SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Satzung/SA01

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  • Antragsteller: LordSnow 17:21, 22. Feb. 2012 (CET)

SA01 Änderung §14.3

aktuell: "Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen."

neu: Offizielle programmatische Aussagen der Piratenpartei Sachsen sind das Grundsatzprogramm, das aktuelle Wahlprogramm und eine Sammlung von Positionspapieren.

  • Das Grundsatzprogramm dient der grundsätzlichen politischen Ausrichtung in den jeweiligen Themengebieten.
  • Das Wahlprogramm enthält die konkreten politischen Ziele der Piratenpartei für die jeweilige Legislaturperiode, in dem das Wahlprogramm Gültigkeit besitzt.
  • Positionspapiere enthalten detaillierte Forderungen, welche in das jeweilige Wahlprogramm übernommen werden können. Ihre Gültigkeit ist nicht an eine Legislaturperiode gebunden.

Alternative 1.1: 2/3 Mehrheit - Ausnahme Positionspapiere:
Änderungen des Grundsatz- und Wahlprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Für Positionspapiere gilt eine einfache Mehrheit.

Alternative 1.2: 2/3 Mehrheit - keine Ausnahme Positionspapiere:
Änderungen des Grundsatzprogramms, Wahlprogramms sowie der Positionspapiersammlung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Alternative 2.1: Fristen - keine:
Es gelten keine Fristen zur Einreichung von entsprechenden Änderungsanträgen.

Alternative 2.2: Fristen - 4 Wochen für GP/WP, keine für Positionspapiere:
Über einen Änderungsantrag zum Grundsatzprogramm und Wahlprogramm auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. Für Positionspapiere gelten keine Fristen.

Alternative 2.3: Fristen - 4 Wochen für alles
Über einen entsprechenden Änderungsantrag auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.


Sowohl Grundsatzprogramm, Wahlprogramm als auch die Positionspapiersammlung sind auf den Medien der Piratenpartei Sachsen transparent zugänglich zu machen und für ein fremdes bearbeiten zu sperren.

Inhaltliche Änderungen an den programmatischen Aussagen dürfen nur vom Parteitag vorgenommen werden. Zur Änderung orthografischer Fehler genügt die Zustimmung des Landesvorstandes.