SN:Ämter/Vorstand/Anträge/Ordnungsmaßnahme gegen Gregor Schäfer
Aus Piratenwiki
- Antrag an den sächsischen Vorstand
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- Beantragt von
- inkorrupt
- Titel
- Ordnungsmaßnahme gegen Gregor Schäfer
- Antrag
Der Vorstand möge beschließen:
Dem Mitglied Gregor Schäfer aka Fidel aka fidelkarsto wird gemäß § 6 Abs. 1 Bundessatzung i.V.m. § 5 Abs. (1) Landessatzung für die Dauer eines Jahres ab Beschlußdatum die Fähigkeit aberkannt, ein Parteiamt zu bekleiden.
Begründung:
Am 14.3.2011 kam es auf der sächsischen Mailingliste durch das Mitglied Gregor Schäfer zu einer Beleidigungsattacke gegen den Piraten Mirco da Silva. Die zahlreichen Äußerungen, u.a. die wiederholte Beleidigung "Du bist und bleibst ein widerliches braunes Stück Scheisse", sind im Archiv der Mailingliste bzw. waren 90 Tage vom 14.3.11 an rückwirkend unter news.piratenpartei.de nachzulesen. Gregor Schäfer hat mit seinem Verhalten gegen die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstoßen.
Gegen das Parteimitglied Gregor Schäfer wurde am 30.03.2011 eine Ordnungsmaßnahme in Form einer Verwarnung verhängt.
Weiterhin erging an Gregor Schäfer die Aufforderung, zukünftige Kommunikation innerhalb der Mailingliste konstruktiv und sachlich zu führen und persönliche Differenzen in Privatmails zu klären.
Am 19.08.2011 kam es auf der sächsischen Mailingliste wiederum durch das Mitglied Gregor Schäfer (aka Fidel) zu einer Beleidigungsattacke gegen den Piraten Mirco da Silva (aka Midas) in der er diesen als "Arme Wurst" tituliert.
Am 28.08.2011 knüpfte das Mitglied Gregor Schäfer (aka Fidel) an seine bisherigen Beleidigungsattacke gegen den Piraten Mirco da Silva (aka Midas) an in der er diesen als "Haufen brauner Scheiße" usw. tituliert.
Die wiederholten Beleidigungen sind im Archiv der Mailingliste bzw. 90 Tage vom 28.08.11 an rückwirkend unter news.piratenpartei.de nachzulesen.
Mildere Ordnungsmaßnahmen wie eine bereits ausgesprochene Verwarnung ("erhobener Zeigefinger") oder Verweis ("strenge Ermahnung") kommen angesichts des in deren Falle nicht zu erwartenden Erkenntnisgewinns auf Seiten des Mitglieds Schäfer nicht in Betracht. Die im Beschluß vom 30.03.2011 als strafmildernd gewertete Umstand, daß nicht der Geschädigte selbst den Antrag auf Ordnungsmaßnahme stellte, ist nun nicht gegeben.
Ergänzung vom 27.11.2011 mit Bezug auf den vom Vorsitzenden genannten bisherigen Nichtbehandlungsgrund (BSG-Urteil vom 30.09.2011):
Der Antrag wurde laut Landesvorsitzendem Andreas R. (Email an Sachsen-ML vom 26.11.2011 08:00) noch nicht behandelt, "weil ein Urteil" (http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f9/BSG_2011-09-05-2.pdf) "noch anhängig war". Weiter behauptet Andreas "wir haben den Antrag allerdings noch offen und ich setz ihn auf die nächste Lavor-Sitzung".
Daß dem Landesvorsitzenden nach drei Monaten der Nichttätigkeit auf meinen deutlichen Hinweis hin auffällt, daß noch ein Ordnungsmaßnahmeantrag gegen die von ihm zu jeder Geglegeheit lobend erwähnten Person Gregor S. " offen" ist, begrüße ich ausdrücklich, und mit Bezug auf das nun vorliegende Urteil ergänze ich den Antrag um weitere Sachverhalte.
Seit Ende 2009 werde ich von Gregor S. systematisch beleidigt, diffamiert und über Dritte (z.B. meine Ex-Mitbewohnerin und Piratin Katja M.) sagar körperlich bedroht. (siehe Ordnungsmaßnahme gegen Gregor S. vom 30.03.2011).
Am 28.06.2011 schliesslich machte Gregor S. seine Drohungen wahr, und schlug mir auf der Alaunstaße in der Dresdner Neustadt mehrfach ins Gesicht. Hintergrund war mein beabsichtigter Besuch einer politischen Veranstaltung in der Scheune/Dresden, von der ich mich laut Gregor S., genau wie von der Piratenpartei, fern zu halten habe. http://www.mobypicture.com/user/inforrupt/view/9957176 Eine durch Zeugenaussagen gestützte Strafanzeige gegen Gregor S. wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ist in der Sache anhängig.
