SN:Kreisverband/Dresden/Themenfahrplan/03.02.2012

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Arbeitstreffen am 03.02.2012

Thema: ÖPVN in Dresden

  • Teilnehmer:
  • Vorstellungsrunde:
    • Matthias (Leipzig)
    • Sascha (Leipzig)
    • Florian
    • Thomas (Leipzig)
    • Frank (Brandenburg/ RV_DOS)
    • Andre (LGS Leiter /DD)
    • Daniel (Schatzmeister/ DD)
    • Domenik (DD)
    • Christian (DD)
    • Christian (DD)
    • Harald (DD)
    • Mark
    • Jürgen (DD)
    • Andreas (DD)
    • Flo (DD)
    • Maxi (Beisitzerin/Leipzig)
    • Till (DD)

Thomas fängt an ...

  • erläutert Konzept Fahrscheinloser ÖPNV
  • Thomas erläutert die gesetzlichen Vorraussetzugen für ÖPNV
    • Grundlage für allgemeine Abgabe für ÖPNV
    • wie kann eine Kommune eine Abgabe für ÖPNV verlangen?
    • Abgabe für Leistung (Beispiel GEZ/ für das Benutzen können wird die Abgabe erheben)
    • müsste mit Landesbeschluss gemacht werden ....
    • erst Landesgesetz dann Kommunalabgabengesetz...

e-Mail Ankündigung

"Liebe Piraten aus Dresden,

Sasha und ich kommen aus Leipzig am Freitag, 3.2.2012, zu Euch um auch über den ÖPNV mit zu diskutieren.

Mittlerweile hat sich auch herausgestellt, dass es wohl mit den angedachten 30 Euro pro Kopf und Monat in Leipzig nicht geht. Allein nur die gesamten laufenden Kosten würden in Leipzig eine Abgabe von 57 Euro pro Kopf und Monat verursachen. Daher ist auch über eine Beteiligung von Betrieben nachzudenken, denn diese sind auch über Arbeitnehmer und Publikumsverkehr Nutznießer eines solchen fahrscheinlosen ÖPNV-Konzeptes. Aber ich vermute (noch ist das nicht ausgerechnet), dass dann immer noch die Belastung zu hoch sein wird, als dass eine breite Akzeptanz für eine Abgabe zu erwarten ist. Letztlich wird noch ein ungewisser Anteil aus Steuermitteln zu finanzieren sein. Ich persönlich würde eine Abgabe von 20 Euro pro Person und Monat für vertretbar halten (ob die Bremer hier rechnerisch für eine 100 %ige Deckung richtig liegen, ist auch noch fraglich).

Hinzukommt, dass gerade auch dieses Konzept eine Umwelt- und Verkehrspolitische Zielrichtung hat und es daher unumgänglich sein wird, den ÖPNV auch für Stoßzeiten aufzurüsten, denn dort sind jetzt schon weitgehend die Kapazitäten sachlich und personell ausgeschöpft. Das bedingt automatisch erhebliche Neuinvestitionen und somit Kostensteigerungen, die auch noch nicht berechnet sind. Insoweit empfehle ich auch einen Blick in die ca. 10 Jahre alte Studie zu Darmstadt, die schon mal eine Ahnung verschafft, wie schwierig hier eine verlässliche Analyse sein kann: http://www.ivda.de/ivda3/files/nt/D_Arbeit.pdf Die sicherlich nicht unerheblichen Einsparungen wegen dem Wegfall des Ticketverkaufs fallen demgegenüber nicht so sehr ins Gewicht, dass man eine Berechnung einer Abgabe auf der Grundlage der derzeitigen Kostenstruktur auch nicht mit einem Abzug von wegfallenden Ticketverkaufskosten „schönrechnen“ sollte.

Rechtlich ist eine solche Abgabe konstruierbar, ich habe nachfolgend meine landespolitisch orientierten Leitsätze nochmals überarbeitet und stelle diese auch zur Diskussion. Ohne rechtspolitische Initiative auf Landesebene geht auch kein fahrscheinloser kommunaler ÖPNV! Ferner wären m.E. die Gelder nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in Sachsen zugunsten des fahrscheinlosen ÖPNV auf Grund noch zu treffender politischer Entscheidungen in Sachsen neu zu verteilen.

Es wäre gut, wenn auf der Grundlage der Dresdner Statistiken und Kosten des ÖPNV jemand von Euch mal eine Modellrechnung für Dresden am Freitag erarbeiten könnte. Dann wissen wir mehr über eventuelle Hausnummern.

