SN:Kreisverband/Dresden/Dokumente/Geschäftsordnung
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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Dresden.
Inhaltsverzeichnis |
§1 Allgemeines
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
- Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist dem Generalsekretär spätestens 48 Stunden vor der Hauptversammlung einzureichen.
§2 Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand des Kreisverbandes Dresden besteht aus
- Vorstandsvorsitzer - Alexander Brateanu
- Generalsekretär - Marcel Ritschel
- Schatzmeister - Daniel Riebe
- Erster Beisitzer - Andreas Schaake
- Zweiter Beisitzer - Florian André Unterburger
§3 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
- Gemeinsame Aufgaben des Vorstands
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kompetenzbereiche des Vorstandsvorsitzenden: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen.
- Kompetenzbereiche des Generalsekretärs: Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Hauptversammlung und das Dokumentationswesen. In Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden ist der Generalsekretär als Stellvertreter zur Vertretung berechtigt.
- Kompetenzbereiche des Schatzmeisters: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im Kreisverband Dresden in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands.
- Kompetenzbereiche der Beisitzer
- Erster Beisitzer Andreas Schaake: operative Aufgaben
- Zweiter Beisitzer Florian André Unterburger: Der zweite Beisitzer ist zuständig für die kommunale Vernetzung der Piraten mit lokalen Initiativen als auch für regelmäßige programmatische Input-Ideen.
§4 Antragstellung
- Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
- jedem Bürger oder Bewohner der Stadt Dresden
- jedem Mitglied des Kreisverbandes Dresden,
- Mitglieder der Hochschulgruppen der Piratenpartei in Dresden,
- den Organen der Piratenpartei Landesverband Sachsen und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
- dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland.
- Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an vorstand@piraten-dresden.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.
§5 Beschlussfassung
- Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Beschlüsse können weiterhin als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Dresden/%C3%84mter/Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragsstellers alle Vorstandsmitglieder über einen neuen Umlaufbeschluss zu informieren. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite ab. Die Abstimmung endet nach 48 Stunden.
- Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht vor zuvor schriftlich bekundet hat.
- Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.
- Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 100,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 200,00 benötigt er die vorherige Zustimmung des Kreisvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters.
- Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 200,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Der Schatzmeister hat das Recht auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters von der Vorstandssitzung kann dieser die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.
§4 Vorstandssitzungen
- Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.
- Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.
- Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
- Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbehandelte Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.
- Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll der Vorstandssitzung ist vom Generalsekretär innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
§5 Verwaltung der Mitgliederdaten
- Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Dresden relevanten Datensätze werden vom Generalsekretär verwaltet.
- Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
- Der Vorstand kann per Beschluss in begründeten Fällen weiteren Piraten Auskunft zu Mitgliederdaten erteilen. Diese Auskunft ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und ist auf ausgewählte Daten beschränkt.
§6 Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbandes
- Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Dresden im Internet. Darunter fallen insbesondere der:
- Blog erreichbar unter www.piraten-dresden.de
- sowie der Twitter Account @piratenDD.
- Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstands begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.
