SN:Kreisverband/Meissen/Dokumente/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


Kreisverband MeißenProgrammÄmterDokumente/ProtokolleVorstandsprotokolleKalenderSpenden

Logo Piraten Meißen.png
Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen.

Zum Herunterladen und Ausdrucken: PDF-Dokument

Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Meißen.

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  1. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist spätestens zur Hauptversammlung vorzuzeigen und wird anschließend dem Generalsekretär übergeben.
  1. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit erhaltenen offiziellen Dokumente an Ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  1. Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der Bundesreisekostenordnung vom 06.06.2012 stehen, sind genehmigt, sofern das für Reisekosten zurückgestellte Budget dies zulässt.

§2 Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand des Kreisverbandes Meißen besteht aus

  1. Vorstandsvorsitzender - Sören Skalicks
  2. stellvertretender Vorsitzender - Jens Löffler
  3. Generalsekretär - Frank Stemmler
  4. Schatzmeister - Wolfgang Schanz
  5. Beisitzer - Michael Wilhelm
  6. Beisitzer - Andreas Bärisch

§3 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Gemeinsame Aufgaben des Vorstands
    • Einberufung der Vorstandssitzungen
    • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
    • Öffentlichkeitsarbeit
  1. Kompetenzbereiche des Vorstandsvorsitzenden: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden sowie die Koordination anfallender Aufgaben und die Pflege Webseite und Wiki. Er vertritt den Kreisverband nach außen.
  1. Kompetenzbereiche des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden:
    • Jens Löffler

Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden,Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit), Unterstützt den Vorsitzenden, Vernetzung mit Ziel- und Wertnahen Menschen und Gewerbetreibenden im Raum Meißen.

  1. Kompetenzbereiche des Generalsekretärs: Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Außerdem obliegt ihm die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Organisation der Hauptversammlung, das Dokumentationswesen und die Organisation von Infostständen und Themenabenden. Förderung der innerparteilichen politischer Bildung.
  1. Kompetenzbereiche des Schatzmeisters: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im Kreisverband Meißen in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands.
  1. Kompetenzbereiche der Beisitzer
    • Beisitzer Michael Wilhelm:

Vernetzung Parteienlandschaft in Riesa, Mitgliedergewinnung und aktivierung in Riesa, Pflege des Kontaktes zu den Piraten Mittelsachsen.

    • Beisitzer Andreas Bärisch: Kontaktperson für Bürgerinitiativen im Landkreis und darüber hinaus, Auswertung des lokalen Pressespiegels, Vernetzung mit anderen Parteien und Vereinen welche unsere Ziele und Werte haben oder wir als unterstützenswert ansehen, Unterstützung des Generalsekretärs.

§4 Antragstellung

  1. Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  1. Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an vorstand@piraten-meissen.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Meißen zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.
  1. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§5 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist, gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  1. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor in Textform bekundet hat.
  1. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine zwei Drittel Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  1. Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.
  1. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 50,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 100,00 benötigt er die vorherige Zustimmung des Kreisvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, des Generalsekretärs.
  1. Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 100,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Der Schatzmeister hat das Recht auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters von der Vorstandssitzung kann dieser die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.
  1. Beschlüsse können als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können an vorstand@piraten-meissen.de gestellt werden und werden entsprechend im Wiki dokumentiert und dort abgestimmt. Die Abstimmung endet 48 Stunden nach Eingang der Email oder wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben oder wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis du rch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

§6 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.
  1. Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder ein damit beauftragtes Vorstandsmitglied möglichst mit einer Frist von 24h per E-Mail über die Meißner Mailingliste einberufen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.
  1. Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt.
  1. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  1. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, es sei denn es liegt eine andere Willensbekundung in Textform vor.
  1. Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung einen Sitzungsleiter, andernfalls leitet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Sitzung.
  1. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es sollen nicht mehr als Acht Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  1. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
  1. Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Meißen zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Meißen relevanten Datensätze werden vom Generalsekretär verwaltet.
  1. Der Zugriff auf Datensätze ist generell an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.
  1. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§8 Internetauftritte des Kreisverbandes

  1. Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Meißen im Internet.
  1. Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstandes begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.

§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 17. November 2014 in Kraft.