Nachstehendes wäre auch noch auf unserem Plenum am Samstag (wohl in Dresden) unter dem landespolitischen Gesichtspunkt zu behandeln.

LG Thomas Walter"

ÖPNV

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich dafür ein, dass in Sachsen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen fahrscheinlosen Öffentlichen Personalnachverkehr (ÖPNV) einzuführen. In solchen Fällen kann jeder Bürger und auswärtige Besucher die kommunalen Beförderungseinrichtungen ohne besonderes Entgelt nutzen. Finanziert werden soll dies u.a. durch eine kommunale zweckgebundene Abgabe die die Bürger, sei es mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, kraft einer kommunalen Satzung zu entrichten haben. Minderjährige Bürger, Studenten , Auszubildende, Schwerbehinderte, pflegebedürftige Personen, Empfänger von Sozialleistungen können von der Abgabenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Ferner kann die Kommune Befreiung oder Reduzierung von der Abgabenpflicht vorsehen, wenn besondere Gründe, wie sozialer Härtefall oder eine sonst nicht zu vermeidende Ungleichbehandlung dies erforderlich macht. Auswärtige Besucher oder Berufspendler können in die Abgabenpflicht einbezogen werden, soweit solche mittels Hotelübernachtung oder Arbeitgeber erfasst werden können. In diesen Fällen sind das Hotelgewerbe und die Arbeitgeber entsprechend zum Einzug zu verpflichten. Ferner können auch Betriebe ergänzend oder alternativ zu einer Abgabe herangezogen werden, die je nach der Zahl der Arbeitnehmer und dem durch sie verursachten Publikumsverkehr zu berechnen ist. Die Abgabe soll nach den Aufwendungen für den ÖPNV bemessen werden, wobei auch ein Eigenanteil bei den Kommunen verbleiben muss, der der geschätzten anteiligen Nutzung von auswärtigen Benutzern entspricht, die nicht von der Abgabenpflicht umfasst werden können. In der Regel ist hierfür ein Eigenanteil von 10 % zugrundezulegen. In begründeten Einzelfällen, kann die Kommune hiervon auch abweichen, soweit hierdurch eine erhebliche Ungleichbehandlung ausgeglichen werden kann.

Die Piratenpartei fordert des weiteren, dass innerhalb des Freistaates Sachsen, die Verteilung der nach Art 106 a GG und dem Regionalisierungsgesetz empfangenen Bundesmittel neu geregelt wird, damit das Konzept eines fahrscheinlosen ÖPNV vorrangig umgesetzt werden kann.

Die Piratenpartei setzt sich ferner dafür ein, dass mit Hilfe von drei großen Feldversuchen festgestellt wird, ob sich ein kostenfreier ÖPNV rechnet. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Sachsen wissenschaftlich mit Hilfe der Landesregierung begleitet durchgeführt werden.

Zur Umsetzung des Konzeptes eines fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) , das mittels einer kommunalen Abgabe zu finanzieren ist, fordert die PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND , Landesverband Sachsen die Schaffung landesgesetzlicher Grundlagen, damit den Gemeinden und Landkreisen die Ermächtigung zu entsprechenden Abgabensatzungen gegeben wird. Demnach möge der Landtag beschließen, die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung ) in Abs. 2 um einen zweiten Satz zu ergänzen, dass das sächsische Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung abweichende Bestimmungen vorsehen darf. In Konsequenz hierzu ist das Sächsische Kommunalabgabengesetz im obigen Sinne um Vorschriften zu ergänzen, die die Kommunen ermächtigen, Satzungen für eine zweckgebundene ÖPNV –Abgabe im obigen Sinne zu erlassen.


  • Voraussetzung Kommunaler Eigenbetrieb...
  • Politisch umsetzbar 20 € pro Teilnehmer/Person Rest muss von Kommune geleistet werden

Sasche begrüßt die Teilnehmer und begrüßt die Besuche der Dresdner Piraten bei den Leipziger Piraten und umgekehrt, sowie einer verstärkten Zusammenarbeit aller Piraten in Sachsen.

Kennzahlen:

Kalkulation (defensiv) auf Basis Istdaten (2010/2011):

  • Amtliche Einwohnerzahl
    • 525.000
  • Einwohneransatz LVB
    • 518.862
  • Einwohnerzahl laut Einwohnerregister
    • 508.000

davon abzuziehen:

  • Kinder und Jugendliche
    • 67.413
  • Studenten
    • 36.892
  • Über 80jährige
    • 28.762
  • Schwerbehinderte
    • 40.476
  • Abgabepflichtige in Summe
    • 334.457
  • Anzahl der LVB Fahrgäste pro Jahr
    • 141 Mio,
  • Umsatzerlöse
    • 119,8 Mio
  • Abzug Studenten (Semesterticket)
    • 12,4 Mio.
  • daraus resultiert als Gegenfinanzierung
    • 107,4 Mio.
  • mit 10% Puffer
    • 118,14 Mio.

