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Juni 2011

  • Aus dem Gerichtssaal:

Ort: Verwaltungsgericht Dresden; Datum: 15.06.2011; Parteien: Stadt Dresden gegen Jemand u.a.; Gegenstand: Kindergartenbeiträge; Erschienen: Zwei Frauen für die Stadt Dresden als Beklagte, Junger Mann für Jemand als Kläger, Eine Richterin, Zwei Gäste,

Nach der Vorstellungsrunde wird der Sachverhalt dargestellt:

Der junge Mann erscheint für seine Frau, mit welcher er zwei Kinder hat. Eines davon besuchte 2009 den Kindergarten als 6jähriger und wurde zwischen Juli und Oktober geboren. Deshalb haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind vorzeitig einzuschulen. Die junge Familie hat sich für die frühzeitige Einschulung entschieden und diesen Entschluss im Kindergarten bekannt gegeben. Im März 2009 erhielten die Kläger einen Bescheid, wonach der Besuch des Kindergartens ab August 2009 beitragsfrei gestellt wird. Erst im Oktober 2009 konnte die Familie die Einschulungsunterlagen für das Kindergartenkind ausfüllen. Wie später in der Verhandlung noch herausgearbeitet wurde, war dies früher nicht möglich, da behördlicherseits keine Formulare vorhanden sind oder nicht entgegengenommen wurden. Erstaunlicherweise erhielt Jemand nun einen Bescheid, in dem festgestellt wurde, dass mit einer Anmeldung im Oktober, das Kind auch erst ab Oktober beitragsfrei gestellt werden kann. Dafür wurde sogar ein Paragraph im Kindergartengesetz und auch andere Schreiben zitiert. Für die Monate August und September werden also Kindergartenbeiträge fällig, die mit dem Bescheid eingefordert werden. Dagegen hat nun Jemand Widerspruch eingelegt. Nach dem Vorverfahren wird dieser Widerspruch nun vor Gericht benandelt.

Nachdem nun der Sachverhalt umrissen ist, wendet sich die Richterin an die Vertreterinnen der Beklagten Stadt Dresden mit der Nachfrage: „Ich hatte Sie gebeten, mir Ihre Entscheidungsgrundlage, welche Sie im Bescheid vom Oktober aufgeführt haben, zuzusenden. Ich habe es nirgendwo weder im Gesetzestext noch im Internet gefunden. “ Die Vertreterinnen der beklagten Stadt reichen darauf der Richterin mit viel Entschuldigung einen Zettel. Und nun? Neben der Beklagten kann auch die Richterin die Entscheidungsgrundlage nun zur Kenntnis nehmen. Der betroffene Bürger kann dies nicht, er wurde weder für eine Entschuldigung noch für eine Kopie für würdig gehalten. Jemand sagt nichts dazu und die Richterin schlägt vor, den Text im Saal zu verlesen. Irgendwann kommt man zu dem Punkt, der die Grundlage für den Entscheid gewesen sein wird. Sinngemäß steht wohl geschrieben: „Entscheiden sich die Eltern erst im Laufe des Schulvorbereitungsjahres für eine vorzeitige Einschulung, wird erst ab diesem Zeitpunkt die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres wirksam.“ Die Richterin lotet nun die Positionen der Parteien aus. Die Beklagte geht davon aus, dass erst mit dem schriftlichen Antrag der Eltern deren Wille zur vorzeitigen Einschulung erkennbar war. Der Kläger bringt vor, dass es keine Formvorschrift für die Anmeldung der Kinder in der Schule gab und das Kind angemeldet war, da sonst kein Bescheid im März erstellt worden wäre. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass erst im Oktober angemeldet werden kann, wenn das kostenfreie Vorschuljahr bereits im August beginnt. Die Richterin lässt erkennen, dass Sie den Bescheid vom März als bestandskräftig sieht und schlägt zur Schlichtung vor, dass die beklagte Stadt die zwei Beiträge von August und September also ca. 250 € an den Kläger zurückzahlt. Die Schlichtung wird von beiden Seiten angenommen. Jemand hat also recht behalten, dass der Bescheid gegen seine Frau vom Oktober 2009 wegen Kindergartenbeiträgen nicht haltbar war. Die Richterin hat einen guten Job gemacht. Sie hat die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung bewegt. Meine Hochachtung dem jungen Mann, der als Jemand aufgetreten ist und für sein Recht gekämpft hat. Meine Hochachtung der Richterin, für den herausgearbeiteten Vergleich. Für mich war der Besuch bei Gericht die Bestätigung, dass die Praxis des doppelten Verwaltungsaktes noch immer nicht ausgestorben ist und immer wieder neue Blüten treibt.

--Pepe 20:55, 24. Okt. 2011 (CEST)

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  • ...

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