Am 27.07.2011 veröffentlichte Gregor S. auf der Hauptmailingliste der Piratenpartei eine Fotomontage, die schwerste körperliche Mißhandlungen gegen mich darstellt mit verbunden mit einer Anspielung auf meinen Migrationshintergrund und der erneuten Aufforderung die Piratenpartei zu verlassen. Text: pastebin.com/JPZcDEUR Eine durch Zeugenaussagen gestützte Strafanzeige gegen Gregor S. wegen Beleidigung und Nötigung ist in der Sache anhängig.
In Gesamtwürdigung der Sachverhalte und Umstände bitte ich daher gegen Gregor S. ein Vefahren mit dem Ziel des Parteiausschlußes einzuleiten bzw. dieses gemäß Satzung beim Bundesvorstand zu beantragen, hilfsweise eine aus Sicht des Vorstandes angemessene Ordnungsmaßnahme zu erteilen.
Aufgrund der Dringlichkeit und Schwere des Falles, der aufgrund akuter Wiederholungsgefahr. z.B. anlässlich des anstehenden Bundesparteitages in Offenbach, das sofortige Eingreifen des Landesvorstands erfordert, bitte ich darum Gregor S. von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen, den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen an Gregor S. mitzuteilen und Gregor S. auf Verlangen eine Anhörung zu gewähren.
Begründung und Nachweis der Parteischädigung:
Gregor S. hat mehrfach und unter Auffbringung immenser krimineller Energie gegen die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstoßen , wird in der Wahl seiner Mittel immer extremer, ist trotz vorheriger Ordnungsmaßnahmen völlig uneinsichtig, und stellt eine akute Gefahr für Leib und Leben der Parteimitglieder dar. Zum Begriff der Ordnung zählen lt. BSG auch die Wertevorstellungen der Partei, die von dem überwiegenden Teil der Mitglieder als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten parteiinternen Zusammenlebens betrachtet werden (vgl. Urteil BSG 2011-04-11-3). Weiter zählt der Verstoß gegen staatliches Recht zum Begriff der Ordnung. Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Nötigungen sind sind nach StGB verboten. Es besteht ein grundsätzliches Interesse der Partei daran, dass zwischen ihren Mitgliedern bei politischen Auseinandersetzungen Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Nötigungen unterbleiben. Zu den höherwertigen Interessen innerhalb einer Gemeinschaft zählt sicherlich sowohl in der politischen Auseinandersetzung als auch im zwischenmenschlichen Handeln, dass verbale oder körperliche Ausfälle, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Nötigungen zu unterlassen sind.
Weiter liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Partei vor. Zu den Grundsätzen der Partei zählt der Kernbereich der Programmatik, also auch neben den Aussagen, die für das Selbstverständnis der Partei unverzichtbar sind, andere für die Partei wesentliche Grundwerte, wozu die Würde des Menschen und ein geordnetes demokratisches Miteinander zu zählen sind. Das Verhalten des Grogor S. stellt eine eklatante Verletzung der Würde des Betroffenen dar und zeugt von einem auffälligen Unverständnis des geordneten demokratischen Miteinanders. Die öffentliche Gewaltausübung und Nötigung eines anderen Parteimitgliedes durch Faustschläge auf offner Straße und Veröffentlichen gewaltverherrlichender Fotomontagen verbunden mit der Nötigung dorhin zu gehen wo man hingehöre, stellt einen eklatanten Schaden für die Partei dar, insbesondere da Gregor S. für seine Angriffe ein möglichst großes Publikum (Dresdner Neustadt, Hauptmailingliste der Bundespartei, Hauptmailingliste de LV Sachsen) suchte, und diese auch außerhalb der Partei Öffentlichkeit fanden. Die Glaubwürdigkeit des so Angegriffenen könnte hierdurch in Frage gestellt werden, wobei erschwerend hinzukommt, dass der Angriff aus den eigenen Reihen gekommen ist. Der Schaden entsteht auch deshalb, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden könnte, dass die Partei nicht nur für ihre innere Auseinandersetzung einen solchen kriminellen Stil pflegt, sondern auch generell für die gesellschaftliche Auseinandersetzung Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Nötigungen Andersdenkender für ein adäquates Mittel der Politik betrachtet. Dieser Schaden besteht insbesondere auch darin, dass sich andere Mitglieder der Partei dadurch der Gefahr entziehen, Opfer eines solchen Verhaltens zu werden, indem sie sich aus der aktiven Parteiarbeit zurückziehen oder ihre Mitgliedschaft beenden.
inkorrupt 16:14, 27. Nov. 2011 (CET)
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