Dazu erläutert er den organisatorischen Aufbau der Leipziger Versorgungsbetriebe in der LVV (AG od. GmbH). Diese fungiert als Holding, in der auch die Leipziger Verkehrsbetriebe als AG (LVB) eingegliedert sind. Dadurch werden Schattenhaushalte eröffnet, die im Sinne der Transpranz kaum noch zu kontrollieren sind. Rechnerisch arbeitet die LVB defizitär. Die Bilanz wird durch Einzahlungen anderer Versorgungsbetriebe quersubventioniert, etwa durch die Wasser oder Elektrizitätswerke. Die Beitragspflicht im fahrscheinlosen Nahverkehr wird durch die Möglichkeit die LVB zu nutzen gerechtfertigt. Damit können Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht argumentieren, sie würden die Straßenbahnen und Busse nicht nutzen, denn sie könnten es ja. Weiter wird auf den Kreis der finanziell in Anspruch zu nehmenden eingegangen. Dabei fallen Studenten mit dem Studententicket heraus od. Kinder. Älter Menschen können von der Zahlung befreit werden.

Fragerunde

  • an Thomas:
    • Gibt es noch das Konzept der gGmbH ....
      • es geht nur mit städtischen Eigenbetrieben
  • an Sascha:
    • Querfinanzierung ausbauen? Als Alternative? Stadtwerke im Wettbewerb...
      • Marktseitig schwierig
  • an Thomas:
    • Doppelbesteuerung der Betriebe?
      • Argument Arbeitnehmer und Kunde bringen Nutzen für den Betrieb, denn sie frequentieren den Betrieb.
  • Alex:
    • In der Berechnung (in der Ankündigung dieses Treffens) steht etwas von 10% finanziellem Puffer.
  • Thomas:
    • Davon kannst Du ausgehen, es wird teuer
  • Thomas:
    • Deswegen wird es allein mit der Abgabe vermutlich nicht klappen. Was wird als Grundlage der Berechnung genommen...?
  • Privatgäste ohne Hotelaufenthalt etc. die keinen Ababen zahlen
    • fallen durch...
  • Harald gibt zu Bedenken...
    • Nahverkehr ist bundesweit? Tatsächliche Kosten können wir nicht erfahren? Doppelbelastung, da ÖPNV über Strompreis in Leipzig subventioniert ...
    • Was ist mit dem ländlichen Nahverkehr?
  • Bürger zahlen doppelt, weil Arbeitgeber nochmal abgeben?
    • Arbeitgeber zahlen nur für Pendler oder andere Möglichkeiten der Anderszahlung ... oder höhe

Mehrverkehr durch die Fahrscheinlosen Nahverkehr...Berechnung geht vom jetzigen Stand aus Ausbau / Fahrhäufigkeit aus? 30% Mehraufkommen sind im Konzept mit drin. Verkehrsbetrieb sieht das nicht als Problem wird nur in der Hauptverkehrszeit Betreffen. Leipziger Piraten versuchen da Erfahrungswerte Diskussionen mit dem Örtlichen Verkehrbetrieb...

  • Praktikables Konzept für Pendler:
    • Preise für Parken in der Stand erhöhen incl. Fahrabgabe/Parkhäuser am Stadtrand mit Abgabe?
    • Unternehmen zahlen für alle Arbeitnehmer(Pendler oder nicht Pendler)/ KD eine verminderte Abgabe (wenige Euro)
    • Fahrscheinfrei im ganzen Land (Bundesland)
    • Pendlerabgaben vom Betrieb höher ....
    • Landesentwicklungsplan / Arbeitsplatzüberschüsse -> Pendlerzahlen rausrechnen
    • Drastische Veränderung des ÖPNV ... drastische Kosten / über Satz nicht kostendeckend
  • André:
    • Personen, die zum Einkaufen von außerhalb kommen, sollten auch belastet werden! Doppelbesteuerung ist kein Problem, da bspw. das Benzin auch mehrfach besteuert wird. Einsparungspotenzial wird durch Einsparung des Nachtverkehr und der Umstieg auf Taxis gesehen.

