den Kommunal- und Landtagswahlen im Mittel 20,5 Jahre, bei den Bundestagswahlen 20 Jahre. Das sollte man nicht mehr als bestandsfähig betrachten können. Bei einem Erstwahlalter von 16 Jahren wäre jeder Erstwähler mit durchschnittlich 18 bzw. 18,5 Jahren gerade volljährig. Bei einem aktiven Wahlalter von 14 wären die Erstwähler im Schnitt 16,5 Jahre alt. Mit 14 ist der Jugendliche strafmündig. Bei Kommunalwahlen gilt es zu berücksichtigen, dass ein 14- oder auch 12-jähriger Schüler von den kommunalen Belangen voll umfasst ist und sich von daher sein eigenes Urteil bilden und unabhängig wählen kann.

Alternative 2: Wahlrecht ab Geburt

Antragstext

In Deutschland sind bis zu 14 Mio. Menschen nicht wahlberechtigt und damit von der Artikulation ihrer Interessen in Form von Wahlen ausgeschlossen. Gerade in einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung gerät der Interessensausgleich zwischen Jung und Alt sukzessive in eine Schieflage. Die Piratenpartei Sachsen fordert daher mehr Demokratie für Unter-18-Jährige durch ein Wahlrecht, das ihnen politische Mit- und Selbstbestimmung garantiert.

Wir möchten dieses Mehr an Demokratie durch ein aktives Wahlrecht ab Geburt verwirklichen und fordern eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen. Art 38 II Grundgesetz und äquivalente Passagen in den Landesverfassungen sollen dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können.

Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden. Die sächsische Piratenpartei lehnt statische Altersgrenzen im Wahlrecht ab, Selbstbestimmung ist nicht an das Alter gebunden.

Begründung

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint daher unangemessen. Ebenso wenig darf daher Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht vorenthalten werden mit dem Argument, ihnen fehle es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar. Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem auch für viele Erwachsene) und zweitens geht es bei Demokratie um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl – daher ist eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmt, nicht mitgewählt werden durfte, nicht demokratisch legitimiert.

Mit freundlicher Ausarbeitung der Jungen Piraten:

https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bundesmitgliederversammlung_2012.Q1/Antr%C3%A4ge#Antrag:_Positionspapier:_Abschaffung_des_aktiven_Wahlalters.2C_Wahlrecht_ab_Geburt

Alternative 3: Familienwahlrecht

Antragstext

In Deutschland sind bis zu 14 Mio. Menschen nicht wahlberechtigt und damit von der Artikulation ihrer Interessen in Form von Wahlen ausgeschlossen. Gerade in einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung gerät der Interessensausgleich zwischen Jung und Alt sukzessive in eine Schieflage. Die Piratenpartei Sachsen fordert daher mehr Demokratie für Unter-18-Jährige durch ein Wahlrecht, das ihnen politische Mit- und Selbstbestimmung garantiert.

Wir möchten dieses Mehr an Demokratie durch ein Familienwahlrecht verwirklichen. Eltern sollen die Stimmabgabe ihrer Kinder treuhänderisch als Interessensvertreter ausüben, bis sich diese selbstständig in das Wählerregister eintragen können und wollen. Das elterliche Stellvertreterwahlrecht verfällt spätestens am 16. Geburtstag ihres Kindes.

Ein solches Familienwahlrecht soll bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen gelten, hierfür soll Art 38 II Grundgesetz sowie äquivalente Passagen in den Landesverfassungen geändert werden. Die sächsische Piratenpartei lehnt statische Altersgrenzen im Wahlrecht ab, Selbstbestimmung ist nicht an das Alter gebunden.

Begründung

Ein Familienwahlrecht wäre eine Lobby für denjenigen Teil unserer Gesellschaft, welcher sein Interesse nicht nachhaltig artikulieren kann – unsere Kinder. Im Zeichen von Generationengerechtigkeit muss der Einfluss der jungen Bevölkerung gestärkt werden. Die Eltern geben hierfür die Stimme für ihr Kind als Treuhänder ab. Sie stimmen ab, wie dies dem Wohl und den Interessen ihres Treugebers, also des Kindes, entspricht.

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/098/1609868.pdf


GA 13 Alternative zu GA 01

Antragsteller: Florian Bokor, Thomas Herzog

Hinweis der Antragsteller

der folgende Alternativantrag ist das, was @HerrLlama und ich als vom Konsens des Demokratieplenums zusemmengefasst haben. Deshalb benantrage ich vom LPT 2012.2 folgenden Text ins Grundsatzprogramm aufzunehmen oder alternativ als Positionspapier zu verabeschieden.

Sollte es Diskussionsbedarf geben erkläre ich hiermit für die Antragsteller die Bereitschaft die einzelnen Unterpunkte getrennt abstimmen zu lassen.

