SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand bis130706

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


Geschäftsstelle · Orgazentrale · Wahlprogramm · Satzung · Vorstand

Piraten Chemnitz.png



KV Chemnitz offiziell

Offizielle politische Inhalte

Wahlprogramm 2014
Positionspapiere

Organisation

Satzung


Dies ist die Geschäftsordnung des am 12.08.2012 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte.
Sie ist in der Vorstandssitzung am 21. Oktober 2012 einstimmig beschlossen worden.

§ 1 Allgemeines

1. 1Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.

2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

3. 1Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.

§ 2 Vorstand

Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:

§ 3 Beschlussfassung

1. 1Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren gefasst. 2Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail oder im Wiki abgestimmt und erfordern zur Annahme die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. 3Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit im Wiki von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird oder zur nächsten regulären Vorstandssitzung. 4Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.

2. 1Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.

3. 1Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanzlage erfordert. 2Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen. 3Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.

4. 1Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit.

5. 1An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. 2 Der Betroffene hat dies dem Vorsitzenden unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen. 3 Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorsitzende.

§ 4 Antragsrecht

1. 1Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de oder von jedem Anwesenden gestellt werden. 2Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von € 300,00 nicht überschreiten. 3Per E-Mail eingegangene Anträge werden vor der Vorstandssitzung auf geeignete Weise veröffentlicht. 4Anträge können auf Wunsch des Mitglieds auch anonymisiert veröffentlicht und behandelt werden.

2. 1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2Alle ordentlichen Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 3Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 4Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. 5Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.

3. 1Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung, oder wenn sie geeignet sind, per Umlaufbeschluss im Wiki oder per E-Mail entschieden.

4. 1Anträge einzelner Mitglieder auf Ordnungsmaßnahmen gegen andere Mitglieder sind unzulässig.

§ 5 Vorstandssitzungen

1. 1Die Vorstandssitzungen finden in der Regel monatlich und persönlich statt.

2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von mindestens 3 Tagen auf der Chemnitzer Mailingliste einberufen.

3. 1Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung, Tagungsort und Termin beizufügen.

4. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.

5. 1Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung.

6. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 4Die Sitzungsleitung kann begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.

7. 1Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich. 2Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. 3Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.

8. 1Vorstandssitzungen dauern höchstens 3 Stunden und können durch Pausen unterbrochen werden. 2 Nicht behandelte Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Vorstandssitzung vertagt.

§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung

1. 1Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.

2. 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. 2Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§ 7 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:

1. Vorsitzender - Steffen Mühsinger

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Sitzungsleitung
  4. Vorträge / Empfänge / Podiumsdiskussionen
  5. Büro / Schlüsselverwaltung / Belegung
  6. Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
  7. Vertritt den KV Chemnitz im Bündnis Chemnitz Nazifrei

2. Schatzmeister - Marko Goschin

  1. Organisation und Abrechnung Finanzen
  2. Spenden und Sponsoring
  3. Verträge und Versicherungen
  4. Inventarverzeichnis
  5. juristische Fragen
  6. Brief- und Paketeingang

Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.

3. Generalsekretär - Kevin Fleischer

  1. Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten / Adressen
  2. Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
  3. lfd. Geschäftsverkehr einschließlich Protokolle nebst Aufbewahrung
  4. Vorbereitung von Veranstaltungen
  5. Ehrungen, Flauschbeauftrager
  6. Organisation / Verpflegung / Gäste

4. Beisitzer - Michael Matschie

  1. Vernetzung mit den JuPi's Sachsen
  2. Vorbereitung von Veranstaltungen
  3. Vorbereitung von Sitzungen
  4. Kontakt zu anderen demokratischen Kräften

§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung'’'

1. 1Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss. 3Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. 4Die Beauftragten sind nur gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. 5Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 6Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.

2. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln. 2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.

§ 9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. 1Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 21. Oktober 2012 in Kraft.