Rednerliste wird geschlossen

  • Till:
    • Besteuerung über Unternehmen wird sich schwer umsetzen lassen, da die Bürger sehr verteilt wohnen.
  • Florian
    • Welcher Anreiz wird zur Benutzung des ÖPNV gesetzt.
  • Sascha (Referent):
    • ÖPNV dient der Daseinsvorsorge. Es geht darum, den Egoismus des Einzelnen als Autofahrer zu überwinden. Anderenfalls entstehen unnütze Staus, die volkswirtschaftlich als schädlich zu bezeichnen sind. S. hält die Erfassung der Bertrieb für den Pendlerausgleich als gerecht.

Verteilte Diskussion

  • Gast:
    • Hält Maut für multiple Belastung, wenn in HAL, DD und L Plaketten gekauft werden müssen.
  • Mark:
    • Weist auf Risiko in den Randzonen hin, in denen sich Nachtverkehr kaum lohnt mit dem Risiko der Verkehrseinstellung. Sollte sich das Konzept des Fahrscheinlosen Nahverkehrs durchsetzen, wäre die Logistik auch in den Randzonen gesichert.

ENDE 21:09

Beispiel aus Leipzig

Leipzig, 04.11.2011

Stand: 06.12.2011

Entwurf eines Konzepts der Leipziger Piraten zum öffentlichen Nahverkehr sog. „Nahverkehrskonzept“

Präambel:

Im Programm für die Wahl des Stadtrates 2013 fordern die Leipziger Piraten den gemeinschaftlich finanzierten öffentlichen Nahverkehr. Dieser darf nicht mit einem kostenlosen öffentlichen Nahverkehr verwechselt werden. Vielmehr soll der gemeinschaftlich finanzierte öffentliche Nahverkehr durch eine Umlage in Form einer kommunalen Abgabe solidarisch von einer breiten Bevölkerungsbasis finanziert werden.

Ziel und Vision ist ein die Ressourcen schonender öffentlicher Nahverkehr zu einem für alle Menschen günstigen Preis.

Wer profitiert?

Alle Menschen fahren kostengünstig; Kinder und Jugendliche fahren frei; Studenten fahren wie bisher im Rahmen des Semestertickets; Schwerbehinderte und Menschen ab 80 Jahren fahren ebenfalls frei. Alle anderen zahlen eine gleiche monatliche Nahverkehrspauschale.

Wie wird es finanziert?

Kalkulation (defensiv) auf Basis Istdaten 2010/2011: Einwohnerzahl amtlich: 525.000

Einwohneransatz LVB: 518.862

Einwohnerzahl laut Einwohnerregister: 508.000

davon abzuziehen

Kinder und Jugendliche: (67.413)

Studenten: (36.892)

Über 80-jährige: (28.762)

Schwerbehinderte: (40.476)


Abgabepflichtige gesamt.: 334.457

(Hinweis: Alle Zahlen sind Echtdaten und stammen aus öffentlichen statistischen Quellen.)

Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) erzielten 2010 mit ca. 141 Mln. Fahrgästen insgesamt 119,8 Mln. Euro Umsatzerlöse aus Beförderungsentgelten.

Hiervon sind Zuweisungen für Studenten von 12,4 Mln. Euro in Abzug zu bringen, die die LVB aus dem Semesterticket über die Hochschulen erlösten. Mithin müssten wenigstens 107,4 Mln. Euro über eine Nahverkehrsabgabe gegen finanziert werden.

Ferner sollte ein Nahverkehrskonzept nicht lediglich Umsatzerlöse durch Gemeinschaftsfinanzierung austauschen, sondern zugleich Subventionen des Nahverkehrs durch Dritte dauerhaft ausschließen.

Zusammen müssten deshalb 107,4 Mln. Euro sowie ein Pufferbetrag von 10%, mithin zusammen 118,14 Mln. Euro, in Form einer Nahverkehrsabgabe gegenfinanziert werden. Dies entspricht einem pauschalierten Abgabeaufkommen je Einwohner von 354 Euro jährlich bzw. 29,50 Euro monatlich auf Grundlage des Einwohnerregisters.

(Hierbei sind Privilegierungen von Hartz 4-Empfängern von 213.T Euro nicht berücksichtigt. Diese Mehrkosten schlagen mit zusätzlich 0,64 Euro monatlich zu Buche. Ferner werden Haupt- und Nebenwohnsitz gleich behandelt)

Was ist mit Minderjährigen? Minderjährige fahren frei.

Was ist mit Studenten? Studenten fahren mit Semesterticket, was bereits in die Kalkulation eingestellt ist.

