SN:Ständige Mitgliederversammlung/Sekretariat

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Ständige Mitgliederversammlung
Status - inaktiv
Ansprechpartner -
Ansprechpartner -

Kontakt: smv [ät] piraten-sachsen.de (OTRS)

akkreditierte Mitglieder:

  • letzter Stand: 24.07.2016
    • 66 akkreditiert
      • 9 aktiv in der SMV
      • 17 Account not activated
      • 40 inaktiv


Selbstverständniss

Die ständige Mitgliederversammlung
ist eine permanente online tagende
Mitgliederversammlung auf der
Positionen der Piratenpartei Sachsen
beschlossen werden.

Seiten

Geschäftsordnung des Sekretariats der ständigen Mitgliederversammlung

Der Aufgabenbereich des Versammlungssekretariats ist in der Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung beschrieben.


§1 - Mitglieder des Sekretariats

(1) Das Sekretariat besteht aus folgenden Pirat_Innen:

(2) Ansprechpartner für den Landesvorstand ist:

(3) Ansprechpartner für die Mitglieder der Piratenpartei Sachsen ist:

(4) Ansprechpartner für den technischen Betrieb ist:

(5) Ansprechpartner für den Landesdatenschutzbeauftragten (PP-LDSB) ist:

§2 - Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten

Mitglieder die Aufgaben der Gruppe (1) ausführen können nicht zugleich Aufgaben der Gruppe (2) ausführen, bezogen auf einen Vorgang. Es gilt das 4-Augen-Prinzip.


(1) Neuanlage, Deaktivierung eines Mitglieds

  • Verantwortlich: Marcel Ritschel
  • Stellvertretung:
  • berechtigte Vers.Sek.-Mitglieder: alle

(2) Überprüfung der Stimmberechtigung und der Identität eines Versammlungsmitgliedes; transaktionsbezogen, stichpunktartig und turnusgemäß auch vollständige Prüfung:

(3) Wiedervorlage positiv abgestimmter Anträge. Dies beinhaltet das Einpflegen der Anträge in den Themenbereich "Endabstimmungsbereich" für den Fall, dass das Automatisierungsskript nicht läuft, bzw die Überprüfung auf korrektes funktionieren:

  • Verantwortlich:
  • Stellvertretung:
  • berechtigte Vers.Sek.-Mitglieder: alle

(4) Inhaltlich neutrale Dokumentation und Publikation aller gefassten Beschlüsse im Piratenwiki:

(5) Überprüfung technischer Parameter und Konfigurationsdaten:

§3 - Sitzungen

(1) Sitzungen des Sekretariats finden fernmündlich und öffentlich statt.

(2) Sitzungen des Sekretariats finden mindestens einmal im Quartal statt.

(3) Die Mitglieder haben auf diesen Sitzungen einen Bericht über ihre Tätigkeiten vorzulegen.

(4) Diese Geschäftsordnung kann nur auf den Sitzungen des Sekretariats in voller Besetzung, mit einfacher Mehrheit und mit Zustimmung des Vorstandes geändert werden.

Arbeitsabläufe, Verfahrensbeschreibungen

Neuanlage eines akkreditierten Mitglieds als Benutzer

Überprüfung der Stimmberechtigung und Identität

Termine, Protokolle, etc. pp.