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Allgemeines

Mitgliedsbeiträge sind bis auf weiteres auf das Landeskonto zu überweisen. Die Fälligkeit ist der 02.01. eines jeden Jahres Spenden mit dem Mitgliedsbeitrag müssen dem KV zugehörig gekennzeichnet sein.

Die Auszahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zum Ende des Quartals.
Bar eingenommene Mitgliedsbeiträge sind der Barkasse zuzuführen und mit dem Landesschatzmeister zum Ende des Quartals verrechnet.

Beitragshöhe

Die allgemeine Beitragshöhe beträgt 4€ pro Monat. Tritt das Mitglied im laufe des Jahres ein, so ist auf den Monat gerundet der anteilige Betrag in Monaten bis zum Jahresende zu entrichten

Beispiel: Eva Muster tritt am 21.11 ein. Sie hat damit für die Monate November und Dezember 8€ Beitrag zu zahlen. Am ersten des Folgejahres sind die vollen 48€ zu zahlen.

verminderter Beitrag

Pauschalregelung bis zur Entscheidung auf Bundesebene: Der ermäßigte Beitrag beträgt 12 € im Jahr und gilt jeweils für ein Jahr. Er wird auf formlosen Antrag gewährt. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

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