SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2013-03-13/02

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Antrag

Antrag #2013-03-13/02, Änderung des §4 unserer GO

Antragstext: Hiermit beantrage ich die Einfügung des folgenden Absatz 3 in den §4 unserer GO.

3. Bei Umlaufbeschlüssen die die Beauftragung von Piraten beinhalten muss – um dem Datenschutz gerecht zu werden – der Name des zu beauftragenden Piraten nicht im Wiki genannt werden. Der Name wird nur, wenn die Bauftragung ausgesprochen wurde, im Wiki veröffentlicht. Die Namen abgelehnter Bewerber bleiben geschützt.

Die nachfolgenden Absätze werden folgerichtig neu nummeriert.

Begründung: Datenschutz. Wissenschon. Diskussion hatten wir ja schon mehrfach und einige von uns scheinen aufgrund §4 (2) 2 die grundlegensten Grundlagen des Datenschutz zu vergessen weil sie das für intransparent halten (stellt euch hier meinen bekannten Vortrag über den Unterschied zwischen Transparenz und Öffentlichkeit vor).

Beantragt von: Dietpunk

Umsetzungsverantwortlich:

Abstimmung und Ergebnis
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  1. Dafür:
    Dietpunk 20:59, 13. Mär. 2013 (CET); Jihan 21:04, 13. Mär. 2013 (CET);
    ToRo 21:05, 13. Mär. 2013 (CET);
  2. Dagegen:
    Universalist 21:32, 13. Mär. 2013 (CET); Fl0range 17:06, 14. Mär. 2013 (CET)
  3. Enthaltung:

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: Wurde auf der LaVoSi am 20.03. behandelt.


Diskussion / Protokoll

Ostpirat: Ein Blogbeitrag zu diesem Antrag

DaCon 21:26, 14. Mär. 2013 (CET): Persönlich meine ich die aktuelle GO mit privacy opt-in ist ausreichend und der Antrag ist nicht wirklich notwendig und vermengt viele Themen. Aber bevor ihr euch zeitraubend weiter rumstreitet oder eure Gesundheit strapaziert, hier ein Kompromiss-Vorschlag:

Antragstext: Hiermit beantrage ich die Anpassung von §4 Abs.1 Satz 4 der GO:

Die in Anträgen und Beschlüssen genannten Personen haben der Veröffentlichung ihres bürgerlichen Namens oder Pseudonyms rechtzeitig vor Veröffentlichung zuzustimmen. Die Zustimmung zur Art der Veröffentlichung (Name, Pseudonym, Anonym) sollte vom Antragsteller in der Antragsvorlage vermerkt werden. Im Zweifel ist der Name solange zu anonymisieren bis die Zustimmung durch einfache Willenserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgt ist.

Begründung: So transparent wie möglich arbeiten. Mit dem Datenschutz-Hammer sollte man nicht Menschen vor ihrer eigenen Unbedachtheit schützen (entmündigen) wollen. Stattdessen hat jeder mündige Bürger das Recht und vor allem die Pflicht das für ihn passende Schutzniveau auszuwählen.



Anmerkung DaCon: wenn das auch nicht passt, dann verschiebt das vielleicht. Der Antrag von Dietpunk thematisiert ganz grundsätzliche und spannende Fragen zum Thema Datenschutz vs. Transparenz. Sollte man nicht einfach so per Umlaufbeschluss vermerkeln. Und hört Euch mal die Aufzeichnung zur Sitzung an. Für alle die da aus ihrer Rolle gefallen sind: Warum ist das passiert? Wo war der Trigger? ... Die Sitzung wurde nachher im Mumble von den Zuhörern schön ausgewertet und ganz gut von einem Nicht-Piraten moderiert, der da auch zugehört hatte.



Fl0range 17:07, 14. Mär. 2013 (CET) Unklarer widersprüchlicher GO-Text ist unklar und widersprüchlich.

Universalist:

  1. Geheimhaltung als Regelfall? Geht's noch?
    1. Die Regel der GO, dass Anträge auf einfachen Wunsch zu anonymisiert werden können ist imho völlig ausreichend und wurde im Übrigen bisher NIE gebraucht
  2. Werden beantragte Beauftragungen fälschlicherweise mit Ausschreibungen oder Bewerbungen im Sinne des Arbeitsrechts gleichgesetzt.
    1. Ausschreibungen werden jetzt schon
  3. Ist die Begründung ein Witz.
    1. Welcher Außenstehende soll die nachvollziehen können?!
    2. Ist nicht nachvollziehbar welche "Grundlagen des Datenschutzes" berührt sind. Welche denn bitte?
  4. Ist der Text sprachlich mangelhaft und missverständlich.
    1. Widersprüchliche Verwendung von "muss [...] nicht" in Satz 1 im Zusammenhang mit Satz 2.


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