Antragstext

Mehr Demokratie im Freistaat Sachsen

Es ist Ziel der Piratenpartei Sachsen, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu verbessern. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an demokratischen Prozessen an. Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht neue und vorher undenkbare Lösungsansätze um die Macht von wenigen auf viele zu verteilen. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar, welche wir im Detail im Folgenden umsetzen wollen.

Mehr Demokratie beim Wählen

Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landtages zu bekommen. Dies lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Mit diesem erweiterten Auswahlverfahren kann die bisherige Aufteilung in Listenstimmen und Wahlkreisstimmen entfallen. Für die Wahlen bilden die Kreise Sachsen statt dessen je einen Mehrmandate-Wahlkreis, in dem Kandidatenlisten der Parteien eine Auswahl unter den Kandidaten beim Wählen möglich machen.

Abschaffung der Sperrklausel

Sperrklauseln sind insoweit problematisch, da sie sich auf das Wahlverhalten auswirken. So wird oft aus wahltaktischen Überlegungen heraus eine große Partei gewählt, damit die Stimme nicht an eine Partei wird, die voraussichtlich nicht über die festgelegte Hürde kommt. Für sächsische Minderheiten, wie die sorbische Bevölkerung, ist es mit diesen Hürden fast unmöglich in den Landtag ein zu ziehen und ihr Leben selbst mit zu bestimmen. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Sachsen für eine Senkung dieser Hürde auf die für ein Landtagsmandat nötige Stimmenzahl ein.

Verkürzung der Legislaturperiode

Eine Legislaturperiode von fünf Jahren birgt die Gefahr mit sich, dass die Bevölkerung sich entpolitisiert und somit das Interesse an Demokratie und Mitbestimmung schwindet. Demokratie darf weder bequem werden, noch darf sie Kosten scheuen, um möglichst viele Menschen daran teil haben zu lassen. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich deshalb für eine Verkürzung der Legislaturperiode auf vier Jahre ein.

GA 14 Alternative zu GA 7

  • Antragsteller: Florian Bokor, Thomas Herzog

Hinweis der Antragsteller vor dem Hintergrund eines abweichenden Diskussionsstands auf mehreren Veranstaltungen der Piraten Sachsen stelle ich beantrage ich auf dem LPT 2012.2 folgenden Text ins Grundsatzprogramm aufzunehmen, hilfsweise ihn als Positionspapier zu verabeschieden.

Antragstext

In Sachsen soll ein gestaffeltes Wahlrecht eingeführt werden. Kommunalwahl: 10 Jahre Landtagswahl: 12 Jahre Bundestag und Europawahl: 14 Jahre

Begründung

Mit ca. 10 Jahren bekommt man in der Schule durch "Heimatkunde" die wichtigsten Sachen in der Kommune beigebracht. Mit ca. 12 steht in den Plänen, dass man sich mit der Landespolitik auseinander setzt und mit ca. 14 Jahren, lernt man das deutsche und europäische politische System kennen. Hier gleich zur Wahl gehen zu dürfen, wäre echt dufte.

GA 15 Ausländerwahlrecht

  • Antragsteller: Florian Bokor

hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Aufnahme einer Position zum Ausländerwahlrecht in's Grundsatzprogramm, wahlweise als Positionspapier.

Antragstext

Die Gesamtbevölkerung Sachsens betrug im Jahr 2005 4.249.774 Einwohner. Der Ausländeranteil betrug dabei absolut rund 85.000 Menschen, dies sind circa 2 % der Wohnbevölkerung. Der Anteil der EU-Bürger an allen Ausländern lag bei 28,4 %. Ein Großteil der in Sachsen lebenden AusländerInnen können also am demokratischen Prozess weder aktiv noch passiv teilnehmen. Integration und Inklusion in unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn jeder hier lebende Mensch die Möglichkeit hat auch daran teil zu nehmen. Deshalb setzen wir uns im Folgenden für konkrete Reformen auf allen Ebenen im Ausländerwahlrecht ein. Kommunale Politik wirkt sich direkt auf die BürgerInnen einer Kommune aus. Seien es Kulturstätten, Schulen oder der öffentliche Personennahverkehr - hier wird sehr viel entscheiden. Genau so werden auch auf Landes-, Bundes- und Europaebene Beschlüsse gefasst, die jeden hier lebenden Mensch betreffen. EU-Ausländer können an diesen Entscheidungsprozessen nicht teilnehmen, obwohl sie genau so Steuern zahlen, das Sozial- und Versicherungssystem finanzieren und sich an die Gesetze halten. Integration bedeutet auch, dass wir allen Menschen die Möglichkeiten bieten sich an der Gesellschaft zu beteiligen - was Vielen verwehrt wird. Wir finden das undemokratisch und fordern deshalb, dass jeder Mensch, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, das aktive und passive Wahlrecht genießen darf. Konkret heisst das, dass nach sechs Monaten an allen Wahlen auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene teilgenommen werden kann. Wir sind uns bewusst, dass wir dadurch sehr viele Gesetze auf allen Ebenen und sogar das Grundgesetz ändern müssen. Das ist es uns aber wert.