Was ist mit Schwerbehinderten und über 80-Jährigen? Auch diese Personen fahren frei und sind bereits Teil der Kalkulation. Was ist mit Hartz4-Empfängern? Diese zahlen statt 29,50 Euro nur 22 Euro, ein Minderbetrag von 5 Euro gegenüber dem momentanen Preis. Zum 30.06.2011 hatte Leipzig 28.384 Hartz 4- Empfänger. Hierdurch entstehen Mehrkosten von 213.T Euro, die gegen finanziert werden müssten. Ist das alles sozial gerecht? Eine Abgabe in Höhe von monatlich 29,50 Euro für erwachsene Bürger ist weder unsozial noch ungerecht. Ungerecht ist gegenwärtig, dass lediglich eine Minderheit der Gesamtbevölkerung den ÖPNV allein finanziert, und zu stetig steigenden Tarifen bei den LVB führt. Ein Sozialticket, dass Hartz-IV-Empfänger und Grundsicherungsempfänger bei den LVB erwerben können, kostet monatlich 27 Euro. Im Hartz-IV-Regelsatz sind derzeit ca. 6% für Verkehrsausgaben (ÖPNV) vorgesehen, was bei einem Eckregelsatz von 359 Euro einem Betrag von monatlich 21,54 Euro entspricht. Eine Nahverkehrsabgabe von 29,50 Euro liegt geringfügig über diesem Betrag. Daher könnten wir diese Last auf 22 Euro reduzieren. Dies würde die Nahverkehrsabgabe für alle abgabepflichtigen Bürger um 0,64 Euro verteuern.

Der Normalpreis für eine LVB-Monatskarte im Bereich der Stadt Leipzig kostet im Jahresabo heute bereits 55,20 Euro; jährliche Tarifsteigerungen liegen stets zwischen 5 und 10 Prozent. Minderjährige zwischen 6 und 17 Jahren, Hunde und Fahrräder blieben nach unserem Entwurf gänzlich von den derzeit geltenden Fahrtkosten verschont.

Werden Autofahrer ungerecht behandelt?

Wenn jetzt Autofahrer aufschreien und sagen, sie würden den ÖPNV ja gar nicht nutzen aber sollen trotzdem dafür zahlen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass dies nur recht und billig ist. ÖPNV ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Daseinsvorsorge und von allen anteilig zu bezahlen, nicht nur von Kunden der LVB.

Was ist mit Touristen und Gästen der Stadt? Touristen die in Leipzig in gewerblichen Unterkünften übernachten, werden an den Nahverkehrskosten über eine Pauschale je Übernachtung beteiligt. Diese beträgt 5 Euro je Übernachtung, was einem LVB-Tagesfahrschein entspricht. Die Abgabe wird über die Hotels und Herbergen eingezogen. Hieraus ergibt sich ein Ertragspotential von ca. 10 Mln. Euro jährlich. Hinweis: Es bleibt noch juristisch zu prüfen, ob die Einführung einer solchen Abgabe rechtskonform wäre. Gäste die privat übernachten bzw. Tagesgäste ohne Übernachtung fahren frei. Dies ist aus Gründen der Praktikabilität hinzunehmen. Wie wird die Nahverkehrsabgabe erhoben? Die Nahverkehrsabgabe ist über die Bürgerämter mittels Bescheid einzuziehen. Ergebnis: Unabhängig von den sozialen und ökologischen Gewinnen, die das Modell fahrscheinloser, umlagefinanzierter, öffentlicher Nahverkehr für die Stadt Leipzig bringen würde, wird der einzelne Bürger nicht übermäßig belastet; Familien und Bedürftige werden vielmehr deutlich entlastet. Ein Bürgerticket für 27 Euro monatlich wertet den ÖPNV insgesamt auf, ist sozial gerecht und bietet den LVB finanzielle Planungssicherheit. Hierzu könnte ein Sicherheitszuschlag von 10% erhoben werden, was den LVB zusätzliche Einnahmen von 12 Mln. Euro jährlich bringen würde. Infolge würde die Nahverkehrsabgabe um 36 Euro jährlich bzw. 3 Euro monatlich auf nunmehr monatlich 30 Euro steigen. Zusätzlich ist die Problematik Forderungsmanagement/Fakturierung zu klären. Hier könnte ein Abschlag von 5-10% für Sofortzahler gegenüber Ratenzahlern gewährt werden.

Umsetzung/Ausblick:

Wir sollten als Projektteam ÖPNV mit Verantwortlichen der LVB einen Termin machen, um ggf. offene Punkte zu besprechen.

- Ende der Bearbeitung -